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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1849
- Sprache
- Deutsch
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16 194 Galvagni IN Wurzburg. 1186. Schmidtner, I. U, der Ministrant während d. heil. Meßopfers. 16. 1848. Geh. 1'/tzN/ 1187. Stamm, J.E. A-, Kreuzweg-Andacht. 2.Aufl. 8. 1848. Geh. 3N/ Harncckcr te Co. in Frankfurt a. t>. O. 1188. Stellung, die, der Justiz-Beamten in Preußen, gr. 8. In Comm. Geh. 6N/ Herbig in Berlin. 1189. Ploetz. C.,franzds. Elemcnlarbuch. I. Curs. 8. Geh.'4-t' 1190. —kleines Vocabclbuch zum Auswendiglernen f. Anfänger in d. franzos. Sprache. 8. Geh. 3 N/ Hopf in Berlin. 1191. Schnüffler, A., die schreckliche Verschwörung derrothen Republikaner, hock 4. I'/sR^. 1192. — die aristokrat. Weiber, ob.: O Glück! Die Garde bleibt, hoch 4.1hl, N/ Hotop in Cassel. 1193. Blätter des nationalen Vereins f. Deutschland. Jahrg.1849. 52 Nrn. gr 4.1 ^ 1194. Monats-Berichte der chines. Stiftung. 3. Jahrg. 1849. 12 Nrn. gr. 4. Nicolai'sche Buchh. in Berlin. 1195. Forchhammer, P. W-, Demokcaten-Büchlein. 16. Geh. sü ^ PratorinS Scydc in Aurich. 1196. Ubbelohde, das Lcrhältniß der einzelnen Staaten Deutschlands insbe- sond. Hannovers zu d. Rcichsversammlung u. der Centralgcwalt. gr. 8. In Comm. Geh. * Schneider ic Co. in Berlin. 1197. Ueltrßxe eu e. b'Ivra (i. Orients. 2.Hkt. 8. Balle. / 2 L. Schräg in Nürnberg. 1198. Hepertoiinlu 6 3. klisrmacls. Urs^. v. Unebner. 3. Heike. 63. II. Bit. 1.12. pro 3 Ulte. I Schulzc'schc Buchh. in LNdenburg. 1199. Beitrag zur Civillistcn-Frage. gr.8. Geh. 2 fZ>N/ >200. — zur Domaincn-Frage. gi. 8. Geh.2^tzN/ 1201. Betrachtungen üb. einige Ursachen, wodurch sehr viele Menschen körper lich, geistig u. moralisch krank ic. werden, gr. 8. Geh. * 1202. Branntwein-Feind, der. 5. Jahrg. 1849. 24 Nrn. gr.8. * Vs>? >203. Dreier, F., das Turnen an d.üffentl. Schulen, gr.8. Geh. 3 UN/ 1204. Hofmeister, L.,der Dcichband des Stad-u-Butjadingerlandes- gr.8. Geb. 1205. Jahresbericht, neunter, des literar. - geselligen Vereins zu Oldenburg. Hrsg, von v. Steun. gr. 8. Geh.3 UN/ 1206. Dolksfrennv, dcr Oldcnburgischc. Red.: H. Lambrecht. Jahrg. 1849. 104 Nrn. 4. *2,^ Schwcighauscr'schc Buchh. in Basel. 1207. Wochenblatt des Schweizerischen Jndustrievcreins. Jahrg. 1849. 52 Nrn. gr. 4. In Comm. * ll/z Seidel in Wien. 1208. Lnsr, R.., ttekrkuek 3er Zoologie. 2./41>tk. xr. 8. 6ek. 24 bl/ 1209. Tagebuch der Wiener Ereignisse im I. 1848.32. Geh. ^ 4 N/ T. O. Wcigcl in Leipzig. 1210. Leil, 6.,Oatslog 3. Xupkerstick Werkes von 1. 8K Hause, mit eini gen biograpkiseken blvtieen. gr. 8. 6ek. * 1 >/z ,/S Nichtamtlicher Theil. Der Paragraph 10 der deutschen Grundrechte. Herr Ke mpfin Cassel hat in Nro. 111 des Bl. des,vor. I. eine Aufforderung erlassen, die seitdem von den verschiedensten Seiten unterstützt worden ist. Der Börsenvorstand soll von der National- Versammlung als Zusatz zu §. 10 der Grundrechte verlangen, „daß der Sortimentsbuchhandel mit Rücksicht auf Bevölkerung und Bedürfniß in numerischer Beziehung, unter die Aufsicht des Staates zu stellen sei," mit andern Worten: wir, die Besitzenden, wollen vor Concurrenz ge schützt sein, wir verlangen ein Privilegium. Ein solcher Schutz wäre allerdings für uns ganz angenehm, er würde den Werth unse>sEigen- lhums sehr erhöhen. Es fragt sich aber, in welcher Weise soll er ge- handhabt werden, wie ist er mit den Grundsätzen des neuen Staates zu vereinigen? Nach §. 48 der preußischen Gewerbe-Ordnung von 1845 bedür fen Buchhändler einer besondcrn Erlandniß der Regierung, „welche nur dann ertheilt werden darf, wenn diese Behörde von der Unbeschol tenheit und Zuverlässigkeit, so wie von einer zum Betriebe des Gewer bes genügenden allgemeine» Bildung des Unternehmers, sich Ueberzeu- gung verschafft." Man sieht, von einem Schutze im Sinne des Herrn Kempf war keine Rede, der Staat wollte nur sich selbst schützen, er behielt sich vor, die Erlaubniß zum Betriebe des Buchhandels nur „unbescholtenen und zuverlässigen" Bittstellern zu ertkeilen, d. h. sol chen , von welchen ec erwarten durfte, daß sie ihre buchhändlerische Tä tigkeit nicht Grundsätzen zuwenven würden, die dem Svsteme des Staa tes entgegen waren. Ich muß indcß beifügen, daß mir keine Fälle bekannt geworden sind, daß die preußische Regierung aus diesem Grunde eine Eoncession verweigert hätte. Der zweite Absatz der Gewerbeordnung verlangt „eine zum Be triebe des Gewerbes genügende allgemeine Bildung" — ein sehr weit reichender Begriff, der bei dieser Bezirks-Regierung so, bei einer andern anders gehanvhabt wurde, wie aus den Concessioncn hervorgeht, die an Leute der wunderlichsten Art im Laufe der letzten Jahrzehnte in den verschiedenen Provinzen des preuß. Staates ertheilt worden sind. Es dürfte eine ganz namhafte Anzahl von Firmen, die im Buchhändler- Veczeichniß aufgeführt sind, ausfallen, wenn an sie der Maßstab ge legt würde, den §. 3 der Statuten des Rhein.-Westf. Kceisvereins von neuen Etablissements fordert: Erlernung des Buchhandels nach Ge schäftsbrauch, drei Gchülfen-Iahre und das nöthige Capital. Der alte Staat mit seinem Bevormundungs-System hat keinen Schutz gegen Ueberfluthen gewährt, wird der neue dies können, wird er es dürfen? Ich bezweifle. Wenn er durch Verweigerung von Con- cessionen, angenommen diese kämen noch zur Anwendung, der durch tz. i O garantirten „Freiheit der Presse" hemmend in den Weg tritt, so wird es nicht an Vorwürfen aller Act fehlen; er wird also, wie bisher, concessioniren, was sich eben meldet. Und da denke ich, ist's besser, man erspart die paar Thaler, welche die Eoncession kostete. Zudem läßt sich der Beweggrund des Herrn Kempf vom Stand- puncte des Staates aus kaum rechtfertigen. Die Anzahl der Buch handlungen soll nach Volkszahl und Bedürfniß bemessen werden. Es läßt sich allerdings wohl annchmen, daß l 000 Russen so viel Brod zur leiblichen Nahrung bedürfen, als 1000 Deutsche, Niemand wird aber diesen Schluß auf die geistige Nahrung ausdehnen wollen. Aber auch in Deutschland selbst ist das „Bedürfniß" sehr verschiedener Be- urtheilung unterworfen. Jedes neue Etablissement versichert in seinem Circular, daß es nur durch das Bedürfniß entstanden sei, daß für die geistige Nahrung von 10,000 Einwohnern, Lyceum oder Gymnasium, Garnison, gebildeten Beamtenstand u. s. w. bisher nicht gehörig ge sorgt worden sei. Die alten Handlungen werden das, wie natür lich, in Abrede stellen. Wer hat nun Recht? wer soll über das Recht entscheiden? Und endlich, welches Interesse hat denn der Staat daran, ob hier 10 oder 20 Buchhandlungen sich niederlassen wollen. Man führe nur nicht den Schutz an, den der Apotheker findet. Es ist Pflicht des
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