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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1849
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- Deutsch
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376 Ordnung sind die Schriften, welche von Landkrämern und Hausirern zum Verkauf gebracht werden dürfeii, von dem Bezirksamt zuvor zu prüfen. Wenn gleich die Beschränkung der Hausirer auf gewisse, in dem Patent speciell angegebene, Druckschriften nicht blos den Zweck hat, die Verbreitung sittenverderblicher, abergläubischer und sonst an stößiger Bücher zu verhindern, sondern wesentlich zum Schutze des concesstonirten Buchhändlers dient, so liegt doch in jener vorgängigen Prüfung eine vorbeugende Maßregel, welche mit den Grundrechten nicht vereinbar ist. Die Erlaubnis zum Hausiren mit Druckschriften darf daher künftig bis zu einer Abänderung der dießfälligcn Gesetzge bung nur im Allgemeinen, ohne Beschränkung auf gewisse Arten von Druckschriften, ertheilt werden. Von selbst versteht cs sich aber, daß die gesetzlichen Strafbestimmungen wegen Verbreitung unsittlicher und gesetzwidriger Druckschriften auf solche Hausirer volle Anwendung fin den, und es erscheint deshalb angemessen, daß die Bezirksämter diesel ben bei Ausstellung des Patents darauf aufmersam machen, und daß dieses geschehen, in dem Patent ausdrücklich bemerken. Die K. Ne gierung wird beauftragt, die Bezirksämter hienach zu instruiren." So sehr auch unser Ministerium zum voraus das Vertrauen ver dient, daß es bestehenden Interessen nicht ohne überwiegende Gründe zu nahe tritt, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Bemühungen, namentlich der Stuttgarter Buchhandlungs- und Buchdruckereibesitzer auf diese Verfügung unserer Staatsregierung, wie in dem Erlaß auch angedeutet ist, nicht ohne wesentlichen Einfluß gewesen sind. Dieselbe, -unserem Geschäfte wohlwollende Gesinnung spricht sich auch darin aus, daß unsere Regierung zur weiteren Beratbung dieses Gegenstandes eine eigene Commission aus Würtemberg. Buchhändlern und Buchdruckern einberufen hat, welche in den nächsten Tägen zusammentreten wird. Herrn V. in No. 21 d. Bl. Im ersten Augenblick, nachdem ich Ihren Aufsatz und Vorschlag, „Association" übecschriebcn, gelesen, richtete ich «tanto peiis eine Anfrage an Sie, welche vielleicht in Nr. 123, mit Unterschrift X, abgedruckt wird. Nachdem ich aber den Artikel nochmals und ruhig überlesen, halte ich denselben aus mancherlei Gründen nicht mehr für gefährlich für die Wiener Sort.-B-, nicht mehr für nachtheilig dem Buchhandel rc. Was Sie im Allgemeinen über Associati o n und deren Vor- theilc sagen, ist nicht neu, was in Anwendung auf den Buchhandel überhaupt, auch nicht; was Sie aber den nichtösterreichischen Ver lagsbuchhändlern, ihren österr. College» gegenüber, anrathen, das ist wohl neu, aber nicht schön, nicht gut!? Ich glaube indeß nicht, daß sich viele Verleger dazu hergeben werden, sich mit in die Zucht- ruthe einiger, über erlittene und noch drohende empfindliche Verluste aufgebrachter, und in der ersten Hitze rachcdürstcndcr Verleger binden zu lassen, ich glaube nicht, daß durch Ihre Vereins-Buch handlung oder Buchhandlungen (?) die Vortheile wirklich erreicht werden können und erreicht werden würden, welche Sie in Aussicht stellen, denn Ihr Vorschlag hat dieselben Fehler, welche an dem Romberg'schen Plan und an dem 50r Verein so vielfach gerügt worden sind, und dann, wer wird sich jetzt für einen Verlags verein entschließen, der gleich Herstellung von Pracht- und Luxus artikeln als den Hauptzweck kundgibt? Ich bin wenigstens der Mei nung, das Volk, namentlich aber das österreichische große Publikum, braucht etwas Anderes und hat auch Gott sei Dank jetzt einen anderen Sinn, als Bücher für Luxusartikel zu halten, wie bis her, es fängt nachgerade an sie unter die unentbehrlichen Be dürfnisse zu rechnen, hat aber, und leider, nicht so viel überflüssiges Geld, um sich etwas Anderes als Bedürfnisse anzuschaffen, ist dabei aber auch so klug, sie nicht höher bezahlen zu wollen, als sie die Erzeuger öffentlich preisgeben! ^ 29 Herr B- (?), man braucht nicht gerade zu Denen zu gehören, welche Sie als dem alten Schlendrian huldigend, bezeichnen, wenn man behauptet, es ist seit einigen Jahren, jetzt und vielleicht noch für manche Jahre, nicht an der Z eit auf Pracht-und Luxus werke zu speculiren, die Buchhändler dürften als solche jetzt und für die nächste Zukunft eine andere Aufgabe haben —?—, Verleger wie Sortimenter möchten cs auch wirklich nicht im Interesse der Literatur, der Volkswohlfahrt und auch nicht in ihrem pecuniä- re n Vortheil finden, ihre Kräfte dazu zu vereinigen und anzuwenden? Wohin in jetzigen Zeiten das Verlegen von Luxus- und Pracht werken führt, hat sich in neuester Zeit, aus den kundgewordenen Verlegenheiten rc. nichtösterr. und österr. Verleger mehrfach sattsam erwiesen!? — Theuerster Herr B-, nehmen Sie cs mir nicht übel, wenn ich Ihnen noch sage, daß ich und Viele, welche in Oesterreich als Buch händler längere Zeit gearbeitet haben und arbeiten, sei es für eigene Rechnung oder in Salair stehend, glauben und glauben werden, daß Sie sich in Ihrem, in dem Glauben irren, in Folge dessen Sie sagen: „Der Einsender Dieses, der die österr. Verhältnisse und den österr. Buchhandel ziemlich genau zu kennen glaubt." Wie alle die Vortheile wirklich und sicher zu erreichen sind, welche Sie den Verlegern in Aussicht stellen, und zwar nicht auf dem gehäs sigen, feindlichen Wege, den Sie einschlagen wollen, wie noch weitere Vortheile in allseitigem, auch in Jhrem Interesse zu erreichen sind, das würde ich nun früher, doch unmaßgeblich, kundgeben durch Mittheilung von mehrern Paragraphen aus dem Entwurf des Plans, welcher dem beabsichtigten, auch in Nr.21 des B.-Bl. bespro chenen Ocstcrr. litcrar. - artist. Vereins-Verlast micWechscl- comptoir zu Grunde gelegt werden möchte. Es kommt nur darauf an, ob die resp. Redaction des B.-Bl. eine solche, nicht viel Raum erfordernde Mittheilung gestatten will und gestatten kann? *) P. H. *) Soll im Interesse der Sache gern geschehen. Die Redaktion. Polizei — freie Presse — Verantwortlichkeit von Verlegern und Verbreitern. I. Der Artikel unseres geehrten College» Baensch in Nr. 26 dieser Blätter „Zur jetzigen Preußischen P o li zxi - Ce nsu r- Frage" hat uns schmerzlich berührt, nicht wegen der Antwort, welche derselbe Seitens des Polizei-Direktoriums in Magdeburg enthält, sondern der Anfrage wegen, welche Herr Baensch sich genöthigt sah, an dasselbe zu richten. Wenn Buchhändler so wenig Geist und Sinn der constitutionel- len Staatsform, so wenig Geist und Wesen einer wahrhaft volksthüm- lichen Staats-Organisation, so wenig endlich Bedingniß und Werth des Zustandes der freien Presse ersaßt haben/ daß sie bei einer Poli zeibehörde über die Preßgesehe sich Raths holen zu müssen vermei nen, so ist dies eine trübe Wahrnehmung und abermals ein Beweis, wie das Regime des Polizeistaates, das Jahrzehnde auf demBuchhan- del und denen die ihn betrieben, lastete, selbst den Gerechteren des Selbst bewußtseins, des Selbstvertrauens beraubt, wie es ihn daran gewöhnt, seine Handlungsweise von dem beliebigen Schalten und Walten der Polizei abhängen zu lassen! Diese traurige Seite des genannten Artikels des Herrn Baensch verdient im Interesse des Selfgovernement des Buchhandels und sei ner Angehörigen, auf dem Gebiete der freien Presse eine sehr aufmerk same Beachtung. Es ist ein erstes Bedingniß des Zustandes der freien Presse, dessen erster Grundsatz, daß die Polizei mit ihr gar nichts zu thuir
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