Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1849
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- 1849-04-24
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- 24.04.1849
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1849.) 427 Weber in Leipzig. 2368. Kriegsberichte aus Schleswig-Holstein. Nr. 7.: Der Untergang Chri stians Vlll. bei Eckernforde am 5. April 7849. gr. 4.3 N-,7 2369. Prutz,R., sieben Jabre. 7840—1847. 3. Lsg. gr. 8. Geh. * , Weller in Leipzig. 2370. Schiencrt,A., Schilde im Belagerungszustand. 7 Bl. in gr.Fol.Torgau. * 7N-i Wcyl 8 Comp, in Berlin. 2371. Regeln rum Nutzen u. Frommen König!. Preuß. Unlerthanen in belager ten Städten. 76. Geh.2^N-f 2372. Wcyl's Geschäfts-Adreßbuch f. Berlin u. Potsdam, f. 7848. 5. Jahrg. 8-Geh.^ O. Wigand in Leipzig. 2373l Lexikon, phusikalisches.Von O-Marbach. 2.Aufl. 2.Lfg. gr.8. Gch.i/g,^ 2374. Snc'S, E., sämmtl. Werke. 224. u.225. Thl.: Die sieben Todsünden. 13. u. 14. Thl.: III. Abth. DerZorn. 1. u. 2. Bdchn. 16. Geh. ä ^ Erschienene Neuigkeiten des deutschen Musikalien- handels. (Mitgelheilt von Bartholf Senfs.) Angekommen in Leipzig vom 18. bis 21. April 1849. Leiireclre, 14>1., 8trocnto-6a>op 7. psto. 5 K^. lrkomL8, 1^., HalltLnre s. ?ste. Ko. I. Nie 4uoeveenelerer. VVsIrer. 10 K^. Ko. 2. ^mors 8cb,viinlce. 6,olop. 7>/g K^/. Ko. 3. Krliinorungs-OLlop. 5 K^. Ko. 4. luxenillust-Oslop. K/. Schl-singer'sche Buch- u. Musikalienh. in Berlin, lleller, 8., Op. 47. 25 Ktulles p. Pkt«, pour tormor su Sentiment <in rkxtbme et a l'expressivn. 7>iv. 2. 1 Whistling in Leipzig. Iteineolie, 6-, Op. 17. Kleine Ksntasiestüeke 7. ?7te. 25 K^. 8pim1Ier, I'., Op. 7. Unterm lenster. Ick^lle 7. ?7te. 10 K^. Nichtamtli Die Buchliändlerwittweii- und Waiscnkassc. Seit Jahren hat sich bereits das Bedürfniß fühlbar gemacht, dem Buchhandei Gelegenheit zu geben, für seine Witlwen und Waisen auf eine Art zu sorgen, die minder kostspielig und minder drückend ist, als dies auf dem Wege gewöhnlicher Lebens- und Rentenversorgung geschehen kann. Dieses besondere Bedürfniß war bei den überaus gründlichen und umfassenden Vorarbeiten außer Augen gelassen wor den, die von dem vor drei Jahren vom Buchhändlerböcsenverein nie dergesetzten Ausschuß geliefert worden sind, und es fand sich haupt sächlich aus diesem Grunde nicht die zur Ausführung erforderliche Anzahl von Theilnehmern. Seitdem sind eine Menge von Vorschlä gen aufgetaucht, die, größtentheils sehr gut gemeint, meist den Feh ler haben, vollkommen unausführbar zu sein, weil sie vielmehr auf die Wohlthätigkeit und äußere Zuschüsse Rücksicht nehmen, als eine Anstalt nehmen darf, die den Beitrekenden die Sicherheit gewähren muß, daß die Opfer, die sie bringen, nicht am Ende vergebens ge bracht sind, was jedes Mal der Fall ist, wenn die Anstalt nur dann bestehen kann, wenn sie fortdauernden Zufluß von Außen hat und welche sich in sich verzehren muß, sobald dieser Zufluß aufhört. Im Begriff, die zahlreichen Plane mit einem neuen zu vermehren, wel cher auf die Grundlagen gebaut ist, auf dem die aus einem ähnlichen Bedürfniß entstandene Wittwen- und Waisenkasse der sächsischen Ad vokaten beruht, scheint es nothwendig, mit kurzen Worten die For derungen festzustellen, die unsererseits an ein solches Unternehmen ge macht werden. Es sind dieselben in erster Reihe Einfachheit, Wohlfeilheit und vor allen Dingen Sicherheit. Selbst der Laie in diesen Angelegen heiten muß einsehen, daß seine Einlagen nicht gefährdet sind, daß nicht mehr versprochen wird, als gehalten werden kann, und daß seine Angehörigen sicher sind, von seinen Ersparnissen auch wirklich Nutzen zu ziehen. Die Sicherheit beruht nun wesentlich darin, daß eine solche Anstalt oder ein zu diesem Zwecke sich bildender Verein sich selbst tragt und weder von äußeren Begünstigungen, deren Ausbleiben sein Bestehen gefährden könnte, noch von dem Zutritt neuer Mitglieder abhängig gemacht wird; denn dieser kann stocken und wird in der Regel unwissentlich zu einer Täuschung benutzt, indem die Ansprüche nicht in Rechnung gestellt werden, die solche Neuhinzutretende an die Anstalt zu machen berechtigt sind. Auf solche Weise sind schon un zählige Sterbe- und Grabekassen und selbst nicht wenige Tontinen und Nentenversicherungsanstalten zu Grunde gegangen. Ein Verein zu gegenseitiger Unterstützung darf nicht eher in das Leben treten, als bis seine Mitgliederzahl groß genug ist, um durch zeitweilige Abweichungen cher Th eil. im erfahrungsmäßigen Gange der Sterblichkeitsverhältnisse nicht aus dem Gleise gebracht zu werden, und die unabweisbaren Verluste ohne allzugroße Opfer für den Einzelnen zu übertragen. Ist er aber einmal in das Leben getreten, so muß es für den Verein, was die Sicher heit anlangt, ganz gleichgültig sein, ob seine Mitgliederzahl sich ver mehrt, oder ob er in sich selbst abstirbt. Wesentliche Vortheile bietet der Zutritt immer, weil er die Verwaltungskosten auf eine große Zahl vertheilt. Gerade hinsichtlich der Sicherheit lassen indessen die meisten Ver sicherungsanstalten wenig zu wünschen übrig, wogegen es mit der Einfachheit und Wohlfeilheit eben so oft übel bestellt ist. Das Erste schon deshalb, weil die Teilnehmer sich nicht die mindeste Rücksicht schuldig sind und weil deshalb, um den Grundsatz des strengsten Rech tes zu wahren, alle Umstände, die auf eine längere oder kürzere Lebensdauer von Einfluß sein können, auf das Sorgfältigste in Obacht genommen werden müssen, so daß schon die ärztlichen Untersuchungen und Ausforschungen, die der Aufnahme nothwendig vorausgehen die große Mehrheit von der Theilnahme abzuschrecken pflegen. Und hiermit hängt auf das Genaueste der unverhältnißmäßige Ver waltungsaufwand zusammen, welcher durch die Agenten, die Aerzte, die Beamten, die Ausschüsse und Direktoren in völlig gleichem Grade bei Aktien wie bei Gegenseitigkeitsversichecungsgesellschaften nothwen dig gemacht wird. Von ganz andern Rücksichten dürfen Standesgenossen ausgehen, die zu gegenseitiger Unterstützung zusammentreten. Dürfen sie auch nicht alle Rücksichten der Billigkeit außer Augen setzen, so sind sie doch auch nicht verbunden, alle Verhältnisse auf das Genaueste abzuwägen, und sie haben insbesondere das Recht, sowohl mit den Gesundheitszeugnissen als mit den Lebensgewohnheiten es leichter zu nehmen. Insbesondere genügt es für das Sterblichkeits- verhällniß, sich mehr an die Erfahrung, als an die Berechnungen der Gelehrten zu halten, und nur aus Rücksicht auf die vollkommenste Sicherheit habe ich mir erlaubt, bei der Berechnung von der 15jährigen Erfahrung des Börsenvereins, in dem von jeher Junge und Alte gemischt waren, abzusehen und ein beträchtlich größeres Sterb- lichkeitsverhältniß zum Grunde zu legen. Der Börsenverein hat durchschnittlich auf 100 Mitglieder im Jahre 1K Tobte, ich habe deren drei angenommen. Die Rechnung wird sicherer und der Ueberschuß kommt dennoch den Rentenempfängern zu Gute. Eine reine Unterstützungsanstalt darf inzwischen eine solche Anstalt auch nicht sein, denn dies würde die natürliche Folge haben, daß alle Wohlhabenden sich ausschließen und bei regelrechten Gesellschaften ver- 65*
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