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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1849
- Sprache
- Deutsch
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363 1S49.^ gewesen, um das 3 Packet abzuholen, ferner am 16. und 17. mit andern Baarpacketen, ohne einen angeblichen Rest vom 11. zu verlangen, was doch wohl gewiß geschehen, konnte sich der Richter nicht einlassen, und un ser Cassabuch, welches wir verlegten, wurde als ausreichender juristischer Beweis nicht angesehen und daselbst die Beeidigung desselben in einer Klage zwischen einem Kaufmann und einem Nicht-Kaufmann nach unscrm Rechte nicht zulässig; so blieb nichts übrig, als dem Kläger den Eid anzutragen, welchen dessen Anwalt auch bereitest annahm, und der compromissorisch in einem sofort angcsetzten weitern Termin geleistet weiden sollte. Nun legten auch wir die Sache einem Rechtsverständigcn vor. Der 2. Termin erschien, in diesem auch Koch selbst. Noch vor dem Termin sprach unser Anwalt mit ihm, gegen den er nun auch aussagte, daß er 2 Packete bezahlt erhalten habe, welche Aussage er auch im Ter mine selbst nicht vollständig in Abrede stellen konnte; auf die Bemerkung des Richters aber, daß ja dann die Klage erledigt sei, verlor er sich in Widersprüchen mit der Klage selbst, indem er sagte, daß ec nicht 3, son dern 4 Packete gebracht, — und auf diesen Widerspruch aufmerksam ge macht, äußerte, die Klage sei gemacht, ohne ihn vernommen zu haben. Auch die inzwischen von uns bcigebrachte quittirte Roller'sche Factur wurde ihm vorgelegt mit der Frage, ob er denn diese mit dem Packete bei uns zurück- gelassen, worauf er mit — Nein — antwortete. Genug, der Richter erkannte in diesem Termine, daß hier wohl nicht mit der zur Leistung eines Eides nölhigen Sicherheit zu Werke gegangen werden mochte, und verschob den Termin auf weitere 8 Tage, indem nochmals Koch's Baarpacketbuch und unser Cassabuch vorgclcgt, wohl auch erwartet werden sollte, ob sich Koch inzwischen nicht cincs Besseren besinnen würde. In diesem 3. Termine nun producirte Koch sein Baarpacketbuch, in welchem allerdings das Roller'sche Packet nicht mit eingetragen war, und da auch hier Koch bei seiner Behauptung stehen blieb, daß er das fragliche Packet nicht bezahlt erhalten, so glaubte der Richter von dem einmal com promissorisch festgesetzten Eide nicht zurückgchcn zu können und — Koch schwor, daß ihm das fragliche Packet nicht bezahlt sei. Somit war der Prozeß für uns verloren. Inzwischen hatte nun Herr Thomas aber das Richteramt auch über nommen und sich sofort Recht gesprochen, indem cr Herrn Rackhorst die Fort setzung vorcnthiclt. Auf die deßfaUsige Anzeige baten wir ihn um Aus kunft über dieses Verfahren, und erfuhren darauf, daß cs im Namen Herrn Rollec's geschehen, er indcß bis zu Ausgang unsers Prozesses mit Koch die Fortsetzung jede Woche Herrn Rackhorst lcihcweise liefere- — Auf unsere Anfrage deshalb bei Herrn Roller, schreibt uns derselbe so eben, daß er weder eine Kunde von Herrn Thomas über dieses Verfahren erhalten, noch eine Ordre dazu crlheilt habe, uud es jedenfalls sehr misbilligc, da Herr Rackhorst doch nur der ganz unschuldige Theil bei dieser Sache sein könne. Wollte sich Herr Thomas durch diese Intervention vielleicht gnädig gegen Herrn Rackhorst erweisen? Wie konnte unser Rechtsstreit mit dem Markthclfer Koch, die Herren Roller und Rackhorst berühren? Mit welchem Rechte konnte Herr Thomas Herrn Rackhorst eine Rollersche Fortsetzung einhalten, über die Letzterer quittirte Factur des Herrn Roller in Händen hatte? Die Motive dieser Handlungsweise wolle doch Herr Thomas zum all gemeine» Nutzen der Ocffentlichkeit nicht vorcnthalten. Wir halten die Veröffentlichung dieses vielleicht ersten Prozesses der Art, von Anfang bis Ausgang, um so mehr im Interesse unserer auswärti gen wie hiesigen College», als die gefürchteten Consequenzcn sich bereits gezeigt, und unser Schicksal, die Lehre und Warnung enthält, unserm Baacpacketwcsen entweder eine andere sicherstellcndere Einrichtung zu geben, vielleicht wie sie vor Jahren schon Herr Fr. Fleischer vorgcschlagen, oder mit mehr Vorsicht, als cs wohl bisher geschehen, dabei zu verfahren. Leipzig, am 26. März 1849. Barth K Schulze. Aus Wcstphalcn. So eben geht uns das Circular der Herren W. Hassel, Langc- wiesche, I. Löwcnstcin rc. zu, und können wir unsere Freude über ein endliches einiges Zusammenwirken um so weniger verbergen, als cs sich zunächst darum handelt, einen allgemein cingerissenen Miß brauch aufzuheben und eine feste Mauer zu bilden gegen die drohenden Slürme der Zukunft. - Da dies Circular vielen, namentlich den entfernt wohnenden Collegcn noch unbekannt sein dürfte, so erlauben wir es ihnen nach folgend mitzuthcilen, indem wir den Wunsch daran knüpfen: Mögen recht bald ähnliche Vereine sich über unser ganzes Vaterland ausbrci- ten, möge unser Geschäft recht bald nichts weiter als ein Bund sein, dessen Wahlspruch: „Einer für Alle und — Alle für Einen!" Geehrter Herr College! Wenn Sie mit uns der Ansicht sind, daß gerade der Buchhandel unter allen Geschäftszweigen am empfindlichsten getroffen wurde von der Bewegung des jüngst verflossenen Jahres, wenn Sic wie wir es fühlen, wie dauernd nachtheilig diese Umgestaltung für uns sein mußte, — dann hoffen wir, werden Sie uns auch darin bcistimmcn, daß cs gerade jetzt an der Zeit ist, uns zu rühren, um endlich lange beklagte Mißbräuche abzuschaffen, und den spärlichen Lohn für unsere Mühe uns zu erhalten, uns zusammen zu schaarcn und den Schutz uns selbst zu schaffen, um den wir früher vergebens pctitionirtcn. Mit Bezugnahme auf §. 34 der Satzungen unseres rheinisch-westphä- lischcn Kreisvcreins: „Der rhein.-westphäl. Krcisvercin erkennt cs als eine Hauptaufgabe, den mißbräuchlich aufgckommenen Rabatt an Privatkunden gänzlich wieder abzuschaffen und dadurch das Princip der festen Laden preise in seinem ganzen Umfang herzustellcn. Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, Alles zu thun, was in ihren Kräften steht, um diesen Zweck zu erreichen," und nach dem Vorgänge unserer College» in Münster, ist cs zunächst der Mißbrauch des Nabatlircns an Private, dem wir Sic auffordcrn mit uns gemeinschaftlich entgegen zu treten und in unseren Kreisen abzuschaffen. — Wir Sortiments-Buchhändler von Barmen und Elberfeld haben uns bereits am 9. Februar o. dahin geeinigt, in beiden Städten von jetzt ab, und nach Uebereinkunft mit Ihnen und den übrigen benachbarten Collegcn, überhaupt an Niemanden mit Ausnahme der gesetzlich berech tigte» Wiederverkäufe:: (nach §. 37 der Satzungen des rhcin.-wcstphäl. Vereins) Rabatt zu geben oder in Abzug bringen zu lassen. Wir erwarten von Ihnen, daß Sic durch Unterschrift sich verbindlich machen werden, für Ihren Geschäftskreis unserm Anti-Rabalt-Dereine bci- zutretcn, und wünschen, daß Sic die Ihnen benachbarten Handlungen zum baldigen Beitritte veranlassen mögen, hoffend, daß auf solche Weise der Anli-Rabatt-Verein sich immer weiter über Deutschland hin verbreiten werde! — Lassen Sie nicht durch eine scheinbare Geringfügigkeit des Be trages sich adhalten beizutrccen; cs war der Rabatt bisher eine jährlich wiederkehrende Abgabe, die für manche Handlung bedeutend wurde- Lassen Sie uns aber auch weiter diese Vereinigung und gegenseitige Verpflichtung betrachten und fcsthaltcn als eine lebendige Grundlage zu einem freundnachbarlichen Wirken in gegenseitigem Interesse zum Schutze unseres Geschäftes. Wenn alle Gewerbe sich regen und zusaminenthun zu Innungen, zur Kräftigung nach innen, zum Schutze nach außen, da sollten wohl die Träger der Wissenschaft und des Zeitgeistes nicht zurück- bleiben, die Wunden, die der Freihandel u. a. geschlagen, rationell zu heilen; und cs ist gewiß an der Zeit Associationen, (Innungen) zu bilden und von unten herauf das Gebäude des deutschen Buchhandels zu erneuern und zu festigen. Wir werden der Innungen bedürfen zum Schutz nach Außen gegen eindringcnde Antiquare, gegen Uebergriffc von Verlegern u. a., und zur Erleichterung des Geschäfts nach innen, zu gemeinsamen Maßregeln im Interesse aller Genossen. Wie solche am zwcckgcmäßestcn einzurichten wären, das würde einer vorherigen reiflichen Erwägung und Besprechung unterliegen müssen. Sic wollen die Güte haben, anliegende Erklärung, mit Ihrer eigen händigen Unterschrift versehen, möglichst bald (jedenfalls vor Ende März c.) portofrei an den mit Unterzeichneten I. Bädeker zurückzuscnden, und werden wir Ihnen dann das Resultat unserer Aufforderungen mitthcilcn. Wir empfehlen uns Ihnen mit collegialischem Gruße! Elberfeld, am 8. März 1849. W. Hassel. W. Langcwiesche. I. Löwcnstcin K Comp. A. Sartorius. I. W. Schniachtcnbcrg. Ä. Schvcnian. Julius Bädckcr. Erklärung. Ich Unterzeichneter verpflichte mich hierdurch mit meiner eigenhändigen Unterschrift, von heute ab an Niemanden — mit Ausnahme gesetzlich be rechtigter Wiederverkäufe:: — Rabatt in Abzug zu bringen, noch Rabatt zu gestatten. den tcn März 1849. . . . So sehr uns Obiges freut, so sehr wir von diesem Vereine für die Zukunft Alles hoffen, um so mehr sehen wir zu unserem innigen
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