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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1849
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- Deutsch
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415 .1849.) schäfts einen besseren und gründlicheren Boden findet, als im Gewerbs- zwang. Denn in keinem Gewerbszweige sinder sich bereits eine so gute Unterlage für eine kräftige Association: ein so inniger Zusam menhang, daß die Verbindung mit der Gesammthcit jedem Einzel nen zum unadwcisbaren'Äedürfniß wird. Jndeß scheint mir> daß durch K re,s v ereine allein in ihrer isolirten Stellung das Sel nicht erreicht werden kann. Mögen die Bestimmungen der Kreisvcreine noch so entschieden sein und noch so gewissenhaft beobachtet werden, so liegt gerade in der großartigen Gemeinschaft des g.crnz^n deutschen Buchhandels die Klippe, an welcher die Bestrebungen der Kreisvcreine in ihrer vereinzelten Wirksamkeit scheitern müssen. Ich erinnere nur daran, daß es kein Zwangsmittel gibt, alle Insassen eines KceisvereinS zum Anschluß an denselben zu veranlassen. Das Nicht-Mitglied hat Tausend Mittel und Wege, sich seinen Bedarf ohne Verbindung mit den Mitgliedern seines Kreisvssreins zu verschaffen, indem sich außerhalb desselben mitleidige Seelen zur Unterstützung genug finden, wenn ihnen dadurch Vortheile'gebotcn werden, zunächst auch von dem Leipziger Commissio- nar gar leicht der Bedarf bezogen werden kann. Auf diese Weise wird es dem Nicht-MitgUede, falls es hinreichende Fonds zu seiner Disposition hat, sogar möglich werden, durch höheren Rabatt u. dergl. seinen soliden College» einen empfindlichen Schaden zuzufügen und sich für den geringeren Gewinn im Einzelnen, durch bedeutend vermehrten Absatz zu entschädigen. Es liegen Beispiele eines solchen Verfahrens so nahe, daß ich in eine ausführlichere Darlegung dieses Verhältnisses nicht cinzugchen brauche. Dazu kommt, daß die ver schiedenartigen Bestimmungen benachbarter Kreisvereine mannigfache Mißstände herbciführen. Aus all' dem geht hervor, was auch schon in der Natur der Sache liegt, daß die Eentralisinion des deutschen Buchhandels noth- wcndig auch eine Centcalisation der Vereinigung bedingt, wenn in derselben eine wahrhafte und gründliche Sclbsthülfe liegen soll. Die Kreisvereine müssen also in organischer Verbindung mit einander stehen, sic müssen einen gemeinschaftlichen Kern, einen Mittelpunkt haben, dem sic zwar durch ihre Thätigkeit erst die eigentliche Kraft verleihen, von dem aus aber eine einheitliche Regelung, ein Jnein- andcrgccifen der einzelnen Organe zu gemeinschaftlicher organischer Wirksamkeit erfolgt. Diese Wirksamkeit muß energisch sein, ohne philanthropische Verzärtelung und Schonung der widerspenstigen oder kranken Theile des Ganzen, welche sich den Lebens-Einrichtungen der Gesammthcit nicht fügen wollen oder können ; sonst kann nimmermehr ein gesundes Leben daraus hervorgehcn. Das Fachwcrk zu einer solchen Association ist bereits vorhanden: wir haben denBörscnverein. Nur fehlt dem Böcsenverein erstlich: das Recht und die Macht, die Gcschäftsverhältnisse selbst zu regeln und zu ordnen, und zweitens: dieOrganisation neben der Association, welche dieser erst Kraft verleiht. Daher kommt es, daß fast Jeder bisher gefühlt hat: cs fehlt dem Böcsenverein etwas. Ec war nur ein äußeres Band; die innere Entwickelung unserer Zustände blieb ihm gänzlich fremd, und trotz der mannigfachsten Klagen, trotz zunehmenden Verfalls im Buchhan del that er nichts, konnte nichts thun. Selbst zur Aufrechtcrhal- tung des Rechts in seiner Milte hat ec nur matte und schlaffe Hülse; er will Differenzen zwischen seinen Mitgliedern auf gütlichem Wege schlichten; er hat sich nicht einmal zu einem durchgreifenden, in Streitigkeiten endgültig entscheidenden Gewerbe-Gericht erhoben. Jetzt, da die Polizei ihre gängelnde Hand zurückzieht, ist es Zeit, daß wir uns selbst ermannen und endlich selbst die Hand anlc- gcn, wo Hülfe noth thut. Ich denke, es ist Zeit, die Statuten des Börsenvereins, die einer, wenn auch nicht längst vergangenen, doch nun veralteten Zeit angehören, einer Prüfung zu untcrwerftn. Die Grundsätze, nach welchen die Reorganisation stattsindcn müßte, würde ich in Folgen dem finden: Der Böcsenverein hat zum Zweck: die gemeinsamen gewerblichen Interessen, die Ehrenhaftigkeit und die Solidität des deutschen Buch- und Kunsthandels aufrecht zu erhalten und zu fördern. Die Mit glieder dürfen mit keinem Nicht-Mitgliede in einem Kreise, wo Mit glieder wohnhaft sind, eine Geschäfts-Verbindung erhalten. ES können also nur diejenigen an der großen Geschäfts-Verbindung dcS deutschen Buchhandels Theil nehmen, welche sich den Gesetzen des Vereins unterwerfen. Die Mitgliedschaft selbst wird an gewisse Bedingungen geknüpft, wodurch einer Ucberhäufung der Sortiments- Buchhandlungen, namentlich dem Eintritt unberechtigter, ungebildeter und unsolider Eindringlinge in unser Geschäft vorgebeugt wird. Der Börsenverein gliedert sich durch Theilung in Kreisvereine, welche im ganzen Bereiche des deutschen Buchhandels auf eine gleiche Grundlage zu bilden und mit dem Böcsenverein in organische Ver bindung zu bringen sind. Die Prinzipien für den Geschäftsverkehr des deutschen Buch handels werden von der Generalversammlung (vielleicht nach vor- gängigec Berathung in den Kreisvereinen) bestimmt. Der Vorstand hat die Leitung des Vereins und führt die Beschlüsse aus. Ein frei gewähltes Buchhandels-Gericht entscheidet endgültig in allen aus dem buchhändlerischen Geschäftsverkehr entstandenen Steitigkeiten zwischen Mitgliedern des Vereins, und über Verletzungen der statutarischen Bestimmungen. Eine ähnliche Organisation erhalten die Kreisvereine. Gegen die Entscheidungen der Gewerbegcrichte der Kreisvereine findet bei nicht ganz unbedeutenden Streitigkeiten Berufung an das Gericht des Gesammtecrcines statt. Das letzte Mittel, um den Entscheidungen Nachdruck zu geben, ist die Ausschließung aus dem Verein. Derselbe läßt es sich ange legen sein, an denjenigen Orten, wo kein Mitglied des Börsenvereins den Buchhandel betreibt, wo sich aber ein ausreichendes Feld für den literarischen Verkehr darbictet (insbesondere da, wo die Buch händler sich den Vereinsbestimmungen entziehen, sich von der Gemein schaft ausschlicßcn), neue Etablissements älterer oder jüngerer solider Buchhändler, welche dem Verein angehören oder beitreten, zu fördern und zu begünstigen. Hierin liegt ein wirksames Mittel, zum Anschluß an den Verein durch das eigene Interesse zu zwingen und Wider spenstige unschädlich zu machen. Unser Verein, auf solche Grundsätze bastct, wird die Hülfe ge währen , die wir vom Staate vergeblich erwarten. Aber ein fester, muthiger Entschluß gehört dazu, solchen Verein zu begründen, und ich fürchte allerdings, daß die Furcht vor Neuerungen gar Viele von einem solchen Entschlüsse zurückhalten wird. Aber auch unter den minder Zaghaften werden sich mancherlei Bedenken dagegen erheben. Man wird mir einwenden: die bewegte Zeit, in welcher die große Handelsstockung insbesondere auch unfern Geschäftszweig betrof fen, sei nicht geeignet zu so durchgreifenden Reformen, und es würde so mancher College dabei zu Grunde gehen. Meinerseits glaube ich, daß gerade diese Zeit uns auffordert, Hand ans Werk zu legen; daß, ist die Ealamität erst überwunden, auch der Wille wieder erschlafft, daß dieselbe aber so leicht gar nicht überwunden wird, wenn wir eben müßig die Hand dazu in den Schoß legen und abwarten wollen. Auch ich würde es innig bedauern, wenn Einzelne zu Grunde gingen; ich habe aber leider die Ueberzeugung, daß diesen auch mit dem alten Schlendrian nicht zu helfen ist; und Vielen wird gerade eine solche Umgestaltung, eine solche Befestigung unseres Vereins und die da durch bedingte Hebung des Geschäfts, die dadurch allein möglich wer dende Abschaffung so vieler Mißbrauche, wieder aufhelfen, die sonst, wenn nicht plötzlich, doch nach und nach zu Grunde gehen müßten. 63*
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