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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1916
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- Deutsch
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.4.7 170. 25. Juli 1916. Redaktioneller Teil. Kricgszuschlag kommen wir nicht aus, ein allgemeiner Kricgszuschlag ist nicht möglich, gut, nun müssen wir uns aber über die Form, in welcher dieser Kricgszuschlag von dem Publikum erhoben werden soll, einig werden, damit es überall gleichmäßig gehandhabt wird; sonst gerät der einzelne Sortimenter beim Publikum vollständig in Miß achtung. <Bravo!> Artur Seemann (Leipzig): Meine Herren! Ich spreche heute zu Ihnen, um die Diskussion morgen etwas abzukürzen. — Tie Er örterung hat mich in einigen Zweifel über den eigentlichen Sinn der Anträge gestürzt. Ich habe bisher geglaubt, daß die lOtzß ,die von den beiden Antragstellern als Teucrungszuschlag verlangt werden, ein Zuschlag sein soll, der völlig dem verkaufenden Sortimenter zuzu- sallen hätte. (Pactsch: Mein Antrag geht daraus hin! — Georg Schmidt: Meiner nicht!) — Also da haben wir schon einen Wider spruch: der eine Antragsteller wünscht, daß beim Verkauf eines Buches von 6 .li dem Sortimenter ein Tcuerungszuschlag von 60 zu- sällt; der andere Antragsteller wünscht, daß der Verleger lOtzß Tcuerungszuschlag auf seinen Ladenpreis scstsetzt und dann dem be- trcsfenden Sortimenter so viel an Rabatt zukommen läßt, als der Prozentsatz beträgt, den er früher erhob. Gesetzt den Fall, das Buch würde mit vom Verleger verkauft, so würde der Sortimenter in diesem Falle 4.40 F( bar zu zahlen haben. (Zurus: Nein! — Zu ruf von anderer Seite: Ja natürlich!) — Ja, meine Herren, die Prinzipien von Adam Riese muß ich als gegeben voraussctzcn. (Heiter keit.) Also mir kam cs zunächst daraus an, Klarheit über den Sinn der Aisträge zu schassen, über den sich, wie es scheint, die Herren noch im unklaren sind. Ich kann aber nicht deutlich erwidern, wenn ich nicht die scharfen Konturen der einzelnen Anträge kenne. Run will ich, um die Sache ganz kurz zu machen, praktisch Vor gehen. Nehmen Sie an, der Börsenvereinsvorstand wäre so harmlos — will ich einmal sagen —, einfach diese Anträge oder einen derselben anzunehmen, und würde dekxetieren: in Zukunst sollen die Sorti menter berechtigt sein, aus jeden Berkaus, den sie vom 1. Juli ab vor nehmen, 10h(, Teuerungszuschlag einzukassieren. Nun sind in einer Stadt 12 verschiedene Sortimenter, von denen sich 11 diesen Teue- rungszuschlag zunutze machen und einer ihn nicht nimmt. Also dieses Buch von 6 wird von 11 Sortimentern für 6.60 Fi, von einem nur für 6 Fi verkauft. Was geschieht? Die 11 beklagen sich beim Vor stand des Börsenvcreins über unzulässige Preise, und derBörsenvereins- vorstand ist so unklug, diesen Mann zur Rechenschaft zu ziehen und ihn veranlassen zu wollen, er müsse in Zukunst bei diesen Verkäufen auch 10?ß nehmen, um seine Kollegen nicht zu schädigen, — also ein ganz ähnlicher Vorgang, wie er bei Schleudereisällen eintritt. Die Folge wird sein, daß der betreffende Sortimenter, der besonders scharf- sichtig und vielleicht sogar rechtsgelehrt ist, sagt: »Hier geschieht mir ja Unrecht; ich habe ja nichts weiter getan, als den Ladenpreis des Ver legers eingehalten, und wenn der Börsenvereinsvorstand mir sagt, ich muß dieses Buch gleich den anderen 11 Kollegen für 6.60 Fl ver kaufen, so lasse ich mir das nicht gefallen; ich werde einen Prozeß gegen den Vorstand anstrengen«. Die Sache kommt also vor denRichtcr; der Richter nimmt die Satzungen her und erkundigt sich nach den Grundlagen, und sehr wahrscheinlich wird der Prozeß für den Börsen- Vereinsvorstand verloren gehen. Daraus folgt, daß der Vorstand nicht imstande ist, diesen Teuerungszuschlag zu schützen. Das kann einzig und allein der Verleger; der kann sagen: »Ich verkaufe vom 1. April ab meine Bücher so, daß jeder Sortimenter das-Recht hat, einen Kriegs zuschlag für sich in Anspruch zu nehmen». Wenn das der Verleger tut, kann der Sortimenter nichts dagegen einwenden; denn Bücher sind Markenartikel, und bei denen müssen die festgesetzten Ladenpreise unter allen Umständen sestgehalten werden. Wenn nun aber der Börsenvereinsvorstand sagt: »Verkauft ihr meinetwegen die Bücher mit lOtztz Zuschlag, ich will das aber nicht er zwingen«, so entsteht eine eigentümliche Unsicherheit, über die in ganz kurzer Zeit das Sortiment in großen Aufruhr geraten würde. (Zustimmung.) Zum Beispiel eine große Firma sagt eines schönen Tages zu dem Sortimenter: »Na, wenn du mit 25tz(, nicht auskommst, dann kannst du ja noch lOtzß nehmen; aber wenn das dein Kollege — der hundert Schritt davon entfernt wohnt — nicht tut, so kann ich nichts dagegen mache««. Was ist die Folge? Die größte Unsicherhe.it! Also, meine Herren, überlegen Sie sich bitte die Konsequenzen, ehe Sie den Anträgen zustimmen. Vorsitzender: Ich möchte bloß dem Herr» Vorredner bemerken, der Antrag ist so gestellt: kostet z. B. das Buch .kt 10.—, so würde der Sortimenter 1 .kt drauszuschlagcn haben, und der Verleger hält: 7 X 7 — 50 B, zu erheben. (Zuruf: Von der Hälfte steht aber nichts in dem Antrag!) — Herr Schmidt hat cs vorhin erläutert. Der Sorti menter würde sonst die 50 aus seiner Tasche bezahlen. — Daß der Börsenvereinsvorstand diesen Zuschlag allerdings nicht schützen kann, habe ich vorhin schon ausgesührt. Herr Schmidt hat das Wort. Georg Schmidt (Hannover): Meine Herren! Vorerst möchte ich aus die persönliche Sache zurückkommcn. Es hat mir selbstverständlich vollkommen fern gelegen, etwa Herrn vr. de Gruyter oder Herrn vr. Ehlermann irgendwie nahetrcten zu wollen. Ich bin nur etwas temperamentvoll gewesen, und Sic wissen ja, daß cs andere Leute in der heutigen Vcrlcgcrversammlung auch gewesen sind. Die Haupt sache, die die Annahme des Antrags erschwert, liegt eben in der Ver schiedenheit der Auffassung. Meine Herren, ich habe schon an anderer Stelle betont: wir wollen den Ladenpreis nicht ändern, es soll ein Spesenzuschlag sein, den wir Teuerungszuschlag nennen. Niemand kann uns daran hindern, einen solchen Spesenausschlag zu nehmen, und um dem nun eine bestimmte Form zu geben, so sagen wir: von unserm Umsatz rechnen wir 10tz(> als Spesenausschlag, und den Ver leger wollen wir ja gar nicht verpflichten, auch seinerseits einen Zu schlag zu berechnen, sondern es kann ihm ja freigestellt werden. Ich meine aber, die meisten werden cs tun, wenn sie es in der Hand haben, einen solchen Ausschlag zu nehmen, und ich kann die Bedenken, die Herr Gchcimrat Sicgismund in dieser Beziehung in gesetzlicher Hin sicht geäußert hat, nicht für richtig halten. Die Hauptsache ist, daß wir den Aufschlag des Sortiments als Spesenausschlag annehmen. Herr vr. Ehlermann hat dann auch noch von den Sericnwerken, den Fortsetzungen usw. gesprochen. Ja, die kommen doch gar nicht in Betracht. Es handelt sich doch um ältere Berlagswerte, nicht um neue, sondern nur um diejenigen, die bis heute — oder meinetwegen »m die, die bis Ende 1915 erschienen sind. Hofrat Arthur Meiner (Leipzig): Meine Herren! Ich begreife sehr wohl, wie Herr Hartmann gesagt hat, daß der Sortimenter sich jetzt nicht mehr in den verschiedenen Preisen auskennt und daß er seine liebe Rot hat, die Preise dem Publikum klar zu machen. Einen Auf schlag nach einem bestimmten Prozentsatz aus alle Bücher zu nehmen, wäre natürlich das Bequemste. Dazu ist es aber jetzt schon viel zu spät. Denn wie wir heute früh in der Bersammtung des Beileger vereins von Herrn Bolckmar gehört haben — und das mag zugleich Herrn Merseburger als Antwort dienen —, sind in dem Barsortiments katalog bereits 7500 Änderungen wegen Preisaufschlägen notwendig geworden. (Heiterkeit.) Es dürften das aber noch nicht alle sein; denn es sind ja bekanntlich nicht alle Bücher im Barsortiment. Wenn man also jetzt in der Richtung, wie es Herr Schmidt oder Herr Paetsch wünschen, Vorgehen will, so wird man dem Übel, das Herr Hartmann an den Pranger gestellt hat, nicht beikommen. Denn es würde dann notwendig sein, daß man auf diese 7500 und noch mehr Erzeugnisse die lOtzß auch noch draufschlägt. Würde man die 7500 Bücher ohne die lOtzß lassen, dann würde man aber erst recht eine Verwirrung herbci- führen; denn es sind manche von den Büchern uni 5, andere um 10 und wieder andere um ganz andere Sätze erhöht worden. Was aber nun die Hauptsache ist: Sie würden durch einen Teue- rungszuschlag dem Verleger das Bestimmungsrecht seiner Laden preise rauben. Es mag in einem Kreisverein oder in einer Stadt möglich sein, daß sich da die Sortimenter zusammentun und sagen: wir erhöhen von einem Tage ab die Preise, d. h. wir nehmen einen Teuerungszuschlag von so und soviel Prozent. Dann würde wahr scheinlich niemand etwas dagegen zu sagen haben, solange die Sache nicht öffentlich bekannt wird. Wenn es aber bekannt wird, werden auf jeden Fall entweder die Verleger oder die Autoren oder die Kon kurrenten dagegen Einspruch erheben. Keinesfalls ist es aber möglich, daß ein Verein, sei es nun der Verlegerverein oder der Börsenverein, solche Bedingungen, nämlich die Teuerungszuschläge, schützt. Mit einem Worte möchte ich nur noch streifen, daß Herr Schmidt auch die Zeitschriften in seinen Antrag hineingezogen hat. Zwar weiden von den Zeitschriften nur diejenigen genannt, die quartals weise oder für den Jahrgang oder auf ein Semester berechnet werden; Ausnahmen sollen nur Einzelnummern sein. Wie steht es denn nun mit solchen, die bandweise berechnet werden? Die gehören nicht 987
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