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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1848
- Sprache
- Deutsch
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1319 1848.) Ein Anhang wird kurz diejenigen zusammcnstcllcn, welchen auch die Minderzahl vorerst noch Rechnung gibt. Je nach der bewiesenen Zahlungsfähigkeit werden bei den oft vor- zunehmendcn Revisionen dieser Liste, die Namen beider Rubriken wechseln, ausf allen, oder neu hinzutrcten. Eine andere sehr wichtige Maßregel, die durch dieZeitumstände ge rechtfertigt ist, unterliegt reiflicher Erwägung und gründlicher Vor arbeit: die Möglichkeit, durch die eigne Veranstaltung des Vereins, mit Zuziehung von auswärtigen Verlegern und Eommiffionären, Etablisse ments an solchen Orten hcrvorzurufen, die ein dankbares Feld für buchhändlecische Emsigkeit darbieten und zur Zeit entweder keine oder schlechteHandlungen besitzen. Es versteht sich, daß dabei auch die H e- bung schon bestehender Geschäfte wird berücksichtigt werden, weder bisherige Mangel an Erfolg nicht die persönliche Untüchtigkeit des In habers zur Ursache hat. Möchte mit dieser Rührigkeit nun auch recht bald die Besserung der öffentlichen Verhältnisse Hand in Hand gehen, unter deren Einflüsse der Buchhandel in diesem Augenblicke so tief darniederliegt, wie nie zuvor und wie neben ihm jetzt kaum irgend ein anderer Geschäftszweig. * * * Zur Lebensfrage des deutschen Buchhandels. Wir theilen hier ein Circulaic*) mit, was dieser Tage Herr Otto Wigand an alle Sortime n ts buchhandlungenerlassen hat. Es scheint uns dieser Weg der richtige zu sein, wenn die alte, gute Einrichtung des deutschen Buchhandels soctbestehen soll. Auf diesem Wege — wenn erconsequent durchgeführt wird — wird nicht nur die alte Einrichtung unseres Geschäfts erhalten, sondern die guten, richtigen Sortimentshandlungen werden ebenfalls fortbestehen können. Was Herr Otto Wigand will, ist gerecht, ist seit Beginne unseres Geschäfts nicht allein Usus, sondern Pflicht, und wir wollen Alle, die wir dem deutschen Buchhandel mit aller Liebe zugekhan sind, daran festhalten. Diese Maßregel ist — wir sagen es nochmals — gerecht und collegialisch. Die Maßregel der Corporation der Berliner Buchhändler verletzt. MehrereSortiments-Buch Händler. Leipzig, am 4. Dccember 1348. Herrn *** Ich sehe mich gen bthigt, Nachstehendes zu erklären: Die eingcrisscne Unordnung, die maßlose Willkür in unserm Geschäft, macht cs mir zur gebieterischen Pflicht, irgend eine Maßregel zu ergreifen, soll ein Fortbestehen meines Geschäfts, mit der Verbindlichkeit jährlichen Credit zu gewähren, möglich sein. Die Existenz eines jeden Geschäfts ist darauf gegründet, daß Ge rechtigkeit geübt und Wort gehalten werde. Im deutschen Buchhandel war es Sitte und Gebrauch, jede Ostermeffe die Rechnung abzuschließen und zu saldiren. Unsere Väter erschienen, treu ihrer cingegangencn Ver pflichtung, persönlich in Leipzig, rechneten und saldirten, und nur äußerst selten sah sich der Verleger in seinen Erwartungen betrogen. Ich selbst habe viele Jahre als Sortimenter die Leipziger Ostermesse mitgcmacht und rede aus eigener Erfahrung. Es ist mir nie der Fall vorgekommen, wie es jetzt so oft geschieht, daß eine Sortimentsbuchhandlung, welche zur Ostermeffe weder rechnete, noch saldirte, die schamlose Forderung gewagt hätte, auf ferner offenen Credit behalten zu wollen! — Mögen die Acitverhältnisse auch noch so außerordentlicher Natur gewesen sein, dennoch behaupte ich mit voller Ueberzeugung', daß das Verfahren vieler Handlungen im Jahre 1848, ein nie zu rechtfertigcndes war. Doch Mohren wäscht man nicht weiß, und mit solchen, die die rechte Einsicht nickt haben, d. h. die sie nicht haben wollen, zu streiten, wäre doch nur Sysiphus-Arbeit. — Es ist gewiß Jeder mit mir einverstanden, daß der Fortbestand eines jeden Geschäfts in Frage gestellt ist, wenn der eingeriffenen Unord nung nicht gesteuert wird. Dem bisherigen Gebrauch, jährlichen Credit zu geben, und daß einmal im Jahre und zwar zu Ostern gerechnet und saldirt werde, bleibe ich auch ferner treu. Aber ich will auch hinfüro mit »> Ausnahmsweise und der gewiß verdientenBesprcchung wegen entspre. che» wir dem Wunsche desganzen Abdrucke«. Die Redaktion. keiner Handlung mehr in Verbindung stehen, die nicht vice ver«» gleiche Treue gegen mich übt. Ich erkläre demnach hier, daß ich mit keiner Handlung vom Jahre 1849 an die Rechnung fortsetzc, welche diese Verpflichtung nicht cingebt. Nur mit denjenigen Handlungen werde ick vom Jahre 1849 an in Verbindung stehen, welche mir die hier beigefügtc Antwort an mich, unterzeichnet zurückschickcn. Ich werde das Vcrzeichniß aller der Handlungen, mit denen ich vom Jahre 1849 an lortarbcite, im Börsenblatte abdruckcn lassen. Und somit hoffe ich auf die Zustimmung derjenigen Buchhändler, denen es mit der Ehre des deutschen Buchhandels und mir ihrem eigenen Fortbestände wahr hafter Ernst ist. Ich erwarte dieses um so mehr, da dieser Schritt ein Damm sein soll, der unsere alte und erprobte Einrichtung aufrecht erhält und cs vielen hundert Familienvätern möglich macht, auch ferner bestehen zu können. Prüfen Sie, geehrte Freunde und Kollegen, meine Worte, und glau ben Sie mir, daß ernstliches Wollen und redliches Handeln und Zusam menhalten uns auch in noch kritischeren Momenten als jetzt, aufcechl er halten wird. Hochachtungsvoll Ihr ergebener Otio Wigand. Herrn Otto Wigand in Leipzig- Der Unterzeichnete ist mit Ihrem Circular vom 4. Deccmbcr 1848 vollkommen einverstanden und erklärt hiermit, auch ferner mit Ihnen — unter der Bedingung, daß Ostern die jährliche Rechnung abgeschlossen und salvirt wird — in Verbindung bleiben zu wollen. Ort. Name. Notiz für die Herren Verleger. Es schreien heut zu Tage die Herren Verleger gewaltiglich über die Außenstände, damit sie nur noch recht langen Credit bei dem Papier-Fabrikanten und Buchdrucker haben, klagen über unkauf männische Principien, die in unserm Geschäfte Usancen erhalten hätten. — Aber ihre Vortheile, ob es unkaufmännisch ist, Jour nale sich jahrelang mit Nachnahme bei der ersten Nummer, also vom 1.Januar bis zum letzten Dezember, welche man erst Anfang Januar des andern Jahres erhält, vorausbezahlen zu lassen, verschweigen sie. Gerichtlich kann keine Forderung eingetrieben werden, wenn der Lie ferant nicht Alles pünktlich, also auch Defecte, geliefert hat, so wie alle Nummern, welche zu den Journalen gehören. Wie viele Sortimenter erhalten wohl von ihren Kunden die Journale vorher, oder bei Ablieferung der ersten Nummer bezahlt? Gewiß nur wenige. Ich schlage daher vor, da es jetzt noch immer sehr schwül und revolutionär in Deutschland ist, daß alle Sortimenter sich unter ein Banner vereinigen, nicht eher als bei der letzten Num mer oder Heft die Journale zu bezahlen. Wer steht uns jetzt da für, ob Hr. Förster in Wien seine theure Bauzeitung noch liefern wird, welche auch früher nicht immer pünktlich erschien. Das Geld hat er U Jahre vorher in der Tasche. Auch Hrn. Weber möchte ich bei der Erpedirung der Jllustrirten Zeitung zurufen: Am Schlüsse eines Quartals, nach vorheriger Avisirung, den Betrag nachzuneh men. Wer weiß heut zu Tage, ob er im künftigen Viertel-Jahre sein Geschäft noch hat? In Nummer 100 des Börsenblattes erbe ben sich wieder einige Stimmen gegen die Verleger, auch ich kann am Schlüsse dieses Aufsatzes nicht umhin, den Herren Sortimen tern beizupflichten, wie unbesonnen der Berliner Verleger-Verein zu Werke geht. Bei den jetzigen drückenden Zeiten kann man nicht gleich einen verklagen, der ein halbes Jahr nach erhaltener Rech nung nicht bezahlt. Es scheint, als wenn einige hungrige Verleger sich daraus ein Vergnügen machten, alle Tage zu mahnen. Der redliche Mann weiß, was er für Schulden hat, mahnt sich selbst und bezahlt, sobald er kann. Aber unter dem redlichen Manne verstehe ich auch den, der früher immer ordentlich saldirt hat. Es ist freilich hart für den Verleger und vielleicht noch empfindlicher für den Sortimenter, wenn er einmal, seit 10—20 Jahren immer ge-
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