Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1849
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18490213
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184902135
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18490213
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1849
- Monat1849-02
- Tag1849-02-13
- Monat1849-02
- Jahr1849
-
149
-
150
-
151
-
152
-
153
-
154
-
155
-
156
-
157
-
158
-
159
-
160
-
161
-
162
-
163
-
164
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
163 1849.^ (I1b7.j Der Umstand, daß die Herren Schmidt L Spring in Stuttgart den von mir vor eini gen Jahren entworfenen Prospectus zu meinem Jugendfreunde fast wörtlich ihrem deutschen Jugend freunde für 1849, welchen sie fälschlich als eine Fortsetzung meines Unternehmens bezeichnen, vorgedruckt, der Umstand ferner, daß sie eine Erzählung von Friedrich Hoffmann in das erst« Heft ihrer Zeitschrift ausgenommen haben, welche keine Er zählung von Friedrich Hoffmann, sondern eine Uc- bcrsetzung aus dem Englischen ist, drängt mir die Vermuthung auf, daß eine Täuschung des Publi kums beabsichtigt wird. Ich sehe mich daher zu der Erklärung ver anlaßt, daß ich mit dcm Jugendfreunde der Herren Schmidt L Spring in Stuttgart, der ledig lich eine Nachahmung des m einigen ist, nichts zu thun habe, daß ich keine Beiträge irgend einer Art dazu liefere, und überhaupt in keiner Art daran bctheiligt bin. Die Fortsetzung des in den Jahren 1846. 1847.1848 bei den Herren Schm i d tKS p ri n g von mir herausgegebenen Jugendfreundes erscheint von 1849 an im Verlage von H. Weiße. (E. Rocder) in Wriczen a/O. in etwas veränderter, hoffentlich verbesserter Gestalt. Nach wie vor werde ich durch denselben den Zweck zu erreichen suchen, den ich bei allen meinen Arbeiten mit red licher Anstrengung verfolgt habe, den Zweck näm lich : zur sittlichen Kräftigung der Jugend auf dem Grunde ächter Religiosität und Gottesfurcht das Meinige beizutragen. An die Herren Sortiments-Buchhändler, welche sich so oft schon durch thätigc und freund liche Verwendung für meine Schriften meinen innigsten Dank erworben haben, richte ich nun die ergebene Bitte, den Abnehmern des sicheren Jahrgangs des Jugendfreundes die von mir her- ausgcgcbene Fortsetzung desselben vorzulegen und sie darauf aufmerksam zu machen, daß sie eine Wahl zwischen dieser und dem Unternehmen der Herren S ch m i d t L Sp r i n g zu treffen hätten. Wollen Sie die Güte haben, hinzuzufügen, daß meine Fortsetzung des Jugendfreundes bei gcringcrm Preise jährlich sechs große Erzählungen statt der früher gelieferten vier bringt, was den Abonnenten der früher» Jahrgänge vielleicht nicht unangenehm ist, so werden Sie mich' doppelt verbinden , und bei fortgesetzter gütiger Verwendung villeicht noch neue Freunde für mein Unternehme» zu gewinnen wissen. Halle, d. 6. Febr. 1849. Franz Hoffmann. fiis8.j Abgendthlgte Erklärung. In Folge der Schreiben an die Herren Col- legen in No. 4. des Buchhändler-Börsenblattes v. 12. Januar der Herren C. Hey mann in Ber lin und E- Bühler in Leipzig, sehe ich mich genölhigt, dieselben in Nachstehendem zu beant worten : Wenn Jemand sich in seinem Eigcnthume beeinträchtigt und beraubt sicht, so ist es doch das Natürlichste von der Welt, daß er sein Recht wahrnimmt und solches mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln verfolgt, — berücksichtigt ein jeder rechtliche und unbetheiligte Mann diese An sicht, so gewinnt die Darlegung der von Herrn C- Heymann und E. Bühler ver öffentlichen Meinung vorgelegten Sache eine andere Gestalt, und wenn Herr H. von einer harten Verfolgung in diesem Schreiben spricht, so kann sie nur in Folge einer fälschlichen Darlegung des Herrn B- sein, indem ich nur eine einfache Klage gegen Jnculpaten einreichte, um mein gutes Recht geltend zu machen; daß sein Reise-Paß in Folge dessen mit Beschlag belegt werden mußte, war eben so natürliche Folge. Bevor ich jedoch meine Klage einreichen konnte, hatte ich nicht nur einen genauen Vergleich dieser B.—sehen Karte mit der in meinem Verlage im I. 1833 erschienenen Neumann'schcn veran stalten lassen, sondern, um meiner Sache gewiß zu sein, solche in der Allerhöchst verordnetcn Gouvernements-Zeichcnkammer, (wo nur Pläne und Karren, dieses Gouvernement betreffend, ge zeichnet werden), nochmals genau vergleichen und attestiren lassen, wo es sich nun herausstellte, daß diese gedachte Bühle r's ch c Karte nach der N c u- man n'schen Karte, Ausgabe 1833, „d urch d e n Pantvgraphen i m Lerhältniß wie 1 zu 2, Linie vor Linie selbst bis auf die R a n d z e i ch n u n g e n, v e r k l e in e r t n a ch ge zeichnet ist, einzelne Unrichtigkeiten ausgenommen, die nur als eine Na ck- lässigkcit des Zeichners und mangel hafte Anwendung desPantographen anzuschcn sind."—Und da sollte ich mein gu tes Recht nicht geltend zu machen suchen? — Schwer lich dürften der Herr Professor Ritter und Herr Delius, wenn sie dieses, auch ihnen bekannte Mit tel (des Pantographcn) genau anwcndcn und vergleichen, als Ehrenmänner noch behaupten, daß die B—lersch e Karte eine selbstständige Arbeit sei- Weist doch schon Herr Prof. Ritter darauf hin, indem er bemerkt, wie es schade sei, daß d. B. nicht die Hauptquelle angegeben, nach welcher er seine Karte gearbeitet habe. Mit diesem Quel- lenbeweis sieht cs f. d. B. mißlich aus, denn es existirt weiter keine so ausführliche und genaue Karte von Kurland, als die Ncuman n'sche, und diejenigen Spccialkarten, die als Zeichnun gen im Kaisccl. Topographencorps in St. Pe tersburg existiren, sind den Privaten ganz unzu gänglich. Ich möchte doch nun wohl wissen, nach welchen Quellen der Hr. B- gearbeitet haben mag? — es wäre denn, daß er das ganze Gou vernement selbst und allein vermessen habe. — Will er etwa nach der alten Rcimann'schen oder der bei F. Kluge erschienenen oder irgend einer andern Karte gearbeitet haben, so muß selbst Herr Delius gestehen, in dessen lithogra phischem Institute sie freilich gearbeitet ist, daß sie solche Spuren nicht trägt. — Wenngleich Hr. D- behaupten will, daß eine Masse Verschieden heiten in der B — schen Karte, gegen die N —sche, hcrauszusinden sein würden, so könnten sie nur auf Nachlässigkeiten oder absichtlichen Unrichtigkei ten beruhen, aber nicht auf anderen vielen Quellen, die nicht existiren oder alt und falsch sind, mit hin die Absicht des Hrn. D. nicht stichhaltig ist; hat doch Hr. B. selbst die Fehler der ersten Ausl, d. Neumann'schcn Karte v. St. v. I. 1833 mit ausgenommen, was ein Beweis mehr, daß seine Karte nur ein Plagiat ist. Nicht Hr. B-, sondern ich habe es zu be dauern , daß ich meine Klage gegen ihn nicht frü her habe einrcichen können, denn gleich nach An kündigung der Karte im B. Bdrsenblatte ver schrieb ich solche, die auch im Frühjahre darauf hier anlangte. Ich versäumte nicht, sie sogleich einigen dazu befähigten Revisoren zur Verglei chung und Begutachtung zu übergeben, ehe ich meine Klage einreichte; doch verzögerte sich da durch die Einreichung meiner Klage, weil ich die Sentiments nicht sogleich erhielt. Leider trat nun für Mitau die Unglücksperiode ein, wo die Cholera so arg hauste, daß ich gcnöthigt war, zehn Wochen vom Hause entfernt zu leben. Nach meiner Rückkehr nahm ich diese Angelegenheit wieder auf, doch verzögerte sich das Vergleichen in der Zeichcnkammer und die Herbeischaffung der Beweise, daß nicht nur der Hr. B. der Vf-, son dern auch der Verbreiter dieses Plagiats sei, abermals so, daß ich meine Klage erst einreichcn konnte, als Hr. B- sich beeilt, seinen Untertha- nenverband zn lösen, und im Begriffe war, seine Handlung zu verkaufen. Hierzu kam eine aber malige Verzögerung, indem zwei Ldvocaten in Li bau mir die ihnen gesandten Vollmachten zu- rücksandtcn, weil sie zum Thcil in hindernden Beziehungen zu B. standen, daher meine Ver tretung nicht annahmcn; aus welchem Grunde ich mich gcnöthigt sah, aus dem Libau nahe gelegenen Städtchen Hasen posth einen Advoca- ten zu meinem Vertreter zu wählen, der nicht die Rücksichten zu nehmen hatte, und der von mei nem guten Rechte eine bessere Ueberzeugung hatte. Diesen Umständen hat Hr. B. cs allein zu ver danken, daß er so billigen Kaufes weggckommen ist und jetzt triumphirt. Somit widerlegt sich die Anklage meines „heim tückischen" Verfahrens, während doch nur das Verfahren des B. heimtückisch zu nennen ist, in dem er ohne mein Wissen meine Neu mann'sche Karte »achgezeichnet und verbreitet hat. Hätte er wie ein ehrlicher Mann gehandelt, wie Hr. F. Kluge in Dorpat, der um die Erlaubniß zur Benutzung meiner Karte zu seiner „Karte der drei Ostseeprovinzen" bei mir nachsuchte, die ich ihm ohne alle Entschädigung gewährte, so hätte ich ihm solche entweder auch gewährt, oder wir hätten uns geeinigt. Wenn Hr. B. sich keines Mißverhältnisses mit mir bewußt ist, so hat es damit ganz seine Richtigkeit, da ich außer seinem persönlichen Be suche mit Hrn- Götschel bei mir, nicht weiter mit ihm in Berührung kam. Was diesen Besuch anbelangt, so stellte mir Hr. G. vor, daß Hr. B. auf die Empfehlung des Hrn. Brockhaus sich habe in Riga etabliren wollen, da sich aber solches, ich weiß nicht, aus welchen Gründen, zerschlagen habe, so beabsichtige er, sich in Odessa zu etabliren u. frage deshalb um meine Meinung, worauf ich ihm ganz ehrlich auseinander setzte, wie gewagt cs sei, ohne die dazu nölhigen Sprach-u. Localkenntnisseim fremden Lande, auf das Gerathewohl ein Geschäft zu begründen. Möglich nun, daß Herr B. diesen gut gemeinten Wink benutzt habe, denn bald darauf erfuhr ich sein Etablissement in Libau. Ist nun Herr B- sich keines Mißverhältnisses mit mir bewußt, so mag derselbe doch wohl darin einen Aerger gefunden haben, daß ich ihm den Credit verweigerte, da bei den großen Kosten und Lasten, die hier die Buchhändler, die zur zweiten Gilde steuern müs sen, ich kein Vertrauen zu einem dauernden, lu krativen Bestand an diesem kleinen Orte, für den Buchhandel habe, und ich überdem, wie vor dcm Etablissement des B-, fortfuhr, in der Um gegend von Libau meine Kunden zu bedienen, da her ich voraussetze, daß ec neben dem beabsichtig ten Gewinn, einen Act der Rache, durch Her ausgabe der Karte von Kurland, gegen mich hat üben wollen. Was die angebliche Ecnsur der Karte, die d. B. erlangt haben will, betrifft, so hat der selbe Hrn. C H. — falls derselbe wirklich der Verleger und Eigenthümer ist, hintergangen, denn bei Herausgabe von Karten, die das Russische Reich betreffen, ist nicht nur das Imprimatur des abgctheilten Censors, sondern auch die Bewil ligung des Topographencorps, oder Generalsta bes, nöthig; hätte er diese erlangt, so hätte sie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht