Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1849
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- 1849-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1849
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- Deutsch
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152 will ich den Feldherrn sehen, der etwas ausrichtet! Nur der Feldherr kann zu siegen hoffen, der überzeugt sein kann: „jeder Mann wird seine Schuldigkeit thun." Fr. I. Fr o mm a nn. Assignationöspcsen. Sehr praktisch u. zeitgemäß finde ich, daß das Börsenblatt (No. 11) den oben rubricirten Gegenstand endlich einmal angestochen hat. Nach der bestehenden, von allen soliden Häusern unsers Geschäfts bestehenden Usance ist der Debitor verpflichtet, den fälligen Saldo im Laufe der Jubilatemeffe in Leipzig an den Ereditor auszahlen zu lassen. Unterläßt er dieses, so schmälert er die Meßeinnahme des letzteren, auf welche dieser eigener Verpflichtungen wegen rechnen können muß, er muß das baare Geld entbehren und hat den Verlust der Zinsen. Außerdem sieht er sich dadurch in seiner Geschäftsordnung, ja in seinem Vertrauen gestört und wird wegen weiterer Auslieferung ungewiß! es bleibt ihm, nachdem er vielleicht noch einige Monate vergeblich gewar tet, nichts übrig, als sich der Mühe und Weitläufigkeit des Trassirens zu unterwerfen. Im glücklichsten Falle vergehen dann wieder 3 bis 6 Mo nate, bevor sein Bankier Nachricht vom Eingang erhält und die Valuta auszahlt. Bei großen Saldis und bei der Menge der ausgcbliebenen, ist dem Verleger ein großer Zinsenverlust gewiß. Aus dem hier Gesagten geht nun unwiderlegbar hervor, daß der Bezogene, der gegen seine Verpflichtung den Saldo zur Zahlungszeit vorenthielt, der dem Ereditor Weitläufigkeiten und Zinsenverlust zu zog, doch wenigstens die Assignationskosten zu vergüten hat. Viele sind aber unbillig genug, sich dessen so hartnäckig und un politisch zu weigern, daß sich der Verleger, der diese Auslage durchaus nicht verlieren darf, genökhigt sieht, die Rechnung, die er in streitigem Stande nicht fortführen kann, aufzuheben, wodurch beiden Theilen, — nur dem Verleger mit Unrecht — ein viel größerer Nachtheil entsteht, als die paar Groschen Spesen ausmachen. Aber der Grundsatz muß fest bleiben. Diese Herren suchen sich der Vergütung unter den wunderlichsten Ausflüchten zu entziehen, z. B. „sie hätten zum Assigniren keinen Auf trag gegeben!" als ob der unbillig zurückgesetzte Ereditor verpflichtet wäre, von solchen Säumigen erst Auftrag zu erwarten, ehe er Anstalt macht, zu seinem Eigenthum zu kommen. >— Viele geben sich, schon wenn sie die Assignation acceptirt haben, das Ansehen der Großmuth, und meinen, daß das in jetziger Zeit eigentlich schon zu viel sei, denn da müßten die Verleger warten, bis der Debitor von seinen Debito ren bezahlt sei. — Meines Erachtens ist aber gerade die jetzige Zeit dazu geeignet, seine Leute kennen zu lernen und das Buchhändlergeschäft von den schäd lichen Elementen zu purisiciren, also gerade jetzt, wo noch überdies beim Creditgeben so große Gefahr ist, mit doppelter Vorsicht und Behutsamkeit zu verfahren. Diejenigen Herren also, welche nicht während der Messe zahlen, sollen sich ja nicht einbilden, daß der Verleger die Aufhebung ihrer Rechnung für einen Nachtheil erachte. Ihm kann es sehr gleichgül tig sein, mit einigen Dutzenden dieser Elasse mehr oder weniger in Verbindung zu stehen. ch ch Herren Hoffman» K» Campe in Hamburg. Eine Offerte, die ich im Aufträge des Herrn W. Braumüller in Wien an Sie ergehen ließ, Banknoten pari für den Saldorest ge fälligst anzunehmen, ließen Sie offen mit der Bemerkung an mich zu- rükgehen „Banknoten pari nehmen wir nicht an, sondern nur nach Eours, weil wir von Niemanden uns einen Accord gefallen lassen, lieber Las Ganze verlieren." Diese Antwort erschien mir rücksichllich des redlichen Bemühens des Herrn Braumüller, alle noch rückständigen Saldi baldmöglichst zu tilgen, und in Erinnerung an die besondere Verwendung, die dieser reund stets Ihrem Verlage gewidmet hatte, so wie in Betracht der D ^ 13 seit März 1848 sehr zerrütteten finanziellen Verhältnisse Oesterreichs, welche alle österreichischen Eollegen sehr hart treffen — die, wie Freund Braumüller, stets zu den pünktlichsten Zahlern gehörten, — um so här ter von Ihrer Seite; — als Sie mit den übrigen Hamburger Colle ge» vor erst 6 Jahren Erleichterungen, betreffs des Brandunglückes, beanspruchten (und erhielten,) — daß ich nicht umhin konnte, dies in No. 4. des Börsenblattes kurz zu erwähnen. Was ich da sagte, werde ich gern verantworten. Sie haben in Bezug auf meine Mittheilung, in No. 12. eine so genannte geharnischte Entgegnung erlassen, die weder mich noch meine Eollegen, die übrigen hiesigen Eommissionäre befangen machen kann; um so weniger, da es uns stets Gewissenssache ist und war, — unsere volle Thätigkeit und Aufmerksamkeit dem Interesse unserer Herren Eommittenten, so wie den allgemeinen Interessen unseres Geschäftes zu widmen. Die ersten zwei Abteilungen Ihres Aufsatzes enthalten Erklä rungen über die Hamburger Verhältnisse von 1842—43, — und die Zahlungsweise der österreichischen Eollegen; zu Beiden finde ich mich nicht bemüßigt, Eommentare zu schreiben, die erste Sache ruht; interes sant wird es für viele Eollegen sein, von Herrn I. Campe in dieser Be ziehung nachträglich zu vernehmen, daß 1843 von den Hamburger Handlungen gebeten wurde, diverse Posten zu streichen, wo sie verlan gen, ja fordern durften, — und auf die Zweite haben die öster reichischen Eollegen selbst zu antworten. — Im dritten Thcile Ihres Aufsatzes beehren Sie uns Leipziger Eommissionäre und mich natürlich besonders, mit weisen Belehrungen, und unmotivirten Anschuldigungen w. — in so rüder, verletzenderWeise, wie wohl selten vor 40 Jahren im Krieger'schen Wochenblatte discutirt wurde, — daß ich weder in diesem Style, noch überhaupt auf die dar in gemachten leichtfertigen Verdächtigungen, wie anmaßenden Beleh rungen, eine specielle Antwort für nöthig erachte. —Wer so schreibt, richtet sich selbst. Nur zwei Worte in Bezug auf Ihre Weisung, mich oder uns Leipziger überhaupt der Geschäfts-Moral zu befleißen und die Begriffe von geschäftlicher Ehre zu befestigen! —In wie weit dies nothwendig ist, werden unsre zahlreichen Geschäftsfreunde beurtheilen können; in teressant würde es jedenfalls sein, darüber ein Compcndium von Ihnen zu erhalten. Wir Leipziger Eommissionäre würden Sie nur zu ersuchen haben, den von uns öffentlich namhaft zu machen, in dessen Geschäfte das Mausen der Pakete florirt, wie Sie sich auszudrücken be lieben. Wir werden nicht säumen, auf notorische Beschuldigungen geziemend zu antworten, auf unüberlegte Verdächtigungen wird kein verständiger Mann anders als mit Verachtung antworten, —für Ihre Schmähungen werden Sic mir, wie uns Eommissionären im Allgemeinen, verantwortlich bleiben. Leipzig, d. 9. Februar 1849. K. F. Köhler. Defekte. (Vergleiche Börsenblatt 1848. Nrn. 99 u. 106, 1849 Nro. 7.) Art. >641 des Rhein. Civil-Gesetzbuches: der Verkäufer ist zur Gewährleistung für die verborgenen Mängel der verkauften Sache verbunden. 1642. Der Verkäufer haftet nicht für die ins Auge fallenden Män gel, von welchen der Käufer sich selbst überzeugen konnte. 1643. Er haftet für die verborgenen Mängel, selbst wenn er sie nicht gekannt hätte. 1646. Kannte der Verkäufer die Mängel der Sache nicht, so ist er nur verbunden, den Kaufpreis zurück zu geben, und dem Käufer die durch den Verkauf verursachten Kosten zu erstatten. Das sind Gesetzesstellen für den Verleger, wie für den Sorti menter. Es fragt sich, ob das Fehlen eines Bogens ein verborgener Mangel ist, oder ein solcher, von dem der Käufer sich selbst überzeugen konnte. Es scheint keinem Zweifel zu unterliegen, daß jeder Richter bei rohen, gehefteten oder gebundenen Büchern den
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