Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1916
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- 1916-08-14
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- 14.08.1916
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 187, 14. August 1916. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Für die französische Gedankenwelt und das französische Buch. Ein zu berichtigender Irrtum der Zollbehörde. (Übersetzung aus dem Pariser »I^'Lelair« v. 30. Juni 1916.) Kürzlich wurde auf den Widerspruch zwischen dem jüngst er gangenen Verbot neuer Emissionen und den an die Öffentlichkeit gerichteten Aufrufen, ihre Geschäfte wieder aufzunehmcn, aufmerksam gemacht. Dieser Widerspruch hatte wenigstens eine gewisse Daseins berechtigung: der geldbedürftige Staat mußte dafür sorgen, daß ihm das Geld seiner Angehörigen erhalten blieb. Aber kein einigermaßen einleuchtender Grund kann für eine Zoll maßregel angeführt werden, die den französischen Buchhandel trifft und rückwirkend zugleich die Äußerungen französischen Gedankenreich tums lahmlegt infolge Anwendung der neuen Ausfuhrverorünnngen, wie sie seit dem 1. Juni bei Versendung gleichviel welcher Waren nach neutralen Ländern anzumenden sind, nun auch auf Bücher. Es besteht ein offenbarer und nicht zu rechtfertigender Wider spruch zwischen dieser Zollmahregel und der kürzlich abgehaltenen Büchermesse in Lyon, die die weiteste Verbreitung des französischen Buches als Trägers französischer Geistesarbeit ins Auge gefaßt hatte. Daß für Versendungen nach neutralen Ländern peinlich genaue Vorsichtsmaßregeln getroffen werden müssen, ist zu verstehen, soweit es sich um Erzeugnisse handelt, die auf neutralem Wege dem Feinde zukommen und diesem zu kriegerischer Verwendung oder zur Befriedi gung materieller Bedürfnisse der bürgerlichen Bevölkerung dienen könnten. Aber darf man diesen Erzeugnissen auch Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gleichstellen? Diese Veröffentlichungen verteidigen den französisch-nationalen Standpunkt gegen die Anschauungen beim Feinde, und es scheint, daß man ihnen im geraden Gegenteil weite Verbreitung wünschen sollte nicht nur bei den Neutralen, sondern auch beim Feinde. Was aber geschieht nun in Befolgung der seit dem 1. Juni in Kraft getretenen Verordnungen? Für in Kisten oder in Paketen von mehr als 10 Gewicht ver sandte Waren muß der Versender eine Erklärung unterzeichnen, in der er »bei den gesetzlichen Strafen« bezeugt, daß die Waren an einen Empfänger gerichtet sind, der seines Wissens kein Angehöriger eines mit Frankreich im Kriege stehenden Staates ist, und daß, nach eigener sorgfältiger Nachforschung, diese Waren nicht dazu bestimmt sind, nach dem feindlichen Lande weiterversandt zu werden. Die »gesetzlichen Strafen« lassen, wie man weiß, Gefängnis- und Geldstrafe zu. Man begreift, daß ein Versender sich zweimal be sinnt, ehe er sich wegen eines Päckchens von 10 solchen Unannehm lichkeiten aussetzt. In betreff der Staatsangehörigkeit des Em pfängers kann er wissen, woran er ist. Aber welche Gewißheit kann er, selbst nach eigener Nachforschung, darüber haben, was ans den versandten Waren werden soll? Was Bücher betrifft, so wenden sich die Buchhändler neutraler Länder, sei's direkt, sei's indirekt durch Vermittlung der Kommissio näre, an die französischen Verleger. Der Verleger kennt den Buch händler und macht weniger Schwierigkeiten, ihn zu bedienen. Aber ans wirtschaftlichen Gründen muß der Buchhändler zumeist zum Kom missionär seine Zuflucht nehmen. Nun aber trägt dieser Bedenken, die verlangte Zollerklärung zu geben, die ihn den »gesetzlichen Strafen« aussetzt. Die Folge davon ist, daß z. B. in der Schweiz die Eingänge fran zösischer Bücher seit dem 1. Juni sehr unregelmäßig, fast gleich null sind. Ein großer materieller Schaden für die schweizerischen Buch händler und die französischen Verleger und ein moralischer Schaden für die Sache Frankreichs, die von den nun nicht mehr hereinkom- mendcn Veröffentlichungen verfochten werden würde. Und alles das aus Furcht, daß irgendeine dieser Veröffentlichungen, die doch Frankreichs Sache vertreten, dem Feinde znkommen könnte! Ich habe mit eigenen Augen die bezügliche Erklärung gesehen, die von Herrn Nene Donmic für die »Revue des veux Nondes« unterzeichnet war. Wäre nun Herr Doumic ein der Gefängnis- und Geldstrafe verfal lener Mann, wenn wirklich einige Nummern seiner Nevue den Weg nach Berlin oder Wien finden sollten? Man kann sicher sein, daß die deutsche Negierung ihr Möglichstes tun würde, ihre Berliner Blätter nach Paris gelangen zu lassen. Diese Fesseln für die Ausfuhr französischer Bücher sind um so nachteiliger, als der deutsche Buchhandel, tätiger als je, sich bemüht, nicht nur die neutralen Länder, sondern sogar auch Frankreich mit seinen Erzeugnissen zu überschwemmen, besonders mit solchen in fran zösischer Sprache. Die »RiblioZrspliie de 1a Rranee« vom 16. Juni brachte einen interessanten Bericht des Herrn Lahure, worin unter anderem gesagt war: »Frankreich wird von ungesunden Schriften überschwemmt, in einem zweifelhaften Französisch, schlecht geschrieben, oft ehren rührig oder zotenhaft, und immer zur Verherrlichung des deutschen Volkes. Dessen Tugenden, Fähigkeiten, seine Kultur, sein Ruhm werden darin gefeiert; nicht selten wird Frankreich lächerlich gemacht oder herabgesetzt .... Es geht in die Millionen von Franken, die unsre Feinde uns damit alljährlich abnehmen . . . .« In noch viel stärkerem Grade arbeitet dieses Eindringen des deut schen Buchhandels in den neutralen Ländern. Besonders in die Schweiz schicken die deutschen Buchhändler massenhaft Bücher, hauptsächlich Schulbücher, dazu bestimmt, die gleichartigen französischen Erzeugnisse zu verdrängen. Glaubt man, daß die deutsche Zollbehörde irgend etwas tun würde, um dieser Ausfuhr Fesseln anznlegen, selbst wenn einige dieser in die Schweiz eingeführten Bücher nach Frankreich kommen sollten? Der Genfer »Oerele des Idbraires« hat sich angesichts dieser Lage gerührt. Er hat Herrn Hcrriot, Maire von Lyon, der die dortige Büchcrmesse ins Werk gesetzt hat, desgleichen auch die Pariser Ver leger und den Präsidenten des »Oerels de la Rübrairie« ans sie auf merksam gemacht. In seinem Schreiben an die Pariser Verleger stellt er fest, daß infolge der neuen Ausfuhr-Verordnungen »keine Bücher ballen mehr nach Genf abgefertigt werden«, und fordert die Wieder herstellung der früheren Ordnung der Dinge. Er versichert, daß alle in Paris bestellten Bücher »einzig für unsere Genfer oder schweizerische Kundschaft bestimmt sind und gleichermaßen auch für die französische Kolonie, die hier außerordentlich zahlreich ist und die Werke ihres Vaterlandes dringend braucht«. Das Schreiben der Genfer Buchhändler an die Pariser Verleger schließt mit folgenden verständigen Betrachtungen: »Helfen Sie nns, und zwar sofort, daß Ihre Veröffentlichungen uns zukommen; denn es ist Frankreichs Sache, alles zu tun, was ihm möglich ist, daß seine gesunde, stärkende ^und erfrischende Literatur überall bekannt werde, nicht nur im eigenen Lande, sondern auch bei den Neutralen; daß es den schönen Werken über den Krieg, die seine starke Lebenskraft erweisen, weite Verbreitung gäbe; daß es der Welt seine schöne Haltung zeige in einträchtiger Waffenbrüder schaft und Opferfreudigkeit, von der es beseelt ist, die Tapferkeit und Tüchtigkeit seines Heeres und seinen festen Entschluß, einen Sieg zu erringen, der dem Menschheitswohl, der Freiheit, Bildung und Gesittung dienen wird . . . In diesen freundschaftlich gestimmten Empfindungen hoffen wir auf Wiederherstellung unserer angenehmen Verbindungen, die sich immer mehr festigen sollen.« Es wäre sonderbar, wenn dieser Anruf keine Erhörung fände. Ohne Zweifel wird es genügen, auf die durch die neuen Zollvorschriften geschaffene Lage hinzuweisen, um der zuständigen Stelle die Erkenntnis aufleuchten zu lassen, daß es für Frankreichs Sache nützlich sein möchte, Bücher anders zu behandeln als Schweineschmalz, Kartoffeln oder als Herstellungsstoffe für Kriegsmunition. Übrigens wird sich auch die französische Handelskammer in Genf und deren tätiger Präsident, Herr Vars, mit dieser Angelegenheit be schäftigen. Alcide E b r a y. Kleine Mitteilungen. Schwcrtzcit-Vcrlag, Hannover-Waldheim (vgl. Nr. 184). — In dem »Hannoverschen Kurier« vom 11. August warnt die Kriminalpolizei in Hannover vor dem Schwertzeit-Verlag, Verlag und Vertrieb für Hel dische Werke in Hannover-Waldheim, über den zahlreiche Anzeigen bei ihr eingegangen seien. Geschädigte werden gebeten, sich schriftlich oder mündlich an die dortige Kriminalpolizei-Inspektion zu wenden. Von zwei Jahren Kriegshilfe an geistigen Arbeitern berichtet der Schutzverband Deutscher Schriftsteller: Gleich in den ersten August wochen des Jahres 1914 zeigte es sich, daß die Schriftsteller und Dichter- unter der wirtschaftlichen Depression der Kriegszeit erheblich leiden würden. Es dauerte nicht lange, so kamen Anfragen um Arbeits gelegenheit und Anträge auf Darlehnsgewährung oder sonstige wirt schaftliche Unterstützung. Gemeinsam mit dem Neichsverband der Deutschen Presse organisierte der Schutzverband Deutscher Schrift steller ein Arbeitsamt, durch dessen Wirksamkeit im Laufe der Zeit vielen Hundert Arbeitsuchenden ein zwar nicht immer sehr hoher, aber doch zum mindesten notdürftiger Verdienst nachgewiesen werden konnte. Dabei ist besonders zu beachten, daß es in gegebenen Fällen gelungen ist, Notleidende, die mehr aus dilettiercnder Leidenschaft als durch Notwendigkeit zur Schriftstellerei gekommen waren, solideren Berufen, 1075
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