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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1850
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1850-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1850
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint jeden Dienjlaq n. Freitag; während der Buchhändler. Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für da» Versen. Llatt sind an dieRedae. tionj — Inserate an die Erpedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler. ^ 79. Leipzig, Freitag am 30. August 1850. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung an sämmtliche Leipziger Buchhandlungen. Für den Monat September 1850 sungiren: Herr Köhler als Börsenvorsteher. - Härtel als Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, den 29. August 1850. Die Dcxutirteii des Suchhandcls zu Leipzig. Die Buchhändlervcrsaminlnng zu Stuttgart am 12. August. (llus der Süddeutschen Buchhztg.) Die Versammlung Württembergischec Buchhändler, welche der Ausschuß deS Stuttgarter Buchhändlervereins auf den 12. August aus geschrieben hatte, war von auswärtigen College» nicht gerade sehr zahlreich besucht, woran indessen entfernt nicht Mangel an Interesse für die Sache selbst Ursache schien, sondern zufällige Trübungen; denn die Zuschriften, welche der Ausschuß von allen Seiten erhielt, beweisen, daß man allgemein satt ist der Ungebundenheit, die bis jetzt gewaltet hat, und daß man in die buchhändlerischen Verhältnisse Ordnung ge bracht wissen will. Immerhin hat diese Zusammenkunft den Plan der Vereinigung um ein gutes Stück gefördert. Es stellte sich während der Debatten heraus, daß noch ein weiteres Ziel, zu erreichen senn werde, als der Stuttgarter Verein angestcebt hatte: nämlich nicht blos ein Anschluß der nicht-Stuttgarter Buchhändler an den Stuttgarter Verein als an einen Kern, sondern sogar ein selbstständiger Verein, neben welchem die Localvereine, die jetzt zu Stuttgart und Ulm bestehen, ihren ungestörten Fortgang behalten können. Man besprach diese Modifi kation nach allen Seiten gründlich, und kam zuletzt überein, daß die weitere Verfolgung der Angelegenheit einem Comite in die Hände gelegt werden solle, bestehend aus zwei nicht-Stuttgarter Collegen und zwei Stuttgarter Buchhändlern, die ein weiteres Mitglied unter sich zu wählen hatten. Die Herren Engel von Ulm, Weychardt von Eßlingen, H. Erhard (Metzler'sche Buchhdlg.) und Paul Ne ff wurden zu diesem Comite abgeordnet und zogen noch Hm. L Roth (Cotta'sche Buchh.) bei. Das Ergebniß ihrer Verhandlungen war der Entwurf eines Statuts für den neuen Kreisverein, basirt, so weit es thunlich, auf die Statuten des Stuttgarter Vereins. Es wird darüber zunächst den übrigen Würlt. Collegen berichtet werden, worauf man in einer Versammlung, zu der an alle Württembergischen Buchhandlungen Siebzehnter Jahrgang. ohne Ausnahme die Einladung ergehen wird, das Ganze gemeinschaft lich berathen und zum Abschluß zu bringen suchen wird. Es steht zu hoffen, daß sich Niemand von dieser zweiten Ver sammlung ausschließen und keine Störung dazwischen treten werde, um eine für das Wohl des Württemb. Buchhandels nothwendige Union für lange Zeit zu vereiteln. Wir geben zum Schluffe den Vortrag, mit dem die Verhandlungen in der Sitzung vom 12. August vom Vorsteher des Stuttgarter Vereins eröffnet wurden, und haben außerdem bei läufig zu bemerken, daß zwei weitere Stuttgarter Firmen sich in dieser Versammlung zur Aufnahme in den Verband des Stuttgarter Vereins anmeldeten. Die Ansprache, mit der die Versammlung vom 12. Aug. eröffnet wurde, war folgenden Inhalts: „Der Ausschuß des Stuttgarter Buchhändlervereins hat an die Württemb. Collegen außerhalb Stuttgart die Einladung ergehen lassen, gemeinschaftlich mit den Mitgliedern unseres Vereins darüber zu be rathen, wie nach Wünschen, die mehrfältig von ihrer Seite ausge sprochen worden waren und die auch in unserer Mitte Wiederhall gefunden hatten, durch ihren Anschluß an den Stuttgarter Buchhändlec- verein ein Württembergischer Kreisverein zu Stande gebracht werden könne. Wir begrüßen in den heute anwesenden Collegen Vertreter derselben. „Das Fundament solcher Vereine ist bekanntlich die solidarische Verbürgung der Interessen, die allen ihren Mitgliedern gemeinschaftlich sind, und die Verhinderung der Beeinträchtigung dieser Interessen, sey es von welcher Seite es wolle. Das Mittel, diesen Zweck zu erreichen, liegt im festgeschlossenen Zusammenhalten ihrer Mitglieder. „VorAllem würde unserVerein derRegierung undihrenOrganen gegenüber seine Thätigkeit zu äußern haben, durch nachdrückliche Vor stellungen, wenn für Orte und Gegenden, die schon überfüllt sind mit Sortiments-Buchhandlungen, neue Concessionen nachgesucht würden, und durch Widerspruch gegen unpassende Einmischung der Behörden in die freie Bewegung des Buchhandels und der Presse. Bis jetzt haben die Buchhandlungen außerhalb Stuttgart gegen irrthümliche Auffassung der Verhältnisse von Seiten der Behörden keinen Schutz gehabt. Namentlich pflegten neue Concessionen ertheilt zu werden, ohne daß man die dabei zunächst betheiligten Handlungen nur um ihre Meinung befragte. In Stuttgart war dies anders. Von den 148
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