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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1849
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- Deutsch
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Erscheint jeden Din»li>g u. Freitag; während der Buchhändler . Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsen blatt sind an die Redac. Iion; — Inserate an di« grpedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthmn des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. 80. Leipzig, Dillstag am 4. September. 1849. Amtliche Protokoll der schweizerischen Buchhä»dler-Vcrsa»imlu»g zu Baden, den 9. Juli 1849. Herr Fr. Schult Heß, von welchem die letzten Einladungen zu dieser Versammlung ausgegangen waren, eröffnete die Sitzung nach vorausgegangener Begrüßung, mit einer kurzen Hinweisung auf den Zweck derselben : nämlich zuerst bei dem Bundesrathe mit einer gemein schaftlichen Petition für Ermäßigung des durch das neue Zollgesetz festgesetzten Bücherzolles einzukommen und sodann einige andere das Interesse des schweizerischen Buchhandels betreffende Fragen in Be- rathung zu ziehen. Anwesend waren aus Zürich: Die HH. Fr. Schultheß, Hagen- buch (Ocell, Füßli und Eomp.), S- Höhr, Eh. Beyel, E. Fr. Meyer und Hegner, älter, von Winterthur; aus Bern: H. Korber (Huber und Eomp.); aus So lothurn : Hr. Jent; aus Schaffhausen: Hr. Slötzner (Brodtmann'sche Buchhandlung); von St. Gallen: die Hrn. Fehr (Huber und Comp.) und Tschudi (Scheitlin und Zolli- kofer); aus dem Aargau: die Hrn. Sauecländer, Christen, Zehndcr, und Frei (Höhr und Langbein), besondere Entschuldigungen über ihr Ausbleiben, zum Theil mit der Erklärung, sich den zu fassenden Beschlüs sen der Majorität unterziehen zu wollen, gaben ein: die Hrn. Jenni, Vater, von Bern, Taver Meyer und Gebrüder Räber von Luzern, I. G. Neukirch, Felix Schneider und Alexander Fischer von Basel, Lücke (Sleinec'sche Buchhandlung) von Winterthur. Vor allem ward nun nach Eröffnung der Sitzung in offener Ab stimmung Hrn. Schultheß das Präsidium übertragen, Ch. Beyel zum Secretär bezeichnet, und das Stimmenzählen bei der nicht allzu großen Zahl der Anwesenden, dem Bureau überlassen. In Berathung siel nun zunächst die Petition an den Bundesrath, wie solche von Herrn Schultheß vorgelegt worden war. Die Versammlung erklärte sich mit dieser Petition vollkommen einverstanden; nur fügte Hr. Jent noch den Wunsch bei, es möchte in dieselbe noch ausgenommen werden, daß Kunstgegenstände, wie Kupferstiche und Lithographien, die durch den Buchhandel gehen, in die gleiche Klasse wie die Bücher und Musikalien möchten versetzt wer den — was allgemein gut geheißen wurde. — Auf einige Aeußerun- gen, daß bei den Vorberathungen des Zollgesetzes die Interessen des Sechzehnter Jahrgang. r T h e i l. schweizerischen Buchhandels nicht gehörig möchten vertreten worden sein, glaubte CH. Beyel einige Erläuterungen hierüber geben zu sollen. In der vorberathenden Commission habe nämlich bei der größern Mehrheit die Ansicht vorgewaltet, es müßten Musikalien und Kupfer stiche in die Luxusklasse gesetzt werden und es gehörten auch die Bücher theilweise in diese Kategorie. Auf die über die Verhältnisse des deutschen Buchhandels gegebenen Erklärungen seien jedoch die Bücher und Musikalien in die gleiche Klasse gesetzt und der Zoll auf beide, von der vorberathenden Commission und dem Bundesrarh auf 1 Fr. angesetzt wor den. Was nun aber die Commission des Nationalralhes bewogen habe, von 1 Fr. auf 2Vs hinaufzugehen, sei dem Sprecher nicht genau be kannt: wahrscheinlich aber habe hier einerseits die Geldmacherei des Gesetzes überhaupt, anderseits der Umstand den Ausschlag gegeben, daß aus der französischen Schweiz Petitionen zum Schutze der schweizeri schen Verleger, namentlich in Bezug auf die Einführung religiöser Schriften, Vorgelegen seien, wodurch dann die Interessen des deutschen Buchhandels mögen Preis gegeben worden sein. Es ward nun beschlossen, die Petition gedruckt allen deutschen Buchhandlungen in der Schweiz zur Unterschrift vorzulegen und dann dieselbe mit den nachher ergänzten Namen dem Bundesrathe einzu reichen. Nach Erledigung dieses Gegenstandes kamen zu einläßlicher Be rathung: 1) die Rabattfrage und 2) die Nothwendigkeit einer gleich mäßigen Berechnung der Bücherpreise. Hr. Hagenbuch begründete die von ihm gestellten und unten beigefügten Anträge des Nähern. Ec wies nach, wie das RabattgebFN allmählig in Mode gekommen, wie aber durch dieses Rabattgeben, sowie den immer leichter gewordenen Münzfuß sich die Verhältnisse für den Buchhandel so ungünstig ge staltet hätten, daß hier durchaus Abhülfe müsse getroffen werden. Es könne dies aber nur durch die Einführung eines gleichen Tarifs und Gleich heit des Rabattes geschehen. Doch müßten Alle, welche einer Conven tion hierüber beiträten, zur strengen Festhaltung an derselben sich ver pflichten ; wer sie aber übertrete, gegen den sei jeder weitere Verkehr von allen Handlungen abzuschneiden. Von der einzuführenden Be rechnungsweise seien dann des Fernern alle Kunden in Kenntniß zu setzen, damit keiner die Einwendung entgegenhalten könne, ec werde durch eine andere Handlung günstiger gehalten. 139
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