Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1849
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18490921
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184909214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18490921
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1849
- Monat1849-09
- Tag1849-09-21
- Monat1849-09
- Jahr1849
-
997
-
998
-
999
-
1000
-
1001
-
1002
-
1003
-
1004
-
1005
-
1006
-
1007
-
1008
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
999 1849.) zu treten, beauftragte mich gegen Ende des vorigen Jahres, als die fällige Zahlung bereits über die Gebühr verzögert und alle brieflichen Anforderungen erfolglos geblieben waren, eine nahmhafle Forderung gerichtlich wider selbige einzuklagen. Gudmundsen war bereits seit der dänischen Occupation im April v- I- landflüchtig, und nachdem vom Associe Junge alle Mittel, den Prozeß zu verschleppen, erschöpft waren, kam es am 23. Juli d. I. zur gerichtlichen Pfändung. Das über diesen Act aufgenommene amtliche Protocoll gibt über das Resultat dieser Erecution, so wie über den Stand des Geschäfts, genügende Auf klärung. Dasselbe lautet am Schluß wörtlich so: „Der gegenwärtige Beklagte („der Buchhändler Junge") erklärte, daß er Wohnung nebst Meublen gemiethet habe, und außer den in dem Laden befindlichen Gegenständen keine Eigenthumssachen besitze. In dem Laden wurden außer der Ladeneinrichtung nur wenige, mei stens antiquarische, Bücher gefunden, und da es sich herausstellt, daß der ganze Inhalt des Ladens nicht hinreiche, um die eingeklagte Forderung zu decken, so ward "der Laden geschlossen, und die dahin führende Thür versiegelt." W. Ahlefeld. Nach solchergestalt vollzogener Pfändung erklärte sich die Buch handlung „Gudmundsen k Junge" für insolvent und bat um concurs- mäßige Behandlung der geringfügigen Masse. Abermals also haben die Gläubiger die betrübende Aussicht, alles zu verlieren. Dagegen hat die Buchhandlung Schubert!) L Eomp. durch Cession der auSste- henden Forderungen sich Deckung zu verschaffen gewußt, dieselbe Buch handlung, welche durch ihre offenbar unbegründete und leichtfertige Empfehlung die Veranlassung gab, diesen Leuten ein Conto zu eröffnen. Ich will diese Handlungsweise, die sich selbst richtet, keiner Kritik unter ziehen; zu wünschen aber wäre, daß selbige jetzt auch mit derselben Bereitwilligkeit angewandt wäre, den Gläubigern die Verluste zu ersetzen, die sie ihnen verursacht. Dann, daß das dem Buchhändler Junge zur Empfehlung angerechnele Glück, wohlhabende Eltern zu besitzen, den sckadenleidenden Creditoren je zum Vortheile gereichen werde, ist wohl sehr zu bezweifeln. Zum Belege für die von mir ausgestellten Behauptungen hinsicht lich der Persönlichkeit des Buchhändlers Gudmundsen mögen noch die amtlichen Bemerkungen dienen, welche einem von dänischer Seite entworfenen Verzeichniß, der während der sogenannten Jnsurrection aus den Herzogthümern Schleswig-Holstein angeblich vertriebenen dänisch gesinnten Einwohner von der diesseitigen Regierung zur Erläu terung hinzugefügt sind. Es ist daselbst über Gudmundsen Nachste hendes gesagt: „Er kam von Dänemark, seinem Geburtslands, nach Schleswig und etablirte daselbst eine Buchhandlung, machte bald Concucs, nahm aber sein Geschäft e» commsnllite einer Hamburger Buch handlung wieder auf. Er verließ mit der dänischen Armee im April v. I. freiwillig die Stadt Schleswig. Wie er während seines Auf enthalts in Schleswig einen eifrigen Beförderer und Anhänger der Schleswig-Holsteinischen Landessache gespielt hatte, so geriet er sich seit seiner Enfernung von da als enragirter Däne. Er ist fleißiger Mitarbeiter an dem in Sonderburg herauskommenden, in ultra- dänischem Sinne redigirten Schmähblatte: „des danske Sleswiger" und läßt sich noch bisweilen auf kurze Zeit in den Herzogthümern blicken, um aufrührerische Proklamationen u. d. gl. m. zu verbreitend Daich durch meine Geschäftsführung alsAnwalt Gelegenheithatte, mich mit dem vorstehenden thatsächlichen Material vertraut zu machen, so habe ich es für meine Pflicht gehalten, solches im Interesse des deutschen Buchhandels zu veröffentlichen, damit wo möglich für die Zukunft den nachtheiligen Folgen leichtfertiger Empfehlungen in Etwas vorgebeugt werde. Schleswig, im August 1849. H. C. Schaeper, Advocat. Der neue „Central-Wahlzettel" des Herrn OSkar Lctuer. Bevor ich meine Ansichten über den neu aufgetauchten „Central- Wahlzettel" des Herrn Oskar keiner den geehrten Herren Eollegen zur ge fälligen Beurtheilung und Prüfung unterbreite, möchte ich vor allen Din gen und von vorn herein mich vor jedem Verdachte verwahren, als habe ich es mit etwas Anderem, als der Sache selber zu thun; daß wenigstens gegen Hrn. O. Leiner auch nicht die mindeste Animosität meinerseits obwaltet, kann ich ans Ehre versichern. Sie alle meine geehrten Herren College«! waren gewiß erfreut, als ehedem der rosa-löschpapierne Wahlzettel des Hrn- Maucke sanft und selig entschlummerte und dem „Allgem. Wahlzettel deö Hrn. C. W- B. Naumburg" das Feld allein überließ. Da wußte man doch endlich, welches Wahlzettels man sich, sei's für Verschreibungen, sei's für Ankündigungen, zu bedienen habe, ohne der Gefahr ausgesetzl zu sein, doppelt verschrieben zu haben, oder doppelte JnsertionSkosten (für beide Wahlzelle!) bezahlen zu müssen. Dieß Solo-Regiment des „Allgem. Wahlzettels" hat, so viel ich weiß, zu keinen Reklamationen, zu keinen Beschwerden irgend welcher ArtVeranlassung gegeben; meine Ankündigungen wenigstens wurden so prompt, so solid, so ganz meinen Wünschen entsprechend besorgt, daß ich zu irgend einer Unzufriedenheit niemals Veranlassung fand. Die schöne Zeit des alleinigen Regiments des „Allgem. Wahlzet tels" scheint aber jetzt vorüber zu sein, da Hr. O. Leiner durch seinen „Central-Wahlzettel" einen Dualismus begründet, der nimmer gut lhut. Sein „Central-Wahlzettel" ist in seiner äußeren Erscheinung dem „Allgem. Wahlzettel" nachdrucksmäßig ähnlich, und was die innere Einrichtung betrifft, so muß sie wohl, um dem Zwecke zu genügen, bei beiden homogen sein. Nur eine einzige Verschiedenheit unter beiden tritt sichtlich hervor, eine Verschiedenheit, derentwegen das „Organ des Deutschen Buchhandels" in Nr. 71 den neuen Wahlzettel jubelnd be grüßt, ihm theilnehmend Glück und Gedeihen wünscht, nämlich eine Drei Pfennig-Ermäßigung pro Inserat-Zeile. Verlohnt sichs aber im Ernste der Mühe, dieser drei Pfennige wegen sich dem „Allgem. Wahlzettel" ab und dem „Central-Wahlzettel" zuzuwenden, während dafür alle Nachtheile des früheren Maucke-Naumburg'schen Dualismus eingetauscht werden? Wie früher, wird man oft, selbst bei bester Buchführung und gutem Gedächtnisse, zu doppelten Verschreibungen und mithin zu wiederholten Expedirungen wider Wissen und Willen veranlaßt werden; wie früher wieder zu doppelten Insertionen sich ge zwungen sehen, da ja beide Wahlzelle! ihre Freunde haben, und man daher diesem wie jenem seine Annoncen inserircn m u ß. Somit kostet denn auch von jetzt an jede Inserat-Zeile nicht mehr 1 SA, wie früher, sondern 1 SA 9 Verwirrung in der Geschäftsführung, Vertheurung derJnserate— das also sind die alleinigen Früchte, womit uns der neue „Central- Wahlzettel" beglückt. Hätte Hr. Naumburg durch irgend ein Versehen, durch irgend eine mangelhafte Einrichtung das Erscheinen des „Cen- tral-Wahlzellels" provocirt, dann ließe sich allerdings kein Wort dagegen sagen, wenn Hr. Leiner mit einem neuen Wahlzettel hervortritt, der, indem er die vorhandenen Uebelstände des älteren Eollegen vermeidet und beseitigt, nicht, wie jetzt, ein bloßer Nachdruck des Aeußeren des schon vorhandenen Wahlzettels ist; nicht, wie jetzt, den Verdacht einer gehässigen Rivalität und das unangenehme Gefühl gegenseitigen Rang- ablaufens erweckt. Schon oft ist der Wunsch ausgesprochen, und der „Central- Wahlzettel" ruft ihn aufs Neue jetzt dringend hervor, cs möge dem ver ehelichen Vorstande des Börsenvereins gefallen, den Wahlzettel mit dem Börsenblatte zu verbinden- Würde derselbe in der Form und Weise, wie ihn Hr. Naumburg bisher mit so großer Sorgsamkeit redigirte, je nem amtlichen Organe unseres Buchhandels beigefügt, so müßten die oben gerügten Uebelstände jenes Dualismus Wegfällen; es würde Allen 149 *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht