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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1916
- Strukturtyp
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- 1916-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1916
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- Deutsch
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abgeliefert. Er sollte heimlich eine Anzahl Bogen des »Revo- lutions-Almanachs« (einer ganz konservativ gehaltenen Chronik der französischen Ereignisse) eingeschmuggelt haben. Erst als er den aktenmäßigen Beweis führte, datz die betreffenden Bogen sämtlich vom Zensor durchgesehen und als ungefährlich sreige- geben worden waren, wurde der Gequälte und Geängstigte mit der Weisung entlassen, »daß er von nun an für den Inhalt eines jeden ihm zugesandten Buches persönlich werde verant wortlich gemacht werden«. Hartknoch wurde durch diese aufregenden Vorgänge so be drückt, das; er Veranlassung nahm, sein Geschäft schleunigst zu verlausen und nach Deutschland überzusiedeln. In Leipzig hat die Firma dann noch vis in die siebziger Jahre des vorigen Jahr hunderts bestanden. Der Buchhändler Hartmann in Riga hatte es nur dem Ein greifen des gebildeten Zivil-Gouverneurs von Richter zu danken, datz er wegen des Besitzes einiger unabgestempeller Bücher nicht nach Sibirien geschickt wurde. Die Buchhändler Müller in Riga und Friedrich in Libau sind endlosen Schikanen und Quälereien ausgesetzt gewesen, und erst der Tod Kaiser Pauls endete das unsinnige Wüten der dunk len Gewalten. Mit dem Regierungsantritt Kaiser Alexanders I. (1801) kam ein freierer Zug in das geistige Leben Rußlands. Die bildungs- feiudlichen und gewissenlosen Elemente wie der Generalproku- reur Oboljäninow und der wüste Zensor Tumansky wurden sofort entlassen, und es konnte sich ein frischer Geist im Lande regen, der auch nicht durch die Napoleonischen Kriege, die doch so viel an Kulturwerten zerstört haben, unterdrückt wurde. (V und VI folgen.) Humor als Liebesgabe. Kriegsverse von Otto Wenck. (Hesses Volksbücherei Nr. 1092.) kl. 8". 64 S. Leipzig 1916, Hesse L Becker Verlag. 20 ^ ord. Die humorvoll-dichterische Begabung des Verfassers (Inhabers der Buchhandlung F. W. Kasten in Chemnitz) ist in der Kollegenwelt rühmlich bekannt. Wir dürfen an mehrfache Veröffentlichungen in diesem Blatte erinnern, die von der Gewandtheit seiner mundartlichen Kriegsverse zeugen, nicht minder auch von der Frische und der be haglichen Laune, die sie erfüllen. In Nr. 170 d. Bl. vom Vorjahre widmete der srohgestimmte »Buchhändler aus Sacksen« »den feldgrauen Gollcgen« freundliche Worte, und in der Weihnachts-Feldnnmmer des selben Jahres begrüßte er in gleicher Fröhlichkeit »Unsere feldgrauen Gehilfen«. Die Hauptversammlungs-Teilnehmer des Buchhändler- verbandcs für das Königreich Sachsen, die sich im August v. I. in Dresden zusammengefunden hatten, erfreute er beim Mahle durch seine muntere Schilderung der buchhändlerischen Zeitstimmung (1915, Nr. 2N0), und in frischer Erinnerung sind aus dem laufenden Jahre die hier zum Abdruck gekommenen Wenckschen Kriegsverse: »Oster- meß-Gcdangken« (Nr. 88), »Unfern liewen Bicchcr-Gunden anläßlich der Neichsbuchwoche 1916« (Nr. 99) und »Den Herren Verlegern zur Neichsbuchwoche« (Nr. 107). Dieselbe Munterkeit beherrscht auch den Inhalt des vorliegenden Heftchens. Wenigstens in seinem ersten, größeren Teil, den der Ver fasser mit »Scherz« übcrschrieben hat. Als Trägers seiner Gedanken bedient er sich hier zumeist der sächsischen Mundart, freilich, wie uns scheinen will, nicht ohne reichliche Übertreibung ihrer Ausdrucksmittel, aber in Bekundung dichterischer Sprachgewandtheit und fröhlicher Laune. Der singende Ausklang sächsischer Rede kommt seinen Versen zugute. Es ist ein eigen Ding um mundartliche Poesie oder Prosa. Außer halb ihrer örtlichen Grenzen findet sie nur mühsam die nötige Gegen liebe, zumal die sächsische Mundart, die im Reich zwar bekannter sein mag als manche andere, allgemeiner literarischer Geltung aber zur zeit noch ermangelt. Nicht zu übersehen ist übrigens anch der gewal tige Unterschied im Eindruck beim Hörer und beim Leser. Aber des vollen Eindrucks bei seinen Lesern darf sich der Verfasser dennoch ver sichert halten. Zeugt seine »Liebesgabe« doch nicht nur von gesundem Humor, sondern in jeder Zeile auch von warmer vaterländischer Be geisterung nud ernster Zuversicht auf treues Durchhalten daheim und draußen bis zur glücklichen Entscheidung und Beendigung des Krieges durch unsere und unsrer Verbündeten siegreiche Waffen. * Ganz ohne mundartliche Beimischung ist der zweite, dem Ernste vorbehaltcne Teil. Wir kennen ja alle den bitterbösen Ernst dieser furchtbaren Gegenwart. Seit länger als zwei Jahren haben wir uns daran gewöhnen müssen, daß eine Erregung die andre jagt. Vollends draußen im Felde beherrscht grimmiger Ernst die Lage und lastet schwer auf manchem Gemüt. Die Trauernden zu trösten, die Zagen den zu ermutigen, die Sieger zu feiern und ihnen zu danken, die Ge fallenen zu ehren, und was der pflichtschuldigen Ausgaben mehr uns obliegen, — für alles findet der Dichter den rechten, klangvollen Ton. Viele dieser Gedichte sind den Singweisen bekannter Volkslieder an gepaßt. Sie eignen sich dadurch zu Marschliederu oder auch zu Vor trägen unserer sangeskundigen Mannschaft bei froher oder ernster Gelegenheit. Allen gemeinsam ist innige Vaterlandsliebe und ernste Würdigung des mancherlei Großen, was die Kriegsgeschichte uns ge bracht hat. Es sind tiefe Gedanken, die diese Gedichte bewegen; die glückliche Begabung des Verfassers gibt ihnen schwungvollen, echt dichterischen Ausdruck. L. Kleine Mitteilungen. Der Sächsisch-Thüringische Buchhändler-Verband E. V. ladet zur 31. ordentlichen Verbands-Versammlung auf Sonntag, den 17. Sep tember 1916, vormittags 11 Uhr im Saale des Hotels »Goldene Kugel« zu Hal l e a. S. ein. Die Tagesordnung wird sich mit nachstehenden Punkten beschäftigen: 1. Jahresbericht des Vorstandes. — 2. Be richt des Schatzmeisters über die Rechnung der Geschäftsjahre 1913/14, 1914/15, 1915/16 und Voranschlag fürs neue Geschäftsjahr 1916/17. — 3. Antrag des Vorstandes zur Änderung der Verkaufsbestimmungen: a) Fortfall jeglichen Kundenskontos im Buch- und Zeitschriftenhandel, K) Annahme der Vcrkaufsbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler von O.-M. 1916. — 4. Antrag des Vorstandes, aus der Verbandskasse zwei farbige Glasfenster für den Neubau der »Deut schen Bücherei« zu stiften. — 5. Neuwahl des Vorstandes: Alle Vor standsmitglieder, auch die geschäftsführcnden, sind neu zu wählen. — 6. Wahl des Ortes der nächstjährigen Verbandsversammluug. Weitere Anträge von Mitgliedern müssen statutengemäß 14 Tage vorher beim Vorstande, diesmal z. H. des II. Vorsitzenden Herrn I. Eckard Mucller, Halle a. S., Alte Promenade 6, eingelaufcn sein. Für Sonntag früh pünktlich 8 Uhr ist bei gutem Wetter ein Spazier gang durchs Saale-Tal in Aussicht genommen. Zur neuen Verordnung über die Presse im Bereich des Oberbe fehlshabers Ost vom 10. 7. 1916. (Vgl. Nr. 175.) — Zur richtigen Handhabung der obigen Verordnung wird auf folgendes hiugewieseu: 1. Es ist nicht angängig, daß der deutsche Verleger oder Kom missionär, bei dem eine Bücherbestelluug aus dem Gebiet des Oberbefehlshabers Ost eingegaugeu ist, seinerseits um Geneh migung der Einfuhr in das besetzte Gebiet nachsucht. 2. Vielmehr hat unter allen Umständen der die Bestellung beab sichtigende Buchhändler im Gebiet des Oberbefehlshabers Ost mittels Vordrucken (Antrag auf Einfuhr von Büchern), die er bei der für ihn zuständigen Pressestelle (Libau, Mitau, Kowno, Wilna, Groduo, Lida, Bialystock) oder beim Buch prüfungsamt in Kowno erhält, die Einführung der gewünschten Bücher zu beantragen, und zwar sind diese Antragslisten in doppelter Ausfertigung bei der Pressestelle oder beim Buch prüfungsamt einzureichen. Die betr. Bücher brauchen dabei nicht vorgelegt zu werden. 3. Das Buchprüfungsamt Ob. Ost in Kowno erteilt dem Antrag steller schriftlichen Bescheid, nachdem gegebenenfalls eine Prü fung der Bücher durch die Buchprüfungsstelle in Leipzig er folgt ist. 4. Soweit Einfuhrbewilligung erteilt ist, kann nunmehr der An tragsteller die Bestellung beim Verleger oder Kommissionär bewirken. Der Nachweis der Einfuhrbewilligung ist gleich zeitig dem Letzteren vom Besteller zu führen. Erforderlichen falls gibt die Buchprüfungsstelle in Leipzig darüber Auskunft. 8. Die inländischen Verleger und Kommissionäre dürfen, soweit nach der Verordnung vom 10. 7. 1916 eine Genehmigung er forderlich ist, nur Bücher usw. (Broschüren, Flugblätter, Karten, Pläne, Postkarten), für die ihnen eine Einfuhrbewilligung vor liegt, oder durch später erfolgende Veröffentlichung des Buch- prüfuugsamtcs bekannt geworden ist, in das Gebiet des Ober befehlshabers Ost versenden. 6. Zulässige Sendungen, für deren Inhalt sie verantwortlich sind, haben Verleger und Kommissionäre mit einer vom Buchprii- fungsamt Ob. Ost vorgeschricbenen Marke zu versehen. Auf der Marke ist die Firma des Versenders deutlich zu verzeichnen. Sind mehrere Teilpakete verschiedener Verleger zu einem Ge- 1119
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