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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1916
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- Deutsch
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samtpakct vereinigt, so hat jedes Tcilpakct die Marke zu tragen, und der Versender des Gesamtpaketcs übernimmt durch seine Marke die Verantwortung dafür, daß sich iu der Sendung kein Teilpaket ohne Marke befindet, bzw. daß der Inhalt markenloser Teilpakete einwandfrei ist. Die Ausgabe der Marken erfolgt gegen Entrichtung von 1 für das Stück bei der Buchprüfungsstelle des Oberbefehls habers Ost iu L e i p z i g, Deutsches Buchhändlerhaus, Portal II rechts. 7. Mit ordnungsmäßigen Einfuhrmarken versehene Pakete oder Kisten werden bei Abgang und an der Grenze nicht mehr auf ihren Inhalt geprüft, wohl aber bei ihrem Eintreffen am Be stimmungsort. Ergibt sich dabei, daß der Inhalt eines mit einer Einfuhr- Marke versehenen Paketes vorschriftswidrig ist, so macht sich der Absender straffällig, und ihm wird gegebenenfalls die Erlaubnis zur Einfuhr von Büchern in das Gebiet des Ober befehlshabers Ost zeitweilig oder dauernd entzogen werden. Der Verband zur Förderung deutscher Theaterkultur. — Wie be reits in Nr. 184 gemeldet, wird der Verband zur Förderung deutscher Theatcrkultur seine Gründungsversammlung am 26. August abends 8 Uhr im Stadttheater in Hilöeshcim abhaltcn. Hauptredaktcur Wilh. C. Gerst wird über die Vorarbeiten berichten, Prof. vr. Vogeler- Hildesheim über »Wert und Bedeutung der Stadltheater« sprechen. Darauf sollen die Satzungen beraten und die Wahlen vorgenommen werden. Am 27. August werden die beratenden Sitzungen fortgesetzt, und um 11 Uhr vormittags finden im Stadttheater zwei öffentliche Vorträge statt: Schriftsteller Di. Carl Theodor Kämpf-Berlin »Deutsche Bühne und deutsche Sitte« und Dozent I)r. Ernst Leopold Stahl-Heidel berg »Deutsche Bühne und deutsche Bildung«. Abends 8 Uhr spricht Neichstagsabgeordueter Bibliothekar Or. Maximilian Pfeiffer-Mün chen in einer öffentlichen Volksversammlung über »Das deutsche Volk und die deutsche Bühne«. Unterirdische Literatur. — Wie die »Freisinnige Zeitung« mit teilt, sollen sich jetzt die »drei Deutschen« zur Verbreitung des Kapp scheu Pamphlets noch eines anderen Mittels bedienen. Sie versenden es nämlich — natürlich auch wieder anonym — von Plauen i. Vogtl. aus an Buchhandlungen. Da diese Art der Propaganda nicht etwa nur gelegentlich, sondern in vielen Fällen festgestellt ist, so wird sie offenbar systematisch betrieben. Dazu möchten wir bemerken, daß diese Methode schwerlich von Erfolg sein wird, da der Buchhandel kein Verlangen danach trägt, sich mit dem Vertriebe von Pamphleten zu beschäftigen, deren Ver sender das Helle Licht des Tages scheuen. Preiserhöhung der Schulbücher in Prag. — Die Prager Schul- bücherverlcger versenden soeben ein Zirkular, worin sie Mitteilen, daß sie die Lehrbücher mangels Materials und Arbeiter in kaschierten Papicrumschlägen gebunden um den bisherigen Preis der gebundenen Bücher liefern werden und solche, die noch in Leinwandbänden ge liefert werden können, mit zehn Prozent Zuschlag zum Ordiuär-Preis des Buches expedieren. 8l<. Für die Zulässigkeit literarischer Entlehnungen gilt ausschließ lich der guantitativc Maßstab. Urteil des Kammergerichts zu Berlin vom 27. Mai 1916. — Das dem Schutze des Urheberrechts dienende Verviclfältiguugsverbot ist durch einzelne Gesetzesbestimmungen durch brochen (§8 16 ff. Urheberrechtsgesetz). Das Gesetz beschränkt das Ur heberrecht einerseits zugunsten der Ziticrfreihcit (8 10 Nr. 1, 8 21 Nr. 1, Klcinzitat), andererseits wird dem Bedürfnis nach Vereinigung zu einem Gesamtbilde durch Zulassung des Großzitats (8 10 Nr. 2, 8 21 Nr. 2) und nach bestimmten Sammlungen (8 10 Nr. 3 und 4, 8 21 Nr. 3) Rechnung getragen. Es liegt keine Veranlassung vor, diese Durchbrechungen des gesetzlichen Grundgedankens durch Auslegung zu erweitern. Insbesondere könnte eine erweiternde Auslegung des 8 21 Nr. 3 leicht dazu führen, das musikalische Urheberrecht seines gesetzlichen Schutzes zu berauben. Andererseits bietet das Gesetz keine Handhabe, durch weitere be griffliche Begrenzungen die Ausnahmctatbestände eiuzuschränkeu. Wer den die Bestimmungen 8 19 Nr. 1, 2, 4, 8 20, 8 22 Nr. 2, 3 miteinander verglichen, so ergibt sich, das; als Begrcuzungsmaßstab für die Zulässig keit der Entlehnung der geringe Umfang des Entlehnten in das Gesetz ausgenommen ist. Damit wird ein rein quantitativer Maßstab ausgestellt. Abgesehen von den Einschränkungen, die sich aus dem Zwecke der Sammlung ergeben (z. B. aus dem Schulgebrauch), kann die Zulässigkeit der Entlehnung nicht von einer quali tativen Beurteilung abhängig gemacht werden. Veranlassung zur Entlehnung werden in der Regel besondere Vorzüge des Inhalts oder der Form sein. Sollte etwa die Zulässigkeit des Groß zitats und der Übernahme in Sammlungen auf qualitativ minder zu bewertende Arbeiten zu beschränken sein, so würden die iu Rede ste henden Gesetzesbestimmungen nur in den wenigsten Fällen praktisch anwendbar sein. Überhaupt liegt den Urhebergesetzen in der Regel der Gedanke fern, den Schutz nach den literarischen oder künstlerischen Eigenschaften zu bemessen. Entscheidend können deshalb — abgesehen von den aus den Zwecken der Sammlung sich ergebenden Gesichts punkten — nicht die Vcrtonungsart, der Stil oder die Aufführungs schwierigkeit sein, auch nicht die räumliche Ausdehnung der Bearbeitung, wie z. B. der Justrumentationsumfang einer Partitur oder der Satz für Doppelchor. Entscheidend ist vielmehr der Umfang des entlehnten Werkes, mag er nach der Zahl der Takte oder der Aufführungsdauer gemessen werden; und zwar entscheidet der absolute Umfang des Ent lehnten, nicht dessen Verhältnis zu dem Werk, in das es ausgenommen wird, oder bei Teilentlehnungcn deren Umfang zum geschützten Wcr.k. Bei der Prüfung der Frage, ob ein Tonwerk ein kleineres oder ein größeres ist, sind zur Vergleichung nur Werke der gleichen Kunst gattung heranzuziehcn; andernfalls wären die ihrer Natur nach auf einen kleinen Umfang sich beschränkenden Gattungen von Tonschöpfun gen von vornherein des vollen Urhebcrrcchtsschutzes beraubt. (A.-Z. 10 II 1655/16. - Vgl. Jur. Wochenschrift 1916, Sp. 977 ff.) Cervantes als Schliissclautor. — Eine Entdeckung, die in literari schen Kreisen Interesse verdient, falls sie sich bewahrheitet, soll, nach den Angaben des Journal des Döbats, der bekannte spanische Schrift steller Nivero in Madrid gemacht haben. Auf Grund langjähriger Forschung stellte er nämlich fest, daß es sich bei allen Werken des Cer vantes, mit Ausnahme der »Galathea«, um Schlüsselarbeiten handelte, die, wenn sic von einem bestimmten Standpunkt aus gelesen würden, auf jeder Seite reiches Material über die bekanntesten Zeitgenossen des Cervantes lieferten. Die Methode, um den Doppelsinn iu den Werken des großen spanischen Dichters herauszufinden, wurde bisher aller dings noch nicht durch Nivero veröffentlicht. SpreWal. ^ Kein Schund in den Feldbuchhandlungen! <Vgl. Nr. 18«.> Die Unterzeichneten Leiter der Feldbuchhandlnngen an der West front erklären hierdurch, daß iu keiner der ihnen unterstellten und von ihnen eingerichteten Feldbuchhandlungen »Nomanperlen«, »Krieg und Liebe« und ähnlicher Schund verkauft werden. Sie würden cs dankbar begrüßen, wenn Feldbuchhandlnngen, in denen solche Schund ware verkauft wird, dem Börseuverein bekanntgegeben würden, damit dieser energisch Stellung dagegen bei der Heeresleitung nehmen kann. Aus dem Sprcchsaal-Artikel des Börsenblatts scheint hervorzugchen, daß es immer noch neben den dienstlich eingerichteten Feldbnchhand- luugeu jeder Armee kleine Bücherverkaufsstellen oder sonstige Zwerg betriebe an vorgeschobenen Stellen gibt, die noch nicht in die Armee- buchhanölung jeder Armee eingereiht sind. Die Unterzeichneten Feld buchhändler bekämpfen im Frieden und noch mehr im Kriege den Vertrieb jeder Schuudware. Gent, 12. Juli 1916. A r m c e b u ch h a u d l u n g des A.-O.-K. 4, G. m. b. H. Friedrich Stahl — Curt Hosemann. M ünchen , den 16. August 1916. Fiir A r m e e - F c l d b u ch h a n d l u n g Albert Langen V. N. Schub — Korfiz Holm. Bremen. ppa. Franz Le uw er — E. Spiegel. Sedan, 15. August 1916. F e l d b u ch h a n d l u n g e n der III. Armee Zentrale Sedan. Grellstem L Co. G. m. b. H. Hauschild. Berlin, 18. August 1916. xpa. Georg Stilkc. Hennig. Berlin, 15. August 1916. Hermann Hillgcr.
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