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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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288 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 20, 16. Februar. was die Praxis thut." — Eine prächtige Praxis, eine herrliche Jn- erprctalion! Ich würde sic mir notiren, wenn ich nicht wüßte, daß der gen. Bundes-B. am 23. Juli 1841 publicirt worden ist. Was ich aus der zweiten Abtheilung hervorgchobc», hat mir rin rasches Durchblattern gezeigt. Ich gestehe cs offen, daß ich sie keiner großen Aufmerksamkeit gewürdigt habe. Man wird mir daraus keinen Vorwurf machen und mein Urthcil darüber, daß sie eine leichtsinnige Sudelarbeit ist, nicht ein voreiliges schellen dürfen. Wenn ich auf den ersten Blick sehe, daß eine Sache nicht wcrlh ist, daß ich ihr meine Zeit widme, soll ich es dennoch thun? Wenn Mir bei flüchtiger Einsicht die ärgsten Verstöße in die Augen springen, soll ich mich nichts desto weniger bei solcher Stümperei aufhalten? Es bedurfte nicht soviel: ich glaube, man kann ein Urtheil s priori fällen, wenn man hört, daß Jemand auf 126 Seiten das bestehende Recht von 48 Staaten so darstellcn will, wie der Verfasser behauptet gethan zu haben. Und daß auch für diese zweite Abtheilung die Bezeichnung Nachdruck am Platze ist, scheint mir nicht weniger klar. Oder sollen die Verstümmelungen und Verketzerungen Zcugniß für eigene Geistesthätigkcit ablcgcn? Ich schlage S. 42 des Friedlän- der'schen Buches nach und finde, daß er die Frage selbst verneint. Nicht ich, der Verfasser hat über sich selbst gerichtet. An jenen Maßstab, den er aus dem Jolln'schen Buch weggcnommcn und dem seinen cinvcrleibt hat, habe ich sein Buch angelegt. Das war doch wohl gerecht? Schonung habe ich ihm freilich keine zu Theil werden lassen, habe auch keine Veranlassung dazu gehabt. Doch will ich ihm noch einen Rath geben aus Mitleid: er möge jetzt, nachdem ich ihm alle fremden Lappen abgerissen habe und er in seiner ganzen Blöße dasteht, an ein Feigenblatt denken. Nachtrag zu dem Artikel „über Inserat-Versendungen" in Nr. 6 d. Bl. Der Hr. Verfasser des bercgten Artikels ist in seinen Erwä gungen der Frage über die Nennung der Sortiments-Firmen bei den Anzeigen zu der Ucberzeugung gelangt: „ cs sei besser, cs sei gerechter und billiger gegen alle Bctheiligten im Sortimentsbuch handel, es sei zweckdienlicher für das kaufende Publicum, wenn die Erwähnung von Einzel-Firmen ganz Wegfälle." Er spricht jedoch dann selbst die Befürchtung aus, daß sein Vorschlag nicht gleich allgemeinen Anklang finden, sondern hie und da Entgegnungen ver anlassen werde. Letztere können auch gar nicht ausblciben, weil der Hr. Ein sender dabei außer Acht gelassen hat, daß in sehr vielen Fällen die Sortimenter einen Theil der Jnscrtionsgcbührcn tragen, wenn ihre Firma bei der Anzeige genannt wird, was wohl auch nicht mehr als billig ist. Wenn man erwägt, welche enormen, oft den Erfolg weit übersteigenden Opfer der Verleger der doch unvermeidlichen Bekannt machung seines Verlags zu bringen hat, so ist ihm wohl eine Er leichterung derselben durch Beteiligung des Sortimenters zu gön nen, aber es ist gerecht, daß der Letztere dafür auch einen Vorzug ge nießt, der doch immer relativ bleibt. Hieraus wird der Hr. Einsender ersehen, daß sein Vorschlag keineswegs durchaus ausführbar ist. Ganz derselbe Fall ist cs mit Beilagen, welche der Verleger an einzelne Sortimenter sendet und darauf ihre alleinige Firma nennt, nm sie für die Fracht- und Bcilcgungskosten zu entschädigen. In diesem Falle können die andern Collegcn am Orte, obschon es oft geschieht, die Mitnennung ihrer Firmen nicht verlangen, es sei denn mit Bewilligung dessen, der obige Kosten trägt. Beiläufig sei hier noch darauf aufmerksam gemacht, daß Viele die Jnsertionskosten, die doch oft sehr ins Geld fallen, mit unver zeihlicher Nachlässigkeit berechnen, und daß darauf zu rechnen ist, daß unter vier solcher Berechnungen Eine unrichtig ist, auch dabei oft die Belegstücke fehlen; viele senden ihre Berechnungen statt vor, erst in der O. - M. ein, wodurch cs den Verlegern bei ihren vielen Mcßarbcitcn sehr erschwert wird, sie der in vielen Fällen doch so wohl angebrachten Eontrolc und Revision zu unterwerfen. Uebcr die vielen sonstigen Mißbräuche bei den Insertionen ein andermal. Nur kann hier die Empfehlung von Vorsicht gegen die Uebertreibungen nicht schaden, welche bei den Auflageangaben ge wisser Blatter stattsindcn, sowie cs zu rügen ist, daß oft gegen die Vorschrift, beziehentlich Vorlage willkürliche Zcilenvermehrung statt- sindet. Ein alter Buchhändler. ^inerieang. VIII. Mitgcthcilt von I. Eggers. (VII. S. 1856, Nr. 115.) Cincinnati, im Jan. — Leonard Scott ck Eo. in Ncw-Uork verlegen folgende englische Zeitschriften: 1) Hw I.vnäon (Zuarterlx (Conservativ) , 2) Hw kkiinburxli ksvwrv (Whig), 3) Hw blorlk vri- tisk kievwcv (Free Ehurch), 4) 1Iw ^Vestminstsr lievwn (Liberal), 5) KIgclicvooä'8 Lciinbiirxli ÜIsAöriiw (Tory). Diese Magazine stehen in der Mitte zwischen den flüchtig ge schriebenen Tagesneuigkciten, den fliegenden Gerüchten der tägli chen Blätter, und den umfassenden Werken der künftigen Geschichts schreiber, die verfaßt werden, nachdem das lebendige Interesse und die Aufregung über die großen politischen Ereignisse des Tages vor übergegangen sind. In diesen Magazinen allein findet der Leser eine wirklich verständliche und verläßliche Geschichte der laufenden Ereig nisse, um so mehr, da sic in literarischer und wissenschaftlicher Be ziehung eine hohe Stellung einnehmen. Die Verleger der obigen Reviews verschaffen sich mit bedeuten den Unkosten Exemplare der zuerst gedruckten Bogen learly slieet«), wodurch sic in den Stand gesetzt werden, ihre Nachdrücke um dieselbe Zeit zu liefern, als sie von England bezogen werden können. Der Preis einer jeden der obengenannten Zeitschriften ist 3 Doll, und bei Abnahme von zwei oder mehr findet eine Preisermäßigung statt. Ich will bei dieser Gelegenheit einer Einrichtung gedenken, die, so viel mir bekannt, in Deutschland keine Anwendung findet. Die Verleger von politischen Zeitungen, Wochen-, Monatsschriften rc. machen eine Preisermäßigung an Private, falls eine gewisse Anzahl, in der Regel zum mindesten vier Exemplare, direct bei ihnen be stellt werden. Eine kleine Anzahl von Leuten, die auf diese Weise gemeinschaftlich beziehen, nennt man hier Clubs. Auf dem Lande und in kleinen Städten, wo keine Buchhandlungen oder Zcilungs- agenten sind, kommt den Leuten diese Einrichtung trefflich zu stat ten, sintemal die amerikanischen Postanstalten sich wohl mit dem Ver sandt, nicht aber mit dem eigentlichen Debit von Zeitungen, wie in Deutschland, befassen. Auf obengenannte Magazine z. B. wird ein Abzug von 25°h gemacht, wenn mindestens vier Exemplare im Ganzen, sei es nun, daß von einem einzelnen vier oder je ein Exem plar von den vier verschiedenen Magazinen, bestellt werden. Miscellen. Frankfurt a. M., 8. Febr. Dem Vernehmen nach hat die aus den HH. vvr. Reinganum, Varrentrapp und Schlemmer gebil dete Commission des gesetzgebenden Körpers in der Sitzung des letz ter» vom 4. die Annahme des vom Senat mit Frankreich abgeschlos senen Vertrags, gegenseitigen Schutz des literarischen und künstleri schen Eigenthums betreffend, so vorgeschlagcn, daß einige vorgc- brachte Dcsiderien dem Senat als Wünsche angegeben würden, welche er noch nachträglich geltend machen möge. Dieselben sollen die Uebersetzungsfrage, und eine ausdrücklich anzubringcndc Bestim-
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