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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1932
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- Deutsch
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X: 29, 4. Februar 1832. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn Buchhandel. satzsteuer in der Weise berücksichtigt wird, daß die vorgeschriebene Preissenkung um die Erhöhung der Umsatzsteuer gemindert wird, d. h. also, ob die Erhöhung der Umsatzsteuer vom Abnehmer zu tragen ist. Uber diese Fragen haben wiederholte Besprechungen mit dem Neichswirtschaftsministerium stattgefnnden, in denen der vorstehend angeführte Standpunkt eingehend begründet wurde. Das Neichswirtschaftsministerium hat entgegen der wiederholt vorge tragenen Auffassung der Spitzenverbändc und entgegen dem ein gangs dargelegten Grundsatz die Entscheidung dahin getroffen, daß die vorgeschriebene Senkung für gebundene Preise voll zum Aus druck kommen muß, d. h. daß der Lieferer preisgebundencr Waren außer der vorgeschriebenen Senkung auch noch die Erhöhung der Umsatzsteuer zu tragen hat. Bei dieser Stellungnahme wies das Neichswirtschaftsministerium daraus hin, daß sich die Erhöhung der Umsatzsteuer erst allmählich in der Preisbildung auswirke und daß die Notverordnung, soweit sie die Preissenkung betreffe, nicht in laufende Verträge eingreife. — Bei nicht gebundenen Preisen besteht diese Schwierigkeit nicht, da die Vorschriften über die zehnprozentige Preissenkung sich auf nicht gebundene Preise nicht beziehen. Reichssteuer- und Landessteuerzahlungen im Monat Februar 1932. 1. Reich. 5. Februar: Lohnabzug und Krisenstcner für die Zeit oom IS. bis 31. Januar. S. Februar: Einreichung einer Ausstellung über die im Januar vorgenommenen D e v i s c n g c s ch ä s t e durch alle Unterneh men, die eine allgemeine Genehmigung zum Devisenerwerb haben. 10. Februar: Laufende Meldung über eingegangene und abgelieserte Devisen einerseits, sreigegebene Devisen andererseits an die örtlich zuständige Reichsbank anstalt, für die Dekade vom 1.—10. Februar. 10. Februar: Teilbetrag der Bürger st euer 1831 siir Lohn- steuerpslichlige sowie für die zur Einkommensteuer Veranlagten. 10. (17.) Februar: Voranmeldung und Zahlung der Umsatz steuer für Monatszahler aus Grund des Umsatzes im Mvnat Januar. Schonfrist bis 17. Februar. Es kommen erstmals die neuen erhöhten Sätze zur Anwendung. 15. Februar: V e r,» ö g e n steu erv o ra us z a h l u n g in Höhe von ei» Viertel des im letzten Steuerbescheid festgesetzten Jahres betrags. 15. Februar: Bis zu diesem Tage sind die L o h n st e u e r b e s Hei ni g u n g e n und Lohnsteueriiberiveisungsblätter dem Finanzamt einzureichen. Fristverlängerung in besonderen Fällen ans Antrag. 15. Februar: .Halbjahresrate der Aufbringungszinsen fällig. 20. Februar: Lohnabzug und K r t s e n l o h n st e u e r für die Zeit vom 1. bis 15. Februar. 20. Februar: Anmeldung der Exportvaluten usw., wie am 10. Februar für die Dekade vom 10.—20. Februar. 29. Februar: Anmeldung der Exportvalutcn usw., wie am 10. Februar für die Dekade vom 20.—29. Februar. 15.—29. Februar: Frist siir die Abgabe der Steuer erklärungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Umsatz steuer, soweit der Termin für einzelne Firmen nicht bereits verlängert ist. 2. Anhalt. 1.—8. Februar: Kirchensteuer. 1.-10. Februar: Monatsrate der G e b ä u d e st e u e r und Steuer von, bebauten Grundbesitz. 15.—22. Februar: Bierteljahrsrate der Gewerbesteuer. 3. Babe». 5. Februar: Gebälldesonderstenerfiir Monat Januar 1932. Auch bei erfolgter Ablösung ist diese Rate »och zu zahlen. 10. (18.) Februar (Källigkeitsdatum verschieden): Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinden und der Kreise bei monat licher Erhebung. 15.—29. Februar: Zusammen mit den Einkommen- bzw. Körperschaft st euerer! lär ungen sind die Frage bogen über den Gewerbeertrag an bas Finanzamt abzugeben. 4. Bayer». 1. Februar: Haussteuer. Dazu die Kreis-, Bezirks-, Ge meinde- und Kirchenumlage». Gleichzeitig mit der Hanssteuer sind die Rietabgaben zu entrichten. 5. B r a u n s ch w c i g. 15. Februar: H a u s z i ns st c u e r siir den Monat Januar. 15. Februar: Vierteljahrszahlung siir die Grundsteuer nebst Zuschlägen. 15. Februar: Vierteijahrszahlung siir die Gewerbesteuer nebst Zuschlägen. 6. Hesse n. 25. Februar: 0. Ziel der staatlichen Grundsteuer 1981/32: S. Ziel der staatlichen Sonde rgebüude ft euer 1931/32: 0. Ziel der staatlichen Gewerbesteuer 1931/82. 7. Prenhen. 15. Februar: Zahlung der Gewerbeertrag- und Gewerbe- kapital st euer für das Vierteljahr Januar/März 1932. 15. Februar: Zahlung der L o h n s u m m e n st e n e r für Januar 1932 mit Abgabe einer Erklärung über Lohnsumme und Zahl der Arbeitnehmer. 15. Februar: Zahlung der staatlichen- G r u n d v e r n> ö g e n st e u e r nebst 100 Prozent Staatszuschiag siir Monatszahler und Viertel jahrszahler. Desgleichen Zahlung der G e m e i n d ez u s ch l ä g e zur staati. Grundvermögensteuer. 15. Februar: Zahlung der H a u s z i ns st e u e r siir Februar 1932. 8. Sachsen. 5. Februar: M i e t z i n s st e u e r. 15. Februar: Kirchensteuer: 3. Termin der ev.-resorm. Kirche und 4. Termin der ev.-luth. und röm.-kath. Kirche. 9. T h ü r i n g e n. 10. Februar: Miets - (Aufwertnngs-) Steuer siir Januar. 10. Februar: Gew erbe st euer und Grund st euer. 10. Württemberg. 8. Februar: Je ein Zwölftel der Jahressteuerschuld (bzw. Sieuer- vorauszahlungsschuld) der Grund-, Gebäude- und Ge werbesteuer und der Ge b ä u d e e n t s ch u l d n n gs- st euer. (Keine Schonsrist.) Kleine Klitieilungen Zur Herabsetzung der Postgebühren, insbesondere der Drucksachen- gcbühren. — Der Herr Reichspostminister hat unfern Antrag, außer der am 15. Januar in Kraft getretenen Herabsetzung der Posttarise noch eine Verbilligung des Trucksachenversandes eintreten zu lassen, leider ablehnend beantwortet. Wir veröffentlichen nachstehend den Bescheid: »Die Deutsche Reichspost kann von den in den letzten Jahren durchgeftthrten Gehalts- uni» Lohnkürzungen nur über die Er sparnisse nach der »Vierten Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen' vom 8. Dezember 1931 in Höhe von rund 95 Mill. NM verfügen. Um der Wirt schaft eine möglichst fühlbare Erleichterung zu gewähren, hat die Deutsche Reichspost diesem Betrag aus ihren Haushaltsmitteln noch weitere 30—35 Mill. NM zugefügt, die sie durch die allge meine Preissenkung und durch nachdrückliche Beschränkung aller Ausgaben zu ersparen hofft. Der gesamte Betrag von rund 130 Mill. NM wird nach dem Beschluß des Verwaltungsrats der Deut schen Reichspost zu einer Senkung der Gebühren für Fernbriefe, Fernpostkarten und Pakete verwendet. Diese Senkung ist am 15. Januar in Wirksamkeit getreten. Zu einer Ermäßigung wei terer Postgebühren sowie der Fernsprech-, der Telegramm- oder der Rundfunkgebühren stehen leider weitere Mittel nicht zur Ver fügung.« Der Börsenverein wird trotzdem seine Bemühungen, eine Verbilli gung des Postversandes, insbesondere des Drucksachenversandes zu erreichen, fortsetzen. Ausstellung »Frans Masereel« im Rahmen offener Leseabende. — Ratsbuchhandlung und Universitätsverlag L. Bamberg inGreifswalö veranstalten nunmehr seit annähernd sieben Jah ren in ihren Räumen in regelmäßigen Abständen von zwei bis drei Wochen »Leseabende«, die sich mit allem Nachdruck in den Dienst einer geschmackvollen Werbung für das gute Buch stellen. Zumeist kommt, durch einen Dozenten der Universität oder durch ältere Studenten vermittelt, ein Dichter unserer Tage zu Wort. Um der Ol
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