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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18690208
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31, 8. Februar. Nichtamtlicher Dheil tungc», theurer, als irgendwo sonst. Keine Sophismen können die Zahlen widerlegen, die wir hier als Beweis für unsere Behauptung folgen lassen. Preise der Inserate in den Vers chiedcnenLändern von Europa. Name der Zeitung : Preis pro Zeile: Besondere Bemerkungen: Dimes Oburcb nnstLtnte Revierv Dnvv Journal 8nn ^tbenaeum 12 pence ob. 10 Sgr. 1 träne Demps Journal stss Döbsts 1)4 „ b'ißsro 1 „ 8iscle 2 „ ckonrnal st'kMcbes 25 csnt. Nationalzeitung Kölnische Zeitung Augsb. Mg. Ztg. 12 kr. 3-ch Wiener Presse IDchNeukr. Instöpenstanc« bel^s 30 cent. Uröcurssur 25 „ Lanstsisblast 30 couts Ni-airve Ratterst. Oonravt 33 „ Ilaarlemsclle 6ou- rant 31 „ OnAbiast v. 2uist »nllnust 33 „ 5)4 „ 5/s „ 5/- „ VierZeilen kosten 3 zli. 6 p. oder 1 Thlr. 5 Sgr. jede Zeile mehr 5 Sgr. Dies gilt nur für Irrste astvertisemenks. Gesell schaften bezahlen 5 Sgr. pro Zeile. Dieselbe Annonce tOmal ausgenommen zahlt nur ä 7b Centimes. Annahme von Chiffre-Brie se» 5 Sgr. sür das Hauptblatt; 9 kr. für das Beiblatt. Medizinische Annoncen 15 Nenkr.; Lotterie-Annoncen 16 Neukr. Im llanstelsblast kosten 7 Zeilen 1 Thlr.; im di. K. 0. 6 Zeilen 22 Sgr.; im 1l. 6. 6 Zeilen 25 Sgr.; und im II. 7 Zeilen 1 Thlr. (ohne die Stempelsteuer). Der Durchschnittspreis einer Annonce in Holland ist also 5)h Sgr. pro Zeile oder 2U Sgr. mehr als in Deutschland, und 3 Sgr. mehr als in Belgien. Was den Durchschnittspreis der eng lischen und französischen Annoncen betrifft, so ist dieser (7 Sgr. und 9)4 Sgr) allerdings absolut höher; wenn man jedoch bedenkt, daß der Werth einer Bekanntmachung eigentlich nur in der mehr oder weniger großen Verbreitung des Blattes liegt, in welchem sic ent halten ist, und ferner, daß die englischen und französischen Blätter einen ganz außerordentlich großen Leserkreis besitzen, so gelangt man zu der Ueberzeugung, daß der Unterschied illusorisch ist. Was könnte wohl deutlicher für die Abschaffung derZeitungs- stempelstcuer reden, als diese betrübenden Thatsachen! „Unser Publicum", sagte einst einer der tüchtigsten Journalisten in Holland (siehe den ^rnlleinscben Oournnt vom 8. April 1861) — „kennt noch gar nicht das Wesen, die Macht, die Kraft der Tagespresse, und diese Unkenntniß hat dem Vorurthcil gegen Jour nalisten und Journalistik in die Hand gearbeitet. Immer noch sieht man in der neumodischen Zeitung den altvaterischen Anzeiger. Der Journalist ist und bleibt in der hartnäckigen Vorstellung immer noch der »Scribent«, eine Art phantastischer Person in schäbigem, fadenscheinigem Rock und stark im Verdachte des Bier-Spiritismus, der in einer kleinen, dunklen, feuchten Dachkammer sich damit be schäftigt, sür ein paar Groschen »die Zeitung zu machen«. Daß ein politisches Organ in unserer Zeit eine großartige industrielle Unternehmung ist, welche viel Capital, viel Sachkcnntniß und eine gewisse Kühnheit, gepaart mit Solidität vorausseht, das begreift man nicht. Ebenso wenig will es einleuchten, daß der Journalist, um seiner Aufgabe gewachsen zu sein, ein tüchtig studirter Mann sein müsse, der seine ganze Kraft zusammen zu nehmen hat, um den Anforderungen eines großen Journals zu genügen. Der Chcfre- dacteur eines großen selbsturtheilenden Blattes hat allein mit der Oberaufsicht mehr zu thun, als mancher hochgestellte Staatsbeamte." Wir stimmen durchaus mit dieser Ansicht überein, der Schrei ber hat unsere eigensten Gedanken damit ausgesprochen. So lange man in Holland noch den Journalisten betrachtet als „einen Men schen, der heute Artikel schreibt, um sie morgen zu widerlegen", so lange man sich noch der Ansicht Drövoux's „<zne Is csradsrs stn oonveUiste eonäuit au riäicule" zuneigt, so lange gibt es nur ein Mittel, den Standpunkt dieser Pariahs der Gesellschaft zu ver edeln. Man muß die Tagcspressc ganz frei machen, man muß sie aus den sie erniedrigenden Banden erlösen, man muß, mit andern Wor ten, die Zeitungssteuer abschaffen. Ehe das nicht geschieht, wird sich der traurige Zustand nicht ändern. Der Journalist muß rehabilitirt werden durch die Verbesserung seines Journals. Dem Redacteur eines äußerlich gut ausgestatteten, innerlich gut unterrichteten, frei sinnigen Blattes wird mau die Achtung nicht versagen können, die jetzt noch dem Redacteur des „Anzeigers" vorenthalten wird. Aber neben diesem moralischen Grunde für die Aufhebung der Zeitungssteucr eristiren noch andere, sehr gewichtige Gründe, die wir hier nicht übersehen dürfen. Fragen wir uns selbst: hat diese Zeitungsstcmpelstcuer, mit deren Aushebung man sich jetzt beschäftigt, wohl jemals ein Recht des Bestehens gehabt? Wir glauben nein. Die Eristenz einer Steuer kann einzig und allein durch ihre Nothwcndigkeit gerechtfer tigt werde» und dieser gesetzlichen Grundlage entbehrt die „Besteue rung der Kenntnisse" durchaus. Man weiß nicht einmal, zu welcher Art Steuer mau sie eigentlich rechnen soll. Wird das Format oder der Eonsum besteuert? Es heißt das letztere, doch mit Unrecht, denn wäre cs der Fall, so müßte man doch, um consequcnt zu bleiben, überhaupt alle Bücher, Zeitschriften rc. besteuern. Die Besteuerung einzelner Tages- und Wochenblätter ist dann eine unerträgliche Ano malie, denn cs wird in diesem Falle ein Unterschied zwischen der einen und der andern Form der Gcdankcnäußerung gemacht, ein Unterschied, den die Grundgesetze nicht kennen. Die meisten Gegner der Aufhebung möchten die Steuer gern beibehalten als eine Art von Zügel, um damit die Zügellosigkeit der Blätter zu zwingen. Man fürchtet die Freiheit und plagt sich mit Hirngespinsten, die durch die Praxis das Recht der Eristenz verloren haben. Die Erfahrung lehrt z. B., daß unsittliche Zeitungen in einem Lande, wo die Presse geknebelt ist, bestehen bleiben, wohin gegen sie bald zu Grunde gehen in Ländern, wo die Preßfreiheit un gehindert blüht. Eine freie Journalistik gibt der öffentlichen Mei nung eine sittliche Kraft, die unwiderstehlich wirkt. Mag immerhin anfangs die Zahl der unbedeutenden und schlechten Blätter sich vermehren: schließlich wird, wie es in Eng land der Fall ist, die große, gute, billige Tagespresse jenen den Zugang zu den gebildeten Volksclassen für immer verschließen. Und läßt sich nun etwa die Besteuerung der Annoncen als eine Jndustricsteuer verlheidigen? In erster Reihe sind nicht einmal Alle über die Art dieser Steuer einig: nennen sie doch Viele nicht eine Besteuerung der Industrie, sondern des Verbrauches, gerade wie die Zeitungssteucr selbst. Hr. van Lee weist in seiner ausgezeichneten Schrift über die Zeitungssteuer das Unrichtige beider Ansichten nach. Eine Verbrauchs steuer, sagt er mit Garnier, wird von den Producenten oder Kauf- lcnten gefordert, die sie von den Consumcnten zurück erhalten. „Und wenn dem so ist, wer vergütet sie alsdann Demjenigen,
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