Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1869
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- 1869-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1869
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- Deutsch
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der die Annonccnsteuer bezahlt: dem Ankündigcr, der die eine oder andere Waare anzeigt, ohne einen Käufer dafür zu finden? Wer erseht sie dein Manne, der durch eine Annonce sein verlorenes Taschenbuch, seinen Hund oder Regenschirm zurück zu erlangen sucht? Etwa der Finder? Aber davon ganz abgesehen, wofür wird denn Annoncensteuer erhoben? Nicht von einem Industriezweige oder von einer Handclsunternehmung, sondern von dem Mittel, um zu einer solchen Unternehmung zu gelangen, von einem Verlangen nach Etwas, von einem Angebot von Etwas, die beide nicht allein und eventuell dem Verkäufer oder anderen Interessenten Gewinn bringen können, sondern welche dem Annoncircnden jedenfalls gleich von vornherein Geld kosten. Und nun zeige man mir doch ein Bei spiel irgend einer andern Steuer auf ähnlicher Grundlage! Eine Jndustricbcsteuerung! aber von wem bezahlt? Von dem Heraus geber der Zeitung, der damit kostenlos den Dienst eines Steuerein nehmers versieht, oder von dem Gewcrbtrcibcudcn, der gerade wie der Verleger seinen Gewerbeschein besitzt? Und ist cs dem Gesetz geber z. B. jemals eingefallen, den Kaufmann«, den Makler außer seinem Gewerbeschein noch das Recht bezahlen zu lassen, mündlich seine Waare Jemandem anzubictcn?" Danach muß uns — so meinen wir — die Besteuerung der Inserate ebenso als ein Unding erscheinen, als die Besteuerung der Zeitungen selbst. Beide haben keine Berechtigung des Bestehens und die Staatsökonomie hat sie als ein ungesetzliches Erzeugniß einer unrechtmäßigen Gesetzgebung auszustoßen. Eine wesentliche Verbesserung wird durch die Aufhebung dieser unrechtmäßigen Steuer herbeigcführt werden. Die bis jetzt unmög liche Concurrenz wird endlich ihre wohlthätigc Wirkung äußern, neue Organe werden entstehen, neues Blut wird das alte im Staatskör per verjüngen und die Tagespresse wird endlich, erlöst von den Fesseln, einen neuen Zeitabschnitt beginnen — die Zeit der allge meinsten Volksbildung! Während man eine Reihe von Jahren bereits diese Volksbil dung crmuthigtc durch Eröffnung zahlreicher guter Schulen, durch die Errichtung kostbarer Museen, durch diePflegc öffentlicher Biblio theken u. s. w., hielt man einen ihrer wichtigsten Factoren immer noch in einer Art von dcmüthigendcr Sclavcrci gefangen. Durch die Aufhebung der Zeitungsstcucr wird die Nation in Bezug auf allgemeine Volksbildung erst in ihr volles Recht eintre- tcn, denn ebenso wie sie Anspruch auf wohlfeilen Unterricht und auf wohlfeile Bücher hat, ebenso muß ihr Recht auf eine billige Tages preise anerkannt werden. Der Mann des Volkes, der sich bis jetzt den Genuß einer guten, billigen Zeitung versagen muß, kommt dann endlich in den Besitz des Führers, der ihm den Weg zum Fortschritt, zur geistigen Frei heit zeigt. Er nimmt Antheil an der Geschichte des Tages, die sich in sei ner eignen Geschichte auflöst, er entspricht damit erst seinem Berufe als gebildeter Mensch und als freier Staatsbürger. Wie man es auch betrachten möge': in jeder Hinsicht ist die Aufhebung der Zeitungssteuer wünschenswerth, uothwendig, unent behrlich. Vereinige man sich deshalb, um an maßgebender Stelle dahin zu wirken, daß die Stimmen, die sich bis jetzt vereinzelt haben hören lassen, durch die Unterstützung des ganzen Volkes eine un widerstehliche Kraft und Macht gewinnen, die uns zu dem gewünsch ten guten Resultate führen müssen. Möge man immerhin den Tabak, den Thec und andere Luxus artikel besteuern, gebt uns dafür nur die Presse frei! Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, um eine uns Alle drückende Steuer aufzuhcben; geschieht es jetzt nicht, wer weiß, wie lange wir dann noch warten müssen, bis wieder einmal ein Finanzminister be reit ist, dem Volke sich nach dieser Seite hi» zu Concessioncn bereit zu zeigen. Möge also die öffentliche Meinung im umfassendsten Maßstabe dem Gedanken Ausdruck verleihen, welchen der Abgeordnete Michae lis im Parlamente unter allgemeinem Beifall offen aussprach: „Der Zeitungsstempel ist eines freien Staates un würdig!" Ein gerichtliches Curiosum. In diesen Tagen erhielt ich folgendes Mandat: In Arrestsachen des Verlegers und Herausgebers der Modenwelt, Lipperheide hier, Klägers, wider den W. S. zu Kopenhagen, Verklagten, werden Sie auf das Gesuch des Klägers vom 23. d. M. hiermit angewie sen, die bei Ihnen für den Verklagten W. S. lagernden und später bis zur Aufhebung dieser Verfügung bei Ihnen eingehenden und bei Ihnen vom Verklagten zu bestellenden Exemplare der „Dagmar" nach Höhe der klägerischen Forderung von .... bei eigener Vertretung nicht an den Ver klagten S. hcrauözugeben, sondern mach vorheriger Offerirung an das Ge richt herauszugebcn. Genüge» Sie dieser Anweisung nicht, so wird der Kläger auf seinen ferneren Antrag zur Klage gegen Sie auf Herausgabe der Exemplare ermächtigt werden. Königl. Stadtgericht, Abth. für Civilsachen. LProzeßdeputation II. Hiernach also kann ich alle Gläubiger widcrhaariger Schuldner cinladcn, beim königl. Stadtgericht hier die Ausführung von Be stellungen auf meine Victoria sistiren und an das Gericht ablicfern zu lassen. Glücklicher Buchhandel, was willst du noch mehr? Daß ich auf legalem Wege die Aufhebung dieser widersinnigen Arrestbcschlagnahme Verfügung beantragt habe, ist selbstredend, ebenso daß ich Beschwerde gegen deki Hrn. Gcrichtsbeamten losge lassen. Natürlich werde ich auch gegen den Hrn. Kläger, dem ich übrigens zu dem Verlust etlicher Tausend Thalcr gratulirc, klagbar Vorgehen, wenn die Beschlagnahme nicht vorher aufgehoben werden sollte. Wohin würde ein solches Gerichtsverfahren im Geschäftsleben führen? Berlin, im Jahre des Heils 1869. A. Haack. Miscellen. Wie der preußische Staats-Anzeiger mitthcilt, hat der Bundes rath am 15. Decembcr v. I. beschlossen, sämmtliche Bundesregie rungen zu ersuchen, diejenigen Bemerkungen, zu welchen ihnen der Gesetzentwurf über das Urheberrecht an Werken der Litera tur und Kunst etwa Anlaß geben möchte, bis zum 1. Februar d.J. an das Bundeskanzleramt gelangen zu lassen. Hiernach dürften die Verhandlungen dcr Delcgirten des Buchhandels mit den Bundesaus schüssen erst im Laufe des Februar statlfinden. — Die sächsische Re gierung hat nach Mittheilungcn öffentlicher Blätter den Vorsitzenden des literarischen Sachverständigenvereins zu Leipzig, Hrn. vr. Kuntze, und eine Anzahl anderer Mitglieder dieses Vereins, die Herren Hof rath vi. Schletter, T. O. Weigel, vr. Herm. Härtel (Breitkopf L Härtel), Coucertmeister David, Hofrath vr. Gersdorf, Director Jäger, Otto Süßmilch (Del Vecchio) zur Einsendung von Bemer kungen über den Entwurf aufgefordert. Außerdem hatte auch Hr. Regierungsrath v. Witzleben, als Referent der Kreisdirection für Preß- und Buchhandelssachen und sonst mit dem Gegenstände be sonders vertraut, ein Gutachten darüber abzugebcn. Wie wir erfahren, so sind von Fritz R cuter's neuestem Werke („De meckelnbörgschen Montccchi un Capuletki oder De Reis' nah Konstantinopel") bisjetzt in drei Auflagen an 19,000 Eremplare abgesetzt worden, und das Erscheinen einer neuen Auflage davon soll in naher Aussicht stehen.
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