Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18690222
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186902227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18690222
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1869
- Monat1869-02
- Tag1869-02-22
- Monat1869-02
- Jahr1869
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
O. A. Schulz in Leipzig. 16b8.->- 8vl>llli!, 0. I>llgemsin88 ^ckrs88>ineli k. cts» ileulsclien tiuolr- iuinüel, >>,!» /Antiquar-. IIuMalisn-, Iiun8l- u. llanclliiirien-llanilsl u vercv.iiutls 6o8e!iükt8/.rvsiAi!. 31. lalwjx. 1869. lioail,. u. Iw8A. v- II. 8oüu!r. ^r. 8. 6arl. * 2sh 8e!irei!ip. 6arl. * 2^h 1659. ff — 4a88slbe. llancllunx8psr8onal-4u-iss. (vis t.Xblii. enlk.) xr. 8. 6t I>. ' >ich ^ Springer s Dcrlsg in Berlin. 1660. Friedciithal-GießmannSdorf, Reichstag u. Zollparlamcnt. I. Gesetz geberische Resultate der Sessionen v. 1867 u. 1868. gr. 8. Geh. Stiller'schc Hsfbuchh. in Roftoch. 1661. Mohrmann, C., ausführliche Ncductions - Tabellen zur Verwandlung der mecklenburgischen Maaße u. Gewichte aus die neuen Maaße u. Ge- wichle d. norddeutschen Bundes u. umgekehrt, gr. 8. Geh. * ich >F B. Tauchiiio in Lcipzig. 1662.6v11vvtion ok >)riti8>i auti>or8. Lopyrisslrt eclit. Vol. 1004. »Nil 1005. j<r. 16. 6el>. ä * yh ,/s Iniialt: Ilronke ?!. !>Iarr^Lt 2 Vo>8. Teubner in Leipzig. 1663. Kurz, H., Geschichte der deutschen Literatur m. ausgewählten Stücken aus den Werken der vorzüglichsten Schriststeller. 4. Bd. Von Göthe's Tod bis auf die neueste Zeit. 8. Lsg. Ler.-8. Geh. U Türk S Derl.-Cto. in Dresden. 1664. Preßler, M. R., forstliches Hülfsbuch f.Schule u. Praxis nach neuerem Stande der Wissenschaft ».Erfahrung. Zugleich als der neuen holzwirth- schafil. Tafeln 2. Ausl. gr. 8. Geh. * 2-ch Vogel in Leipzig. 1665.8elliuii1t, II. ll., I^eillallen in (lei' u. (ler da88i8dien 8prselren l. 8ebulen. gr. 8. 6elr. ^ 1 ^ Winter in Frankfurt a. M. 1666. Brief, offener, an C. F. A. Jahn, königl. sächs. Eormnissionsrath u. Dir. der Gemeinde-GaSanstalt zu Prag rc. gr. 8. Geh. * 2 N-( Zille s Selbstverlag in Leipzig. 1667. Vir^il'8 ^snsitik iw Mlielun8enver8wsa88 Über86lrt V. II. 2illo. Zr. 8. 1868. 6ek. * 2 ^ Nichtamtlicher Theil. Zu dem Bnndcsgesehclitwnrf über das Urheberrecht, musikalische Compositioncn betreffend. Das nachstehende Circular ist in diesen Tagen an die norddeut schen Musikalienhandlungen verschickt worden. Sollte es irgend einer Handlung nicht zugekommen sein, so wird um directe Einsen dung einer zustimmenden Erklärung oder erläuternder Bemerkungen gebeten. Die Zeit drängt sehr, da am 15. Febr. der Bundesrath seine Sitzungen wieder begonnen hat und also das Nachdrncksgesetz leicht schon in den nächsten Woche» zur Discussio» im Reichstage gelangen kann. Geehrter Herr College! Die Rümmer» >, 2, 4, 8, 13 und 19 des Börsenblattes von 1869 bringe» den Bericht über die Vorberathungcn der Commission für ein Gesetz des Norddeutschen Bundes, den Schutz des geistigen Eigcnthums betreffend. Dem Entwurf ist das preußische Gesetz vom 11. Juni 1837 zu Grunde gelegt. Die W. 39—42., Erzeugnisse Ler musikalischen Composition betreffend, erhalten wesentliche Zusätze und Acnderungen, welche der Beachtung aller Musikalienhändler nicht genug empfohlen werden können. Ein Gesetz, welches den musikalischen Compositioncn größeren Schutz gegen unbefugte Nachahmung angcdeiheu läßt, als es bis jetzt im Allgemeinen der Fall war, kann nur der lebhafte Wunsch eines jeden Musikalienhändlers sein. Die Fassung des Commissions-Ent wurfes scheint jedoch den Unterzeichneten nicht völlig zweckent sprechend. Ein neues Gesetz muß den Bedürfnissen der Producenten und Consumenten genügen. Der Verleger hat ein Interesse daran, keine der Melodien seines Originalverlagswcrkes zu irgend einer Bearbeitung preiszugebcn, während der Sortimenter aus rein ge schäftlichen Rücksichten eine Coucurrenzmöglichkeit in Bezug auf be stimmte Bearbeitungen wünschen muß, ganz abgesehen davon, inwie weit der Kunst selbst durch die eine oder andere Auffassung genützt oder geschadet werden könnte. Der Entwurf will Phantasien und überhaupt künstlerische Arbeiten über Originalthemen gestatten. Der Name des Musikstücks thut nichts zur Sache. Möge es Phantasie, Rondeau, Tanz oder irgendwie heißen. Die Beurthcilung des selb ständigen Kuustwerthcs einer musikalischen Composition wird aber in streitigen Fällen immer von der subjectiven Meinung zu fällig ernannter Sachverständiger abhängen. Man würde also, sobald man Bearbeitungen nach Originalsachen verlegt oder vertreibt, event. einer endlosen Reihe von Verwicklungen aus- gesetzt sein, wenn man auch den redlichsten Willen hätte, dem Gesetz Genüge zu leisten. Es muß ein Modus gefunden werden, der in Zahlenverhältnissen eine Gewißheit über Berechtigung oder Nichtbe rechtigung gibt. Ein solches Verhältniß ist aus der Tactzahl der Composition auf das präcisestc nachzuweisen. Bei Bear beitungen mögen etwa A der Tacte die Originalmelo die, mindestens ich freie künstlerische Bearbeitung oder unabhängige Znthat enthalten. Die Entscheidung, ob dies Verhältniß innegehalten sei, wird in keinem Falle schwer sein. Der Versuch einer stricte» Durchführung des event. zum Ge setz erhobenen Commissions-Entwurfs würde die Ausschließung süd deutscher und oesterreichischer Produete für uns zur unmittelbaren Folge haben. Der Sortimentshandel wäre dadurch in vieler Be ziehung bedeutend geschädigt. Die Stellung der Musikalienhand lungen als Vermittler des Exports würde dadurch mit der Zeit un möglich gemacht, da gerade die in Mainz, Offenbach, Wien rc. erscheinenden Bearbeitungen von Opernthemcn in den überseeischen oder entfernteren Ländern, Dänemark, Rußland, Schweden rc. den Markt beherrschen. Der Exporthandel ist nicht zu unterschätzen, denn er kommt nicht allein den wirklich erportirenden Firmen, sondern dem ganzen deutschen Musikalieuverlagshandel zu gute, und sich durch ein neues Gesetz die mühsam geschaffenen Absatzquellen einfach abschneiden, hat doch keinen Sinn Die ausländischen Consumenten Würden sich einfach dahin wenden, von wo sie nach wie vor die für sic nothwendigen Artikel beziehen können. Wird die Fassung des neuen Gesetzes eine präcise und zugleich liberale, so ist wohl kein Zweifel vorhanden, daß sich die süddeutschen und oesterreichischen Handlungen aus demselben Rechtsbedürfniß, welches das Motiv des Gesetzes ist, in ihrem Geschäftsbetriebe mit den Bestimmungen conform verhalten werden, sodaß dadurch eine gleichmäßige Handhabung des Usus in ganz Deutschland angebahnt wird, selbst wenn der eincnHälfte das bindende Gesetz jetzt noch fehlt. Da die Zeit drängt, haben die Unterzeichneten die Initiative zu einer Eingabe an den Hohen Bundesrath des Norddeutschen Bundes ergriffen, welche sic sich erlauben Ihnen in der Anlage (sub G) zuzustellen, und Ihnen zur Unterschrift zu empfehlen. Be lieben Gie, diese Anlage, mit Ihrer Unterschrift versehen, gefälligst ungesäumi an eine der mitunterzcichneten Firmen in Hamburg zurückzusenden. Hamburg, den 11. Februar 1869. gez. Joh. Aug. Böhme. Aug. Cranz. G- W. Niemeyer. Fritz Schuberth. 81*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder