Erscheint außer Sonntag» täglich. — Bk» Abend» 7 Uhr eingehende Anzei« -tzen kommen in der zweitnächften Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für da» Börsenblatt sind an die Redaction, — Anzei gen aber an die Trpeditio» desselben zu senden^ Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de» Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 61. Leipzig, Dienstag den 16. März. Amtlicher Theil. 1869. Berliner Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormen. Die Mitglieder des Berliner Verleger-Vereins haben sich zur Festsetzung und Aufrechthaltung nachstehender 5 Bedingungen ver einigt, unter denen sie fortan Credit gewähren: 1. Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirl Ucbertragcne muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Ostermcsse bezahlt werden. 2. Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren festbc- zogencr Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt- findcn. 3. Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermcsse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4. Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zurückzusendcn berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5. Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directc ober im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermessc zu fordern berechtigt. Bei der bevorstehenden Ostermessc machen wn die Herren Sor timenter darauf aufmerksam, daß folgende Firmen unserem Vereine angehoren: Bergemann, E. Berggold, F. Bornträger, Gebr. Cohn, Adolf. Dümmler's Verlagsh. Duncker, Franz. Gerold, C. H. Gerschel, L. Goldschmidt, A. Grosse, W. Grothe, W- Guttentag, I. Hayn's Erben, A. W. Hempel, G. Hermes, W. Sechsunddreißigster Jahrgang. Heymann's Verlag, C. Hofmann L Co. Ianke, O. Kortkampf, Fr. Lassar's Buchh. Liebrecht, C. S. Lobeck, F. Lüderitz'sche Verlaqsbuchb Moescr.W. Müller'sVerl.,G.Ferd.Otto Müller, G. W. F. Nauck L Co. Röhring, C. Oehmigkc's Verlagsh. Plahn'sche Buchh. Rauh, L. Reimer, D. Reimer, G- Re nger'sche Buchh. Reymann, E. Sacco Nachfolger, A. Schindler,H. Schlawitz, G. Schlesier, I. Schnitze, W- Seehagen, O. Stilke L van Muyden. Vereins-Buchhandlung. Verlags-Anst., Allg.Dtsch. Wiegandl L Grieben. Wiegandt L Hempel. Winckelmann L Söhne. Wohlgemuth, I. A. Zugleich bringen wir folgende Bestimmungen unseres Statuts in Erinnerung: Pünktlichkeit und Ordnung im buchhändlerischen Verkehr, deren Bedürfniß immer tiefer empfunden und allgemeiner befriedigt wird, namentlich im Abschlicßcn der Conti und Zahlen der Saldi, im Be reiche der Geschäftsverbindungen seiner Mitglieder theils aufrecht zu erhalten, theils, wo sie noch vermißt werden, her beizuführen, ist der Zweck des Verleger-Vereins. 1. Als geeignete Mittel zur Erreichung dieses Zweckes haben sich bewährt und sollen auch ferner zur Anwendung kommen: a) Mahnung. b) Zeitweise Creditentziehung. o) Gänzliche Creditentziehung. 6) Entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins. e) Einziehung durch Wechsel. s) Einziehung durch gerichtliche Klage. 2. In welcher Reihenfolge und Ausdehnung diese Mittel anzuwen- den sind, bleibt dem Ermessen einer aus dem Verleger-Verein erwähl ten Commission von 3 Mitgliedern überlassen. 15. Wenn die Commission des Vereins gänzliche oder zeitweise Ent ziehung des Credits angeordnet hat, so ist jedes Mitglied verpflich tet, diese Maßregel auszuführen. Die Commission des Berliner Verleger-Vereins. Erschienene Nenigkeiteu des deutschen Buchhandels. (Mitgctheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) C vor dem Titel — Titelauflage, st — wird nur baar gegeben.) Bekk'schk Buchl». in MLrdlingcn. 2414. Bocke, W., Handbuch f. das Malzaufschlagswesen in Bayern. 2. Thl. Die Aufschlagsverwaltung. gr. 8. Geh. * 2t N-k 117