Erscheint außer Sonntag- täglich. — Bis Abends 7 Uhr eingehende Anzei gen kommen in der zweitnächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für da- Börsenblatt sind an die Nedaction, — Anzei gen aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de« BörsenvcrcinS der Deutschen Buchhändler. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in dcr nächsten Ostcrmesse soll eine am 22. April beginnende und am 1. Mai endende Ausstellung von iiruru Dächern, Musi Kulten und Kunstsacheu im untern, links vom Eingang belegcncn Saale des Börsengebändes stattfinden. Um den Ausstellungen eine imnicr größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: §. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalicn- und Knnsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Knnsthandels zu bilden Pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente n. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläutcrungswcise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuwcisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedenkende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adressiren: an die Ansstcllungscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzngeben sind. §. 3. Alks den anszustellendcn Gegenständen dar'' der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nack: den ihm vom Aussteller cingcsandten Not, en zu beantworten, ist dcr von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen- 8- 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am l. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten dcr Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8- 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung dcr Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermcsse Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen worden, und sind die ausznstellenden Gegenstände spätestens bis zum l 5. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Gotha und Leipzig, den 15. März 1869. Äer Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Buchhändler. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. -echsunddreißigster Jahrgang. 129