drschrint außer LonntagS täglich. — BiS AbendS 7 Uhr eingehende Anzei gen kommen in der zweitnächften Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Veiträ-,.- für vaS Börsenblatt sind a» d<e Neoaction. — Anzei gen aber an die Srveditio» deSse!l).'il zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigtuthum de« BörskndereinS der Deutschen Buchhändler. 72. Leipzig. Mittwoch den 31. März. 1869. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostcrmesse soll eine am 22. April beginnende und am 1. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Musikalieu und Kunstsachen im untern, links vom Eingang bclcgencn Saale des Börsengebäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: §. I. Alle Erzeugnisse des Buch-, Mustkalien- und Kunsthandcls, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkanfsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthandcls zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugclassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschincntheilc, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläutcrungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich ,m Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurnckzuwcisen. Dagegen ist cs erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adrcssiren: an die Ansstellungscommission in der Buchhändler-Börse §. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in dnplo beiznfügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingtingen anzugcben sind. §. 3. Auf den auszustcllenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandtcn Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen- §. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 1. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgcnommen werden. §. 5. Das Ausstellnngslocal darf seitens der Aussteller als Äerkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten (Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermeffe Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen woroen, und sind die anszustcll enden Gegenstände spätestens bis zum 15. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Gotha und Leipzig, den 15. März 1869. Der Vorstand des Wrsenvereinö der Deutschen Suchhitndter. Julius Springer. E. F. Thicnemann. Franz Wagner. -Lechsimddnihigiier Jahrgang. 140