Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1869
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- 1869-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1869
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1869
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972 Amtlicher Thcil. 71, 30. März. Mitteln an erster Stelle in besonderer Dankbarkeit der Munificenz gedenken, welche die königl. sächs. Regierung in unseren Inter essen bekundet hat. In gerechter Würdigung der Bedeutung des vorliegenden Planes für den Buchhandel im Allgemeinen, wie nicht minder für das Land Sachsen und die Stadt Leipzig im Besonderen, hatte sich das Comitb der wohlwollendsten Theilnahme an maßgebender Stelle zu erfreuen (mit aller Anerkennung müssen wir hier der Verdienste des kürzlich verstorbenen königl. sächs. Regicrungs- Commissars, des Herrn Geheiinrath v. Langcnn gedenken) und erlangte dasselbe die Zusicherung eines jährlichen Beitrags von 750 Thlrn. C.-M. — 770 Thlrn. 25 Ngr., mit dessen Zahlung so lange fortgefahren werden sollte, bis alle Actien völlig getilgt sein würden. Diese Subvention wurde für das nicht volle Jahr 1834 mit einer Teilzahlung von 717 Thlrn. 12 Ngr. C.-M. — 736 Thlrn. 22^ Ngr. zum ersten Mal geleistet und dann in vollem Betrage bis auf das jetzige Jahr fortgefahren, sodaß aus dieser Duelle innerhalb der verflossenen ca. 35 Jahre eine Beihilfe von in Summa 26,174 Thlrn. 7^ Ngr. zu verzeichnen ist. Cs kann nicht Wunder nehmen, daß eine so reiche Schenkung in ihrer fast endlosen Wiederkehr die Aufmerksamkeit der späteren sächsischen Landtage auf sich zog und im Laufe der Dreißiger und Vierziger Jahre wurden in der That in den Kammer sessionen hin und wieder mißliebige Bemerkungen laut, die von dem damaligen Abgeordneten Heinrich Brockhans mehrfach unter Hin weis auf die Rechtsverbindlichkcit des Vertrags beseitigt wurden. Nur in den bewegten Jahren 1849/50, wo nach einem sehr weit gehenden Wahlgesetz eine neue Vertretung zur Herrschaft kam, machte sich eine lebhaftere Opposition gegen Weitcrgewährung der Subvention geltend, die allerdings in gleicher Weise wie früher bedeutet wurde, die aber spezieller darum hier erwähnt werden muß, als der damalige Abgeordnete O. Wigand in der Kammcrsihung die Zusage gegeben hatte, sich zu bemühen, daß auf diese Beihilfe von Seite des Börsenvereins Verzicht geleistet werde. Die Cantate-Versammlung 1851 verhandelte über den Wigaud'schen Antrag, beschloß aber, die Sache auf sich beruhen zu lassen und nur an die Negierung die Bitte zu richten, künftig nicht mehr, wie bisher, die Subvention im Staatshaushaltsplan in dem Capitel mit der Ucberschrift „Wohlthätigkeits- und Armenanstalten" aufzuführen, vielmehr in einer anderen geeigneteren Rubrik. Als ein weiterer bedeutender Factor zur Beschaffung der Dcckungsmittel für den Amortisationsfonds hat sich das „Börsen blatt" erwiesen. Cs mag hier an zweiter Stelle und vor den Zuschüssen, welche die beiden anderen Interessenten am Börsenbau, der Börsenvercin und der Leipziger Verein der Amortisations-Casse bewilligten, genannt werden, weil es zweifelhaft ist, welchem dieser beiden Vereine man bei diesem Unternehmen mehr zu Dank verpflichtet sein muß, dem ersteren wegen seiner Geschicklichkeit, das Eigenthum am Börsenblatt sich zu sichern, die Redaction immer zweckentsprechender zu gestalten und dadurch den Reinertrag ergiebiger zu machen, oder dem letzteren wegen seiner Uneigennützigkeit und Bereitwilligkeit. Der Hergang ist nach den Acten folgender: Bei einer Hauptversammlung des Börsenvereins im Jahre 1832 sprach man den Wunsch aus, anstatt des Kricger'schen Wochenblattes ein amtliches Organ zu besitzen. Es blieb aber bei dem Wunsche und die Ausführung kam in Vergessenheit. Der gegebenen Anregung folgte aber bald Heinrich Burchhardt in Berlin, indem er im Jahre 1833 bekannt machte, er würde ein Organ für den Buchhandel unter dem Titel „Börsenblatt" herausgeben, was er bekanntlich auch unter der Bezeichnung „Organ" zur Ausführung gebracht hat. Aufgcschreckt durch dieses Vorgehen und von dem Wunsche beseelt, ein erstrebtes amtliches Organ nicht in Privathändc kommen zu lassen, beschloß sogleich die Deputation des Leipziger Vereins, den Plan eines „Börsenblattes", das am 1. Januar 1834 beginnen sollte, zu veröffentlichen. — Durch diesen Schritt indeß glaubte sich wiederum der Börsenvorstand beeinträchtigt. Er hielt sich für den Eigenthümer der Idee und reclamirre. Die Vorbereitungen des Leipziger Vereins waren aber schon weit vorgeschritten und ein Beschluß, der den Börsenvorstand hätte in den Stand setzen können, an die Ausführung selbst zu gehen, fehlte; es trafen aber diese Erörterungen zusammen mit den Einlei tungen zur Erbauung der Börse. Die Leipziger Deputation, nur die Förderung des Buchhandels im Auge habend, erklärte sich frei von allen Sonderinlcressen und traf mit dem Börsenvercin am 24. April 1834 ein vorläufiges und später am 14. Mai 1838 in Contract- sorm ein bindendes Abkommen dahin: daß von dem laufenden Jahrgang 1834 dem Börsenverein zur Erbauung der Börse eine noch zu bestimmende Summe aus dem Reinerträge des Börsenblattes zufließcn solle (man findet auch Anfang 1835 in der Einnahme „Gratial aus dem Ertrage des Börsenblattes 100 Thlr.") — und daß von 1835 an das Eigenthumsrecht an demselben auf den Börsenverein übergehen solle, jedoch mit der Bedingung, daß ^/z des Reingewinnes dem Amortisationsfonds der Börse bis zur vollständigen Tilgung der Börscnactien, aber dem Verein der Buchhändler zu Leipzig für die Mühwaltnng bei der Nedaction und der Verwaltung zuzufallen hätten. Außerdem soll nach erfolgter Rückzahlung sämmtlicher Börscnactien über die Verwendung des ersten Drittheils zwischen den Con- trahentcn eine anderwcite Vereinbarung getroffen werden. Ferner wurde festgesetzt, daß eine beiden Theilen zustehendc Kündigung des Vertrages stattfinden könne. Während der Verwaltung des Börsenblattes durch die Leipziger Deputation, welche die Jahre 1835—44 umfaßte, flössen dem Amortisatibnsfonds zu, Vz des Reinertrages: von 1835 355 Thlr. 1836 405 1837 427 1838 432 1839 487 Transport 2106 Thlr. Transport 2106 Thlr. von 1840 491 „ „ 1841 544 „ „ 1842 538 „ „ 1843 322 „ „ 1844 463 „ 4484 Thlr. Die eigenthümlichc Zwittcrstellung, die der Börsenverein zum Börsenblatt einnahm, das gewissermaßen subordinirte Ver- hältniß, das jener zum Leipziger Verein nach Maßgabe des Contracts hatte, brachte im Laufe der Zeit mancherlei Reibungen hervor. Fehl griffe in der Wahl von Redacteuren, persönliche Verletzungen, die einzelne Mitglieder des Börsenvercins im Börscnblatte erfahren zu haben glaubten, der alte Kampf der Presse mit der Polizei, mit der lästigen Censur, wobei die Auswärtigen ihre Rechte durch die Leipziger Deputation nicht gehörig gewahrt zu sehen vermeinten, alles dies wirkte zusammen, eine Mißstimmung im Börsenverein groß zu ziehen,.
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