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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1945
- Strukturtyp
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- 1945-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1945
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- Deutsch
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Reichsschrüllumskaminer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Gehillenprüfung Frühjahr 1945 (3. Nachtrag zur Veröffentlichung im Börsenblatt Nr. 3 vom 20. Januar 194.5. Genaue Einzelheiten siche dort!) Gau Baden: Eine Gchilfenprüfung findet im Frühjahr 1945 nicht statt. In dringenden Fällen melden sich die Prüflinge bei einem Nachbar gau (evtl. Württemberg). Gau Westfalen-Süd: Die Gehilfenprüfung wird am 25. 3., 9,30 Uhr, in Detmold, Hitlerdamm 12 (Landesmuseum) gemeinsam mit dem Gau Westfalen-Nord durchgeführt. Meldung bis zum 25. 2. an die Landes leitung der Reichsschrifttumskammer, (21) Detmold, Hitlcrdamm 12. Gau Westmark: Eine Gehilfenprüfung findet im Frühjahr 1945 nicht statt. Die Prüflinge wenden sich in dringenden Fällen an einen Nach bargau. Börsenverein - Geschäftsstelle: Betr.: Deutliche Firmenangabe auf den Börsenblatt-Bestellzetteln Noch immer gehen beim Verlag in großer Zahl Bestellungen auf Börsenblatt-Bestellzetteln ein, bei denen der Absender vergessen hat, seine Firma anzugeben. In manchen Fällen ist zwar die Bestellfirma handschriftlich aufgeführt, aber nicht zu entziffern. Die Verlage ver suchen dann auf Grund, der angegebenen Mitgliedsnummern durch Rück frage bei der Reichsschrifttumskammer oder beim Börsenverein den Be steller festzustellen. Unnötige Mehrarbeit und Verzögerungen sind die Folge. Läßt sich der Besteller auch durch Rückfrage nicht ermitteln, wartet er vergebens auf die Sendung. Die daraufhin losgelassenen Reklamationen verursachen dem Verlag überflüssige und natürlich- er folglose Sucharbeit. Bei wiederholter Bestellung muß der Sortimenter gewärtigen, daß das betreffende Werk längst vergriffen ist. Im eigenen Interesse und mit Rücksicht auf die Belastung der Ver lage muß deshalb auf deutliche Firmenangabe auf den Bestellzetteln (am besten Stempelaufdruck) unbedingt geachtet werden. Zur Wirtschaftslage Das Gebot der Stunde Buchhändleiisches aus dem Ausland Von Prof. Dr. G. Menz Es versteht sich von seihst, «'aß im Augenblick das Interesse\an reinen Wirtschaftsfragen im engeren Sinne, auch wenn es sich um solche des eigenen Wirtschaftszweiges handelt, zurückzutreten haben. Das Ge bot der Stunde, das der Führer in seiner Ansprache zum Gedenken der Machtübernahme dem ganzen Volke erneut in überzeugender Klarheit und zwingender Dringlichkeit vor Augen gestellt hat, verlangt, daß per sönliche Sorgen — und seien sie noch so groß — sowie alle Erörterun gen einzelner wirtschaftlicher Fragen zu schweigen haben, bis die Zu kunft der Nation und des Vaterlandes sichergestellt ist, da ja ohne diese Voraussetjung alle jene Fragen ohnehin keine Lösung finden können. Dabei kann sich jedermann in Erinnerung rufen, daß die Bewährung des deutschen Volkes in dieser schicksalhaften Erprobung jetjt zugleich den Beweis dafür erbringt, daß mit derselben Kraft auch alle wirtschaft lichen Probleme der Zukunft bewältigt werden können. Wie wir uns augenblicklich in der äußersten Anspannung unseres Wille.ns zur Selbst behauptung selbst erst aller der Kräfte bewußt werden, die in uns schlum mern, so werden wir auch in Zukunft aus der Erinnerung daran immer wieder das Bewußtsein zu der Verpflichtung und zu dem Können zu er neuern vermögen, vor keiner Schwierigkeit zu kapitulieren, sondern sie mit zähem und zielklarem Willen anzugehen, um sie zu bewältigen. Hin zugenommen werden darf die Erkenntnis, daß die Wirtschaftsführung schon bisher zu beweisen in der Lage war, wie überlegen ihre Grund- sätje sind und wie sicher diese die Lösung aller Fragen gewährleisten können, die nach Beendigung des Krieges im Neuaufbau des Reiches und Europas vorauszusehen sind. Gerade vom Standpunkt der Wirtschaft darf betont werden, daß die gegenwärtige Krise, derem Ernst sich niemand verschließt, nicht nur eine Probe auf das Durchstehen im Augen blick darstellt, noch sich darin erschöpft, sondern daß in ihr sich zu gleich die Grundlagen für die weitere Zukunft erkennbar machen und festigen. Mit dem unerschütterlichen Glauben an unseren Erfolg im jetjigen Entscheidungskampf muß sich ein ebenso unerschütterlicher Glaube an unsere Zukunft auf weite Sicht verbinden. Die spärlichen Nachrichten über die Entwicklung des Buchhandels im Ausland sollen auch in diesem Augenblick, der unter solchem Gebot der Stunde steht, nicht unbeachtet bleiben, muß doch der deutsche Buch handel für den Zeitpunkt, in dem er seine Tätigkeit wieder über die Grenzen des Reiches hinaus wird erstrecken können, auch insofern bestens gerüstet sein, als er über die Lage draußen so gut wie möglich unterrichtet bleibt. Neuerdings ist bekannt geworden, daß wie in der Schweiz auch in Schweden die Buchproduktion 1944 erneut einen An stieg gezeigt hat. Nach dem legten Rekordjahr 1925 war bis 1940 die Produktion dahinter zurückgeblieben mit durchschnittlich 2650 Titeln im Jahr. Seitdem setjte ein neuer Aufschwung ein, der jetjt die 4000- Grenze erreicht hat. Zu den darunter gezählten 157 schwedischen Ro manen kamen nicht weniger als 209 ausländische Romane. In England ist dagegen die ISuchproduktion weiter abgesunken, vor allem infolge des Papiermangels. Von dem verfügbaren Papier entfällt auf Zeitungsdruck 60 %, auf die Bedürfnisse der Staatsdruckerei 25 %, auf Zeitschriften 10 %, so daß für den Buchverlag nur 5 % übrig bleiben. Der englische Buchhandel glaubt gerade deswegen um so größere Anstrengungen machen zu müssen, seinen Erzeugnissen den Absag im Ausland zu sichern und hat zu diesem Zweck allerlei Maßnahmen vorbereitet. Insbesomlere ist «las National book council zu einer National book league umgewandelt worden, wobei insbesondere Büchereien, Kulturvereinigungen und Unterrichtsbehörden in Europa und Amerika zur Mitarbeit herangezogen werden sollen. Die Notwendigkeit gesteigerter Förderung des englischen Buches im Ausland, wobei namentlich auch an technische Literatur ge dacht wird, erscheint um so dringender, als die Konkurrenz des ameri kanischen Verlages immer drückender und beängstigender empfunden wird. N or allem bearbeitet der amerikanische Verlag außer dem briti schen Empire lhero-Amerika. Er fördert dort, so in Mexiko und Argen tinien. auch die Vcrlagstätigkeit bodenständiger Firmen, die namentlich zum Herausbringen von Übersegungen amerikanischer Werke veranlaßt werden. Selbstverständlich wirkt gerade das dem Absag britischer Ver- lagserzcuguisse entgegen. Mit gemischten Gefühlen verfolgt der eng lische Buchhandel auch die starke Aufkauftätigkeit amerikanischer Bibliotheken, Museen und sonstiger Bücherkäufer in England und im Empire. Nicht zulegt «las britische Antiquariat sieht sich von einem Ausverkauftwerden bedroht, dem Ergänzungsmöglichkeiten durch neue Bücherbestände kaum mehr bleiben. Bezeichnenderweise interessiert man sich in USA. und auch in Ibero-Amerika 6ehr stark für illustrierte Werke, die aber nicht als solche erhalten bleiben, sondern ihrer Illu strationen beraubt werden, um diese für Zwecke der Innenarchitektur zu verwenden. Es wiederholt sich hier etwas ähnliches wie iin Frankreich des 18. Jahrhunderts, das rücksichtslos alte Lederbände zerstörte unter gleichzeitiger Vernichtung der Werke selbst, um aus dem besonders schmiegsamen Rohmaterial der Einbände Damenschuhe herzustellen. Habent sua fata lihelli! Umschau in Wirischafi und Recht Von Dr. K. Ludwig Wichtige Entscheidung des Kriegsschädenrechts Die Dauer der ISutjungsentschädigung wegen entgangener Einnahmen Ein selbständiger Unternehmer hat infolge Zerstörung des Ge bäudes sein Unternehmen verloren. Er ist in ein Angestclltenverhältnis eingetreten. Nun beansprucht er, daß ihm bis zur Beseitigung des Sach schadens eine Nugungsenlschäcligung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den aus der selbständigen Tätigkeit wahrscheinlich erzielten Einnahmen und seinen geringeren Angestelltenbezügen gewährt wird. Das Reidiskriegssdiädenamt lehnt diesen Anspruch durch Beschluß vom 8. Dezember 1943 (Reichssteuerblatt 1944, Seite 757) ab, im weseut- lidien aus folgenden grundsä^lichen Erwägungen: Dem Nutjungs- geschädigten kann im Gegensatj zu dem Sachgesdiädigten wegen der auf den Nutjungsverlust zurückzuführenden Einnahmeausfälle und zusätj- lichen Ausgaben nur eine angemessene Geldentschädigung gewährt werden. Angemessene Entschädigung bedeutet nicht das Gleiche wie vollständige Entschädigung. Die Nutjungse.ntschädigung stellt keinen Sdiadenersatj nach privatrechtlichen Grundsätjen dar, denn sie ist eine auf öffentlichem Recht beruhende Entschädigung wegen Einnahmever lustes. Der Nutjungsgeschädigte kann daher nicht ohne weiteres und nicht stets verlangen, daß ihm auf Kosten des Reiches der volle Ein nahmeausfall, der für ihn infolge des Sdiadensfalles eingetreten ist, bis zur Wiederherstellung der Einnahmequelle vergütet wird. Die Nutjungs- cntschädigung trägt keineswegs das Wesen einer dauernden Rente, die dem Geschädigten mühelos in den Schoß fällt. Wenn nach Nr. 3, Abs. 1. Satj 1 der Zweiten Nutjungsschädenanordnung die Entschädigung ..läng stens 1 ' bis zun» Ablauf von drei Monaten nach Beseitigung des Sach schadens oder der Zahlung der vollen Sache.ntschädigung gewährt wird, so bedeutet dies nur «len äußersten Zeitpunkt, bis zu dem die Ent schädigung gewährt werden kann. Es bleibt stets zu prüfen, ob es nicht nach Lage des Falles als redet und billig erscheint, die Entschädigung sdion zu einem früheren Zeitpunkt aufhören zu lassen. Das gilt beson ders dann, wenn der Mieter oder Pächter eines von dem Sadischaden betroffenen Grundstücks ein gewerbliches Unternehmen auf dem Grund stück betrieben hat, dessen Fortführung in bisheriger Weise infolge des Sadisdiadens unmöglich gemacht worden ist. In solchem Falle kann vom Unternehmer billigerweise verlangt werden, daß er sich mit allen seinen Kräften bemüht, sein Unternehmen in irgendeiner Form an anderer 20 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 6. Sonnabend, den 10. Februar 1945
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