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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1945
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- 1945-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1945
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Stelle writcrzuführen, wenn die Wiederherstellung des betroffenen Grundstücks in absehbarer Zeit nicht durchführbar ist. Er muß das tun, auch wenn dies eine Umstellung seiner bisherigen Tätigkeit bedingt. Vertauscht der Geschädigte nach dem Schadenfall seinen selbständi gen Beruf mit einer abhängigen Angestelltenstellung mit geringereu Einnahmen, so kann ihm nicht ohne weiteres das vergütet werden, was ihm an seinen früheren Reineinnahmen fehlt. Hierbei muß vielmehr berücksichtigt werden, daß seine Unternehmertätigkeit mit einem mehr und minder großen Wagnis verbunden war, und die höheren Einnahmen auch dazu dienen mußten, um etwaige Verluste auszugleichen. Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1944/46. Zur Vereinfachung der Verwaltung wird angeordnet (RdF.-Erlaß vom 20. Dezember 1944, Reichssteuerblatt 1944, Seite 753 ff.): 1. Eine allgemeine Anpassung der Eintragungen über den steuer lichen Personenstand an die Verhältnisse zu Beginn de6 Kalenderjahres 1945 wird nicht vorgenommen. 2. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers, bei Änderung des steuer lichen Personenstands zu seinen Ungunsten in bestimmten Fällen eine Ergänzung der Eintragungen zu beantragen, wird für die Kalenderjahre 1944 und 1945 aufgehoben. Auch eine Ergänzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht. Bereits durchgeführte Ergänzungen bleiben bestehen. 3. Das Recht des Arbeitnehmers, eine Ergänzung der Eintragungen zu seinen Gunsten zu verlangen, bleibt unberührt. Die Ergänzung ist vorzunehmen, wenn ihr Geltungszeitraum erst nach dem 31. Dezember 1944 beginnt. 4. Die Verpflichtung zur Berichtigung der Lohnsteuerkarte, wenn für eine Hausgehilfin ein steuerfreier Betrag eingetragen ist lind die Hausgehilfin nicht mehr beschäftigt wird, wird für die Kalenderjahre 1944 und 1945 aufgehoben. 5. Eintragungen über den steuerlichen Personenstand und über steuerfreie Beträge gelten bis zum 31. Dezember 1946, wenn sie nicht auf einen früheren Zeitpunkt befristet sind oder wenn sie nicht ergänzt, berichtigt oder widerrufen werden. 6. Bei Ausschreibung einer Steuerkarte zu Beginn oder im Laufe des Kalenderjahres 1945 ist der steuerliche Personenstand nach den Ver hältnissen am 1. Januar 1945 bzw. nach den Verhältnissen am Tage der Antragstellung einzutragen. 7. Kinderermäßigung steht für die Kinder zu, die das 18. Lebens jahr noch nicht vollendet haben. 8. Auf Antrag wird Kinderermäßigung gewährt, für Kinder zwi schen 18. und vollendetem 25. Lebensjahr, die auf Kosten des Antrag stellers unterhalten und für einen Beruf ausgebildet werden oder für Kinder von Gefallenen, die andere Angehörige des Antragstellers sind, unter den oben genannten Voraussetjungen des Alters, des Unterhalts und der Berufsausbildung. Es müssen aber die gesamten Kosten des Unterhalts und der Erziehung und Berufsausbildung vom Antragsteller getragen werden. Ein unerheblicher Anteil, der von anderer Seite ge tragen wird, bleibt außer Betracht. Steuerfreier Pauschbetrag für Körperbehinderte, die nicht Opfer des Krieges oder Opfer der Arbeit sind Körperbehinderte durch Geburtsfehler, durch Unfall, durch Krank heit oder durch ein anderes Ereignis erhalten auf Antrag wegen der Aufwendungen, die ihnen durch ihre besonderen Verhältnisse erwachsen, einen steuerfreien Pauschbetrag. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit oder nach der körper- behinderten Gruppe, der der Körperbehinderte angehört, gemäß einer Tabelle im Reichssteuerblatt 1944, Seite 747. (RdF.-Erlaß vom 16. De zember 1944.) Erstarrte und angepaßte Einkommensteuer und Gewerbesteuer Nach dem Durchführungserlaß zur Steuervereinfachung erstarrt die. Einkommensteuer für 1944 und 1945 in allen Fällen, in denen ein Steuerpflichtiger für 1943 mit nicht mehr als RM 12 000,— zur Ein kommensteuer veranlagt worden ist. Das bedeutet, die Einkommensteuer ist in der gleichen Höhe wie für 1943 weiterzuzahlen. Eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen für 1945 findet dann statt, wenn das Einkommen um mehr als 15 v. H., aber mindestens um RM 500,— höher oder um mehr als 10 v. H. kleiner ist als 1943. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen die Steuerschuld für 1944 über 25 v. H. und über RM 100, größer oder kleiner ist aU für 1943. Ist eine Anpassung nötig, so wird der ganze Steuerfall neu aufgerollt. Ändert sich das Einkommen durch Veränderung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so wird die Steuerschuld nur dann neu festgesetjt, wenn die vermietete oder verpachtete Sache gekauft oder verkauft wurde, aber nicht, wenn Bombenschaden die Ursache der Ein kommensveränderung ist. Für die Gewerbesteuer braucht eine Steuererklärung für 1944 nicht abgegeben zu werden, wenn der gewerbliche Gewinn im Kalenderjahr 1943 nicht mehr als RM 12 000,— betragen bat. Hier erfolgt auch keine Veranlagung zur Gewerbesteuer für 1944. Überstieg der gewerbliche Ge winn 1943 RM 12 000, , so ist die Veranlagung für 1944 nach den all gemeinen Vorschriften vorzunehmen. Wegen Einzelheiten ist auf den RdF.-Erlaß vom 20. November 1944 (Rcichssteuerblatt 1944, S. 705 ff.) zu verweisen. Änderung des Vermögensteuergesetzes Mit Wirkung ab 1. Januar 1945 (VO. vom 7. Dezember 1944, RGBl. I, S. 337) wird das Vermögensteuergesetj wie folgt geändert: Es wird ein steuerfreier Betrag von RM 10 000,— für jedes Kincf gewährt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. — Kinder -im Sinne dieses Gesetjes sind eheliche Kinder, eheliche Stiefkinder, für ehelich er klärte Kinder, Adoptivkinder, uneheliche Kinder (jedoch nur im Ver hältnis zur leiblichen Mutter) und Pflegekinder. Der Freibetrag wird auf Antrag gewährt für die Kinder, für die der Antragsteller Einkommensteuer- oder Lohnsteuerermäßigung be antragen kann. (Vgl. oben: Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte.) Aussetzung von Warenzeichen-Anmeldungen Als außerordentliche Maßnahme im W'arenzeichenrecht wird durch Verordnung vom 21. Dezember 1944 (Reichsgesetjblatt II, Seite 75) be stimmt, daß vom 28. Dezember 1941 an Anmeldungen von Warenzeichen nicht mehr angenommen werden. Die Verfahren zur Eintragung bereits angemeldeter Warenzeichen werden ausgese$t. Der Reichsminister der Justiz bestimmt, wann diese Verordnung außer Kraft tritt. Wissenswertes Gedenktage Der Name des schwedischen Lyrikers Carl Michael Bellman. der am 4. Februar 1740 in Stockholm geboren wurde und dort am 11. Februar 1795 starb, ist manchen Deutschen, so weit sie ihn nicht im anderen Zu sammenhang schon kannten, geläufig geworden durch den letjten großen Roman des jetjt vor zwei Jahren zu früh dahingegangenen deutschen Dichters Werner Jansen „Die Insel Heldentum“. Im Mittelpunkt dieses Romaues steht die Gestalt Bellmans, den man den schwedischen Anakreon nannte. Jansen hat Bellman zu einem Helden erhöht, einem Seher und Künder, der er in Wirklichkeit nicht war. Bellman war ein echtes Kind seiner Zeit, des Rokoko, witjig, spritjig, voll Phantasie, leichtsinnig- spielerisch und daneben doch wieder tief innerlich besinnlich. Daß Bell man dabei volkstümlich war, bat seine Lyrik in seiner Heimat bis heute so lebendig erhalten, daß der sogenannte Bellmans-Tag, der alljährlich am 26. Juli in Stockholm gefeiert wird, ein richtiges Volksfest ist. Wenn die W'elt heute Bellman vorzugsweise als den Sänger heiterer Trink- und Liebeslieder kennt, so darf man nicht vergessen, daß neben diesen auch Gedichte voll tiefer Besinnlichkeit, manchmal sogar etwas Melancholik und voll idyllischer Naturfreude stehen. Ernst Eckstein, der Verfasser der bekannten Humoreske „Der Be such im Karzer“ wurde vor hundert Jahren am 6. Februar in Gießen geboren. Neben dieser bereits klassisch gewordenen Humoreske schuf er noch einige andere Schulhumoresken,- die meist eine Spitje gegen ver mottetes Schulmeistertum in sich bargen. Aber auch als Verfasser zahl reicher historischer und oft sozial betonter Gesellschaftsromane hat sich Eckstein für seine Zeit einen guten Namen erworben — und nicht zu- letjt seiner Übersetjungen wegen: im Versmaß des Originals übertrug er Goethes „An den Mond“, „Heideröslein“ und „Wanderers Nachtlied", aber auch „Steh ich in finstrer Mitternacht“ und „Aus der Jugendzeit“ ins Lateinische. In Leipzig war er längere Zeit Herausgeber der bekann ten Blätter „Schalk“ und „Die deutsche Dichtcrhalle“. Er starb am 18. November 1900 in Dresden. Am 13. Februar jährt sich zum hundertsten Male der Todestag des Breslauer Hochschullehrers Henrik Steffens, der, ähnlich wie sein Kol lege Fichte, nach dem Zusammenbruch Preußens 1806 die Herzen der Studentenschaft und darüber hinaus die des preußischen und deutschen Volkes von seinem Katheder herab aufrüttelte und reif machte für die Wiedergeburt. Daß Steffen seine Worte auch in die Tat umzusetjen ge willt war, beweist sein Eintritt in die I.ütjowsche Freischar. In seiner Bekenntnisschrift „W r as ich erlebte“ berichtet er darüber sehr ausführ lich. Aber nicht nur als preußischer Patriot hat Steffens, der als Sohn eines Holsteiners in Stavanger in Norwegen gehören war, sich Ruhm erworben, auch als Philosoph hat er. der begeisterte Schüler Schellings, sich einen Namen gemacht. In seinen eigenen Hauptschriften, den „Grundzügen der philosophischen Naturwissenschaft“ und der „An thropologie“, in denen er die Prinzipien der Philosophen des Materialis mus zu widerlegen bemüht ist, weist er immer wieder auf das Gedanken gut Schellings als „die entscheidende Leistung des romantischen Welt- fühlens“ hin. Steffens ist eine der markantesten Erscheinungen in dem damaligen Jenaer Gelehrtenkreis; er wird stark gefesselt von der Per sönlichkeit und dem W'erk des Weimarer Olympiers und kann unzweifel haft als der führende „Mittler nordisch-skandinavischen und deutschen Geistes“ dieser Epoche angesehen werden. Wie sein Freund Wilhelm Bölsche gehört Bruno Wille, der am 6. Februar seinen fünfundachlzigsten Geburtstag hätte begehen können, zu den ,Friedrichshagenern‘. aus welchem Kreis von Dichtern, Künstlern und Reformern mannigfache Anregung ins deutsche Schrifttum der acht ziger und neunziger Jahre vor der letjten Jahrhundertwende hinausging. Bedeutungsvoll im Kampf um den Naturalismus war Bölsches und Willes Wirken besonders deshalb, weil sie das „Steinmeer der Groß stadt“ verneinten und eine neue Verbindung mit der Natur erstrebten. Wille, der auch Mitgründer der Volksbühne war, versuchte in seinen sozialethischen Gedichten und in den beiden Romanen „Offenbarungen des Wacholderbaumes“ und „IJic Abendburg“ (in dem namentlich der Untergang von Willes Vaterstadt Magdeburg im Dreißigjährigen Krieg eine unvergeßliche Darstellung erfuhr) seine panthcistischen Bestrebun gen einer größeren Gemeinde nahezubringen. Bruno Wille starb am 4. September 1928 in Senftenau. Am 15. Februar dieses Jahres wäre der Dichter Bruno Hanns Wittek fünfzig Jahre alt geworden, am 27. Januar vor zehn Jahren ist er, erst neununddreißig Jahre alt, gestorben. Mit ihm, der in Freudenthal im Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 6, Sonnabend, dnn 10. Februar 1945 21
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