1274 Amtlicher Theil. 93, 24. April. Im Vrrgteichsausschussr: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidcndcn vr. H. Härtel und Rud. Oldenbourg. Im Amte bleiben: Franz Dunckcr, Vors., Gust. Marcus,j I)r. Salomon Hirzel und Georg N e i m e r. Die Wahlzettel lwerden, wie bisher, beim Eintritt in den Börsensaal ausgcfüllt abgegeben und das Ergebniß der Wahlen demnächst durch Anschlag an der Börscntafel und Abdruck im Börsenblatte bekannt gemacht. Diejenigen Mitglieder, welche nicht nach Leipzig kommen, aber wünschen, daß ihre Geschäftsführer ihr Stimm recht ausüben, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe und in ihrem eigenen Namen, nicht dem der Firma, ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Bcthciligung cinladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bet der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder eingesührte Conventionalstrafe. Berlin, Gotha und Leipzig, den 9. März 1869. Der Vorstand des Sörsenvercins der Deutschen SuchlMdter. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Meßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Cassenanwcisungcn, auch Roten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Die erwähnten Geldinstitute sind: 1) die Wcimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank, 4) die Lübecker Kommerzbank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunchmcn ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 22. April 1869. Der Vorstand des Dörsenvcreins der Deutschen Duchhündter. Julius Springer. E. F. Thiencmann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunchmen, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma abrcchncn und Gelder in Empfang nehmen will, vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Kommissionär bescheinigt, beim Archivar einzureichcn hat, von denen das eine Exemplar abgestempclt zurückgcgebcn, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Zum Behufe der Abstempelung der Vollmachten wird der Börscnarchivar am 26. und 27. April 1869 von Vormittags 8 — 12 Uhr in dem Archivariatzimmcr des Börscngcbäudcs anwesend sein und die Vollmachten entgegen nehmen. Leipzig, den 22. April 1869. Der Vorstand des Wrsenvcreins -er Deutschen Duchhändter. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach §. 4. Nr. 4 der Statuten) nur Börscnmitglieder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 22. April 1869. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhiindter. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner.