Erscheint «über Sonntags täglich. — Bis Abends 7 Uhr eingehende Anzei gen kommen in der zweitnächften Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für daö Börsenblatt sind L77 die Redaction, — Anzet- gen aber an die Srpeditio« desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigeuthum dkl BörskUdcrelaS der Deutschen Buchhändler. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Beschlusses dcrCantatcvcrsammlung 1866 bringen wir hierdurch zur Kcnntniß, daß die nachstehende Geschäfts-Ordnung während der Buchhändlermesse bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börscnvorstand beginnt seine regelmäßigen. Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anbcraumt, in Leipzig spätestens am Donnerstag vor Cantate, Vormittag. 2) Die Mitglieder des Rcchnungsausschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Berathungcn am Freitag vor Cantate, Vormittag, die Mitglieder der übrigen Ausschüsse, daß ihre Zusammenkünfte am Sonnabend vor Cantate, Vormiltag, ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börsenarchivariats desfallsigc bcsvndcre Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Ausschußmitgliedcr, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Borsenarchivariat einznreichen. 6) Die Hauptocrsammlnng findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag ^9 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ansbleibcnde verfallen in eine Geldbuße von l Thalcr. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzu- findcn, derart, daß vor Schluß der Versammlung wenn möglich die Namen der Neugewählten, mindestens der Name oes neugcwähltcn Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters Proclamirt werden kann. 4) Der große Börscnsaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Cantate, den 26. Äprit beginnt das Abrcchnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Commissionärc sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung einznfinden. Die auswäriigcn Sortiincntshandlungcn werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit den: Bedeuten hingcwiescn, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau bis zu den ihnen von ihren Com- inissionärcn bezeichn etcn Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für fremde Firmelt abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Com missi onär bescheinigt beim Archivar (während der Messe im Börsengebände anwesend) einzureichen, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgcgeben, das andere zu den Acten genommen wird. 6) Nur Börsenmitglicdcr sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Mcßzahlnngen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Casscnan- wcisungcn, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstcllcn in Leipzig errichtet haben. Berlin, Gotha und Leipzig, den l. April 1869. Der Vorstand -es Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Julius Springer. E. F. Thienemann- Franz Wagner. SrchSunddreißigstrr Jahrgang. 180