Erscheint «ii-n Sonntags täglich. — BtS Abends 7 Uhr eingehende Anze». Den kommen ln der zweitnächste» Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für oaS Löisendlatt sind an die Redact ion, — Anzei gen aber an die Erpeditio» desselben zu s^zde»- Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenlhum des BürsenvereinS der Deutschen Buchhändler. 95. —Leipzig, Dienstag den 27. April. —— 1869. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Mcßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Cassenanwcisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösuiigsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Die erwähnten Geldinstitute sind: 1) die Wcimarischc Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank, 4) die Lübecker Commerzbank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunchmcn ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 22. April 1869. Der Vorstand des Görsenvereins der Deutschen Suchstündter. Julius Springer. E. F. Thiencmann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunchmcn, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma abrcchncn und Gelder in Empfang nehmen will, vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Kommissionär bescheinigt, beim Archivar cinzureichcn hat, von denen das eine Exemplar abgcstempclt zurnckgcgebcn, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorznzeigen. Zum Bchnfc der Abstempelung der Vollmachten wird der Börscnarchivar am 26. und 27. April 1869 von Vormittags 8 — 12 Uhr in dem Archivariatzimmer des Börscngcbäudes anwesend sein und die Vollmachten entgcgcn- nehmcn. Leipzig, den 22. April 1869. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Äuchhändier. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach 4. 'Nr. 4 der Statuten) nur Börsenmitgliedcr Geschäfte aus unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 22. April 1869. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Suchhändtcr. Julius Springer. E- F. Thiencmann. Franz Wagner. TeLsanddreißignn Jahrgang. 186