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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1846
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- Deutsch
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874 Übersetzungen von wissenschaftlichen Werken, ja selbst Darstellung in England erfundener Maschinen abgeschnitten sein dürste. Wir erlauben uns diese Anschuldigungen näher zu beleuchten, da bei aber Punkt 1 und 3 zusammenzufassen, da sie Verhältnisse berüh ren, die eigentlich weder England noch Preußen verschuldet haben, und die sie nicht wohl im Stande sein dürsten des Vertrages halber zu än dern. Preußen kann nicht wohl machen, daß entweder die deutsche Lite ratur in England mehr, oder die englische in Deutschland weniger Ein gang finde, und ebenso könnte von England kaum verlangt werden, daß es seine Gerichts- und Advokaten-Ordnung lediglich unsertwegen anders und wohlfeiler vrganisire. Diese Verhältnisse sind gegebene, die Urheber des Vertrags konnten daran nichts ändern, und wenn daraus Vorwürfe entnommen werden wollen, so müssen sie consequenter- weise gegenjeden ähnlichen Vertrag mit England, nicht blos gegen den vorliegenden gerichtet werden. Mit wessen Beistand soll dann aber Deutschland oder Preußen die „wünschenswerthe Ergänzung" un serer beschränkten Verlagsrechts erreichen? Versuchen wir doch uns Deutschlands Stellung hierin etwas klar zu machen. Mit wem kann Deutschland Verträge über internationales Verlags recht abschließen? doch wohl mit gebildeten Nationen, die Literaturen und Pressen besitzen, die Nachdrucken, und denen nachgedruckt wird. Wer sind nun diese Nationen? Auf der einen Seite: England, Frank reich, Italien, Spanien mit Literaturen die älter sind, als die deutsche, und mindestens eben so reich; diesen allen haben wir in Deutschland rapfer nachgedruckl, während nur Frankreich und England eine verhält- nißmäßig unbedeutende, Italien und Spanien fast gar keine Wieder vergeltung ausgeübt haben; die Zahl der Franzosen, Spanier, Italie ner, welche deutsch verstehen und sich mit unserer Literatur beschäftigen, ist gewiß sehr klein in Vergleichung mit der Zahl unserer Landsleute, die französisch, italienisch, spanisch studiren— ohne allen Zweifel viel kleiner noch, als die Zahl der deutsch verstehenden Engländer—; mit allen diesen Staaten also könnte ein Vertrag der deutschen Literatur und dem deutschen Buchhandel nur Nachtheil bringen. Auf der andern Seite haben wir freilich Nationen, deren Literaturen sich mit der deut schen in keiner Beziehung messen können, deren Sprachen wir weniger studiren, als sie die unsrige, denen wir nichts Nachdrucken, die aber uns schon nachgedruckl haben, oder wenigstens häufig mit Voctheil Nach drucken können. Mit diesen, mit Rußland, Schweden, Dänemark, Holland ic- würden wir uns also beeilen müssen, Verträge abzuschließen, um dann gerade denselben günstigen Standpunkt einzunehmen, wel chen jetzt das perfide Albion gegenüber von Preußen behauptet. Hier dürste nur das kleine Bedenken entgegenstehen, daß wenn die Gründe des Herrn Erhard wirklich wahr und gewichtig sind, die russischen w. Unterhändler oder Buchhändler ihnen auf den Sprung kommen, und sich hüten werden, auf einen Vertrag einzugehen, der ihre Inter essen so nachtheilig berühren müßte. Die russische Diplomatie soll sich, wie die Rede geht, nicht so leicht ein X für ein U machen lassen, und unsere lieben Nachbarn und Vettern, die Holländer und Dänen, schei nen ebenfalls nach Erfahrungen aus älterer und neuerer Zeit viel eher geneigt, die deutsche Gulmüthigkeit auszubeuten, als schönen Principien zu Liebe auch nur einen Finger breit von ihrem Vortheil zu opfern. Aehnlich verhält es sich mit dem Gerichtsverfahren und den Pro- ceßkoften. Nicht allein in England ist das Processiren theuer, sondern auch in Frankreich, Rußland, Spanien, und überdicß soll die Rechts pflege in manchen dieser Staaten noch mit besonderen Eigenthümlich- keiten behaftet sein, neben denen Geldverlust nicht einmal als der Uebel größtes erscheint. Ist aber unsre vielgestaltige Justiz in Deutschland etwa frei von Beschwerden? Klagt man nicht besonders in Gegenständen des Han dels über Schwerfälligkeit und Langsamkeit? Könnten nicht die Eng länder, mit noch größerem Rechte als wir vor ihren Pfunden, vor dem Gedanken zurückschrecken, daß sie mit zwanzig, dreißig, verschiedenen deutschen Legislaturen zu thun bekommen, daß sie ihrer ganzen geogra phischen Gelehrsamkeit bedürfen werden, um nur herauszubringen, wo im gegebenen Falle dis Klage eigentlich einzureichen ist, daß sie heute in Berlin gewinnen können, was sie morgen in Stuttgart oder Hildburg hausen verlieren, und also nach zehnmaligem Siege im eilften ganz gleichen Falle immer noch nicht wissen werden, ob ein neuer Kampf mit Aussicht aus Erfolg gewagt werden kann. Es ist offenbar, die Nationen werden entweder jeden Gedanken an solche Vereinbarungen aufgeben, oder ihre gegenseitigen Verhältnisse nehmen müssen wie sie sind. Wenn es ihnen aber Ernst ist, Recht und Gerechtigkeit zu wollen, so werden sie sichdurch Furcht vor kleinlichenNach- theilen, die ja bei keiner Aenderung des Bestehenden ausbleiben, nicht abschrecken lassen. Vor allem wäre es eine Schmach für Deutschland, „die Nation von Dichtern und Denkern" mit seiner Legion Schriftstel ler und Buchhändler, wenn es ernstlich fürchten würde, im Wettkampfe der Wissenschaft und Künste blos darum den Kürzeren zu ziehen, weil aus unehrliche Waffen gegenseitig verzichtet wird. Wenn in den eben verhandelten Punkten unabänderliche Verhält nisse entgegenstanden, so ist dieß bei 2) nicht der Fall und dieser trifft also die brittische Arglist und die preußische Nachgiebigkeit mit voller Schwere. Statt für den offenbaren großen Gewinn in der Hauptsache wenigstens in Nebendingen Ein oder das Andere zu bewilligen, hat England nicht das mindeste Zugeständniß gemacht, ja auch hier noch Ausnahmen und Vortheile für sich bedungen! Wirklich, auch nicht ein einziges Zugeständniß? Herr Erhard hat den ganzen Vertrag mit kritischem Messer sondirt, und auch nicht eine gesunde Stelle gefunden! Das ist wirklich stark; ist es aber auch wahr ? Wir sind überall mit Vergnügen bereit, Herrn Erhard auf sein Wort zu glauben, aber da hier eine andere vollgültige Autorität schnur gerade entgegensteht, nämlich Ihre Brittische Majestät, die im Vertrage ausdrücklich sagt: „sie habe bewilligt, die Einfuhr von Büchern und Bilderdrucken, welche in Preußen herausgekommen sind, durch eine Verminderung der aufdie Einfuhr derselben gelegten Zölle zu erleichtern," so haben wir uns schon entschließen müssen, selbst zu prüfen. Wir haben den neuesten englischen Tarif neben den Vertrag gelegt, und fol genden Unterschied gesunden: künftig für für Bücher in englischer Sprache, die seit dem ^°ber. Preußen Jahre 1801 gedruckt sind .... L 5. 0. L 2. 10. für Bücher in fremden lebenden Sprachen „ 2. 10. „ — 15- also in klaren deutlichen Worten: der Einfuhrzoll für Bücher in engli scher Sprache ist von fl. 60. — auf fl. 30. —, von Büchern in fremden Sprachen von fl. 30. — auf fl. 9. —, um 50 und 70 h» herabgesetzt. Beispiele aus täglicher Praxis erläutern solche Dinge immer am besten: Göthe's Werke T.A. zahlen an engl. Eingangszoll . . . . . Göthe's Werke in II Bdn. . . . Schillers „ in 8 T. A. . . . , nach dem neuen bisher Tarif für Preußen circa fl. 5. - fl. 1. 30. „ „ 2. 30. „ — 45. „ „ 3.- ,, — 54. „ „ 2.- „ 34. ein Unterschied, der bei Goethe T. A. 17??,, bei Schiller T- A. 35 auf den Subscr. Netto-Preis ausmacht. Verdachte des Egoismus anheimzufallen, Verlage wählen, als dem unsrigen: Wir wolle», um nicht dem auch Beispiele aus anderem Jean Paul 33 Bde. 8. wiegt 16«/. Pfd. und zahlte bisher fl. 5., künftig fl. 1. 30 kr. Von den trefflichen Zwickauec Ausgaben engli scher Klassiker werden vermuthlich Walter ScottS, Byrons, Moores w. Werke jetzt nicht sogleich in England zugelassen, und folglich den ge-
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