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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1846
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- Deutsch
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876 c) Die erste gesetzliche Anerkennung und Aufstellung eines inter nationalen Verlagsrechtes, ein großartiges Beispiel, dem an dere Nationen folgen werden, ja folgen muffen- Diese wirklichen Vortheile sind so bedeutend, die Nachthelle so illuso risch oder vorübergehend, daß unserer Meinung nach der Vertrag mit dem aufrichtigsten Beifalle von den übrigen Aollvereinsstaaten auf- und angenommen werden sollte. Wir glauben, wenn er jetzt erst in Vor schlag käme und allgemeiner Beuctheilung und Abstimmung von Sach verständigen unterstellt würde, so könnte ihm die entschievenste Mehr heit nicht fehlen. Aber in diesem Falle sind die übrigen Staaten des Zollvereins nicht. Preußen hat den Vertrag schon abgeschloffen, und die Frage ist jetzt nicht mehr: ist jede einzelne Bestimmung desselben so vortheilhast, jede Phrase so deutlich als gewünscht werden kann, sondern sie heißt: soll der Zollverein in einem der wichtigsten Handelszweige einerlei Gesetz gebung haben oder nicht? soll der innere Zwiespalt, der in Deutschland schon so vielem Guten hemmend entgegentrat, uns dem Auslande ge genüber schon so häufig lächerlich machte, auch hier sein heilloses Spiel treiben? Es scheint uns, dieß sind Fragen, die noch von andern Seiten betrachtet werden müssen als von der materiellen, aber nehmen wir nur diese, stellen wir uns nur einige der Folgen klar vor Augen, die für den deutschen Buchhandel nolhwendig daraus hervorgehen müßten. Wenn Preußen den Vertrag aufrecht erhält, die übrigen deutschen Staaten aber nicht beitceten, so wird der preußische Buchhändler bei allen Unternehmungen, die Aussicht auf Absatz im Auslande bieten, um den englischen Differentialzoll von 21 fl. resp. 30 fl. pr. Clr. im Vortheil sein. Wenn z. B- eine Buchhandlung in Stuttgart und eine in Berlin gleichzeitig englisch-deutsche Wörterbücher herausgeben, etwa im Umfange des Mozin'schen (circa 16 Pfd.), so werden nach England verkaufte Exemplare der Berliner Ausgabe circa 1 fl. 20 kr., die Stutt garter 5 fl. engl. Eingangszoll zu tragen haben. Ein Livius in 8" würde aus einer Leipziger Druckerei vielleicht um 5—6 fl. höher verzollt wer den, als aus einer Berliner, auf eine Grammatik, ein wissenschaftliches Werk in einem Bande müßten 20 — 40 kr. fallen u. s. w. Noch mehr: jede deutsche Sortimentshandlung, die auf Absatz an Ausländer rechnen kann, würde unter sonst gleichen Verhältnissen gestempeltem preußischem Verlags den Vorzug vor ungestempeltem sächsischem oder württembergi- schem geben müssen. Ferner: Preußen wird kraft des Vertrages jeden im übrigen Deutsch land erschienenen Nachdruck englischer Bücher, Kupferstichen, verbieten, consisciren und den Verkehr damit strafen müssen. Wird das nun wohl im Wege der Repression geschehen, oder wird England nicht auf Praventivmaßregeln, auf Abhalten der Nachdrücke von der Gränze dringen können, und wozu würde das im deutschen Buchhandel führen? Mögen unsere Herren Eollegen diese und noch so manche andere Uebelstände, welche nolhwendig aus einer Spaltung hervorgehen müß ten, in Ueberlegung nehmen und sagen, ob allgemeiner Beitritt zu dem Vertrage, selbst wenn diesem alle Beschuldigungen des Herrn Erhard wirklich zur Last gebracht werden könnten — nicht unendlich vorzu- ji-hen ist. Uns scheint, so wie die Sache jetzt steht, für die Interessen des deutschen Buchhandels nur ein Schritt möglich, aber auch dringend ge boten, nämlich das alsbaldige dringende Gesuche an sämmtliche Regie rungen der Zollvereinsstaaten: Sich dem preußisch-englischen Vertrage unverweilt anzuschließen, wahrend seiner fünfjährigen Dauer alle Folgen desselben durch eigene Nachforjchungen und Abhörung der Betheiligten sorgfältig zu prüfen, wenn solche sich wvhlthätig erweisen sollten, den Vertrag gemeinsam zu verlängern und möglichst auszudehnen, im Gegentheil aberAende- rung des Schädlichen zu bewirken oder wenn dieß nicht möglich, die Aufhebung desselben gemeinsam zu beschließen. I. G. (Potta sche Buchhandlung. 72 Stimme eines österreichischen SortimentSbuchhändlcrS an di- am 9. September d. I. zu Wien Statt habe» sollende Versammlung seiner Herren College». Da ich abgehalten bin, Ihrer Einladung zu folgen, so erlaube ich mir, Ihnen, verehcteste Herren, durch unser gemeinschaftliches Or gan meine unmaßgebliche Meinung mitzutheilen. Worauf schon im vorigen Jahre mit allem Nachdruck hätte hin gearbeitet werden sollen, und was wenigstens dieses Jahr gewiß und vor allem Andern erstrebt werden möge, das ist: alle Verleger in den Provinzen zu vermögen, daß sie ihren Verlag in Wien ausliefern lassen. Es sind ja dazu, besonders von seltener gesuchten Werken, nach dem ersten Jahre ihres Erscheinens nur wenige Exemplare nöthig, so daß keinem Verleger der Lagerzins eine verhältnißmäßig zu große Last sein würde. Jeder wird hoffentlich einsehen, daß die schnelle Herbeischaffung der ob fest oder s Land, verschriebenen Werke vor theilhast für deren Absatz und daher wohl ein Opfer werth ist. Die Frachtspesen nach Wien sind nicht in Anschlag zu bringen, weil ohne dies alles dahin frankirt werden muß. Auch die Auslieferungsgebühr wird zum Theil durch den Gewinn an Zeit ersetzt, zum Theil durch den Nutzen, der dem Verleger in seinem Sortimentsgeschäft aus der allgemeinen Auslieferung entspringt. In diesem Falle wird der Wich tigkeit des Grundsatzes, den ein jeder biederer College und Staatsbür ger befolgt, rechr einleuchtend: Alle für Einen, Einer für Alle. Geht ein Artikel aus und ec wird wieder verlangt, so ist es für den Verleger so wenig als für den Sortimenter gleichgültig, ob man 14 Tage oder 6 und mehr Wochen darauf warten muß, denn in dieser langen Zeit hätte man vielleicht Gelegenheit mehrere Ex. abzusetzen. Welcher Verdruß und Nachtheil entspringt für den Sortimenter vollends aus dem leider nicht seltenen Fall, wenn der Verlangzettel verloren geht! das wiederholte Verlangen kann erst dann geschehen, wenn die Zeit der Schneckenpost vorüber und das Buch noch nicht da ist. Welchem Besteller kann man dann übel nehmen, wenn er ungeduldig wird, wenn er erklärt, er könne das Werk nicht mehr brauchen oder wolle es nicht mehr haben, und wenn er in seinem Aerger unter seinen Bekann ten den Buchhändler der Saumseligkeit und Nachlässigkeit anklagt. Tritt dieser Fall bei der ersten Bestellung ein, die ein neu angekom mener Bücherliebhaber macht, so kann der Sortimenter ihn für immer als Kunden verlieren und dadurch unberechenbaren Schaden leiden- Manche Verleger behandeln ihren Verlag so stiefmütterlich, daß sie ihn nicht nur nicht ausliefern lassen, sondern sogar den kleinen Zeit aufwand des Lehrlings scheuen und ihre Artikel uncollationirt absen den! Ist daher das Buch zwar endlich angekommen, aber defect, so ist es so schlimm, als wenn der Zettel verloren gegangen wäre. Derselbe Fall kann endlich eintreten, wenn das Buch zwar complet abgesandt, aber unter Wegs beschädigt und dadurch defect wurde. Wird in Wien ausgeliesert, so sind diese oder ähnliche Unfälle gar nicht so em pfindlich und in den wenigsten Fällen mit baarem Verluste verbunden. Wer sich trotz allen diesen direkten und indirekten Vortheilen, die er sowohl als Verleger als auch als Sorlimentshändler genießt, nicht in eine Ordnung fügen will, die ihm und allen seinen Eollegen das Ge schäft nutzbringender und angenehmer macht, der verdient nicht als bil liger Geschäflsgenosse geachtet, sondern als ein gewöhnlicher Krämer ange sehen zu werden, der überdies seinen wahren Vortheil schlecht versteht. In diesem Übeln Lichte will nun aber gewiß keiner unter uns erscheinen. Also frisch ans Werk! Wer bis jetzt noch nicht ausliefern ließ, der trete ohne längeres Zögern mit seinem Commissionäc in Unterhandlung und dieser seie billig in seinen Forderungen. Sollte dennoch einer aus Kosten der Achtung aller Eollegen, auf die Gefahr hin, daß man sich ferner nicht mehr für seinen Verlag besonders verwenden werde, in sei nem Eigensinn beharren und nicht ausliefern lassen wollen, so sei er verpflichtet, gleich uns Allen die Geld- und Vüchersendungen nach Wien zu srankiren ohne dagegen einen Nachlaß am Saldo zu genie-
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