Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1846
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- 1846-06-16
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- 16.06.1846
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Nichtamtlicher Theil. Die Verlegung der Buchhäudlermesse. (Aus No. 2Z der südd. Buchh.-Zeitung.l Der Wunsch, die Buchhändlermesse zu sixiren, dieselbe zu verle gen, vielleicht gar von der gewöhnlichen Messe zu trennen, welcher in der Generalversammlung des Börsenvereins vom 20. April 1845 zur Ernennung einer Kommission führte, welche sich „über die Zweckmäßig keil oder Unzweckmäßigkeit der beantragten Verlegung aussprechen sollte", hat in der letzten Generalversammlung, statt eine Erledigung zu finden, einen neuen Antrag hervorgerufen, in Folge dessen über die Frage einer Verlegung der Buchhändlermesse auf die Zeit der allgemei nen Michaelismesse, eine umfassende Diskussion im Börsenblatts eröff net werden soll. — Die Unmöglichkeit oder Unausführbarkeit der Trennung der Buchhändlermesse von der allgemeinen fühlt gewiß jeder Kollege, der die Verhältnisse, nicht nur Leipzigs, sondern der ganzen deutschen Ge schäftswelt kennt, auch wenn die Deputation weniger gründlich die Nachtheile, die dem Buchhandel aus einer solchen Trennung erwachsen würden, hervorgehoben hätte. Anders ist dieses der Fall mit der Ver legung derselben auf die Michaelismesse, bei welcher alle die gefürchteten Nachtheile nicht eintreten würden, namentlich wenn mit dieser zugleich eine Aenderung der Rechnungstermine in Verbindung gesetzt werden könnte, da ohne eine solche dem Gesammtbuchhandel ein größerer scha den erwachsen würde, als wenn wir die Sache beim Alten ließen. Die Buchhändlermesse, wie sie jetzt ist, hat für uns bei Weitem die Bedeu tung nicht mehr wie früher und wird, obgleich die Zahl der Meßbesu cher jetzt größer ist, doch nicht so allgemein und mit solchem Nutzen besucht als ehemals; die Börse ist für den größten Theil der Besuchen den mehr zum vergnüglichen Sammelplatz alter Geschäftsfreunde und zum Anknüpfungspunkt neuer Bekanntschaften geworden, als zum Re gulirungsplatz verwickelter Nechnungsdifferenzen. Um Rechnungen ab zuschließen, brauchten wir, wenn wir sonst unsere Bücher in kaufmän nischer Ordnung halten, die Messe nicht zu besuchen; cs wird ja so die Zahl der Sortimentshandlungen immer kleiner, die nach Leipzig pilgern, um Differenzen auszugleichen, und die Lust wird den wenigen Alten, die aus Herkömmlichkeit noch jährlich auf der Börse sich zeigen, immer Mehr vergällt, denn diese haben, außer den hohen Reisespesen, in der Regel immer noch mehr zu zahlen, sich immer mehr auf alte Rechnung werfen zu lassen , als die große Mehrheit, die von Leipzig fern bleibt und Geld und Zahlungsliste nach ihrem Buche oder ihrer Willkühr einsendet. Um Michaelis herum sind die Geschäfte im Sortiment noch nicht so dringend, um nicht einige Wochen von Hause entfernt sein zu können, und alle Begünstigungen einer Ostermesse hätte auch in ge schäftlicher Hinsicht ein Besucher der Michaelismesse zu gewärtigen. Ein anderes ist es mit der Kasse, über welche ein Sortimentshändler in jener Zeit zu verfügen hätte. — Es ist alt hergebracht, daß nach Schluß des Jahres alle Kundenrechnungen ausgezogen werden; mit Mühe und Noth kommt aber so viel ein, bis zur Ostermesse die Meßdeckung in Händen zu haben; was nun aber auch eingekommen sein mag, kann und soll dieses der Sortimentshändler noch sechs volle Monate dem Verleger vorenthalten können, und wie käme dieser dazu, der doch auch Verbindlichkeiten hat, sechs Monate auf sein Geld län ger warten zu müssen? Dürfte oder könnte der Sortimentshändler bei einer Verlegung der Buchhändlermesse auf die allgemeine Michaelis- Messe nicht verpflichtet werden, zur Ostermesse wenigstens die Hälfte des muthmaßlichen Saldo ü Conto zu zahlen, den Rest aber sicher und gewiß auf Michaelis abzumachen? — Tritt hier nicht die Nothwendig- keit offenbar hervor, den Rechnungstermin zu ändern, und statt die Jah resrechnung vom 1. Jan. bis letzten Dez. laufen zu lassen, dieselbe mit dem 1. Juli zu beginnen und mit dem letzten Juni zu schließen? — Die Sommermonate umfassen die sogenannte Gurkenzeit des Geschäfts; die Remittenden wären mithin in dieser Zeit die schönste Aushülsarbeit für das weniger beschäftigte Personal; Rechnungsauszüge könnten mit mehr Ruhe verglichen und geordnet werden, als in der arbeitsreichen Periode zwischen Neujahr und Ostern, und da zwischen Ostern und Johanni so die geringste Menge der Novitäten verschickt wird, würden wir auch weniger in Gefahr kommen, mit einer Masse Neuigkeiten auf alte Rechnung beglückt zu werden, da ohnehin der Sommer nicht die Blüthezeit des Buchhandels ist und alle in der letzten Periode dieses neuen Buchhändlerjahres versandten Artikel ihren Zweck ganz verfehlen würden, wenn die Verleger sie nicht auf neue Rechnung verschickten. Daß die Verlegung der Buchhändlermesse eine neue Aera im Buchhandel Hervorrufen würde, ist nicht zu leugnen, nur dann aber würde sie segensreich für denselben werden, wenn mit ihr zugleich der Beginn und Schluß des buchhändlerischen Rechnungsjahres geändert, und die Saldi statt in Zahlungen und Ueberträge, in ä Oonto-Zahlun- gen und Schlußzahlungen geschieden würden. Wie leicht der preußische Buchhändler in Strafe verfallen kann. Die singirte Firma: „Xaver und Kuhlmann in Coblenz", welche chon hie und da den Herren College» eine Quelle von Fatalitäten ge worden ist, hat auch für den Unterzeichneten Verdrießlichkeiten und eine Geldstrafe hecbeigeführt. Die Ausgabe und Ausstellung der aus dem Inlands auf dem herkömmlichen Buchhändlecwege ihm zugesandten Schrift: „Ocft'entliche Dankadresse an die Herren von 115 stein nnd Hecker. Coblenz, Zkavcr und Kuhlmann." zog ihm nämlich eine polizeiliche Untersuchung zu, wodurch er erst er fuhr, daß obige Firma sinqirt sei, nachdem er im guten Glauben, daß eine solche bestehe, ohne sich aber durch Circulare den Sortimentshand lungen empfohlen zu haben, obige Schrift debitier hatte. Trotz dieser Entschuldigung wurde doch durch Resolut des hohen Ober-Präsidiums der Provinz Sachsen vom 19. Decbr. v. I. eine Strafe von 10 Tha- lcrn über ihn verhängt, welches Resolut auch von Einem Hohen Mini sterium des Innern in Folge des eingelegten Rekursus unter dem 31. Januar d. I. bestätigt wurde. Aus diesen unten abschriftlich beigefügten Verhandlungen mögen die geehrten Herren Collegen, besonders die jüngern Herren, ersehen, wie leicht man heut zu Tage beim besten Glauben in Strafe verfallen kann, wie dann keine Entschuldigung etwas hilft, und wie also der Sortiments-Buchhändler, um nicht in Untersuchung und Nachtheilzu gerathen, entweder die ihm — auch auf dem gewöhnlichen Wege — zugehendeu Schriften selbst lesen, also aufschneiden und, falls er sie nicht absetzt, behalten muß, oder zu Erkundigungen und Erörterungen genö- thigt ist, welche seine Geschäftslast bedeutend vermehren und ihn doch wohl nicht immer vor Schaden bewahren. Unterzeichneter hielt es deshalb für seine Schuldigkeit, obige unangenehme Erfahrung zur Kenntniß der Herren Collegen zu bringen. Erfurt, im März 1846. G. Wilh. Körner. Das Resolut des Ober Präsidenten der Provinz Sachsen lautet .' In der polizeilichen Untcrsuchungssachc wider den Buchhändler Wilh. Körner zu Erfurt wegen begangener Ccnsur-Contravention fetzt der Un terzeichnete Ober-Präsident der Provinz Sachsen, den verhandelten Akten gemäß, hierdurch fest, daß Dcnunciat, da er geständig ist, von der Schrift- „Ocffentliche Dankadresse an die Herren von Ztzstcin und Hecker" mehrere Exemplare resp. ausgegeben und ausgestellt zu haben, während
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