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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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II2, 19. Mai. Nichtamtlicher Theil. 1553 Naurnann's Duchh. in Dresden. 4304. Brunn, F., vom Pietismus, gr. 8. Geh. ' 3 N-( 4305. Jahre, SO, der Missionsthätigkeit im Königr. Sachsen, gr. 8. Geh. ' ^ -/- Valm H bnke in ^rlangttn. 4306. Sammlung wichtiger Entscheidungen d. königl. bayer. KassationShoscs. 3. Bd. l. Hft. Ler.'8. - 16 Nrk I. Pcrth«« in <8otha. 4307.8tiel«r'8, IIa»d-lll!as üb. alle Blrelle (1er Knie, Irrsg. V. II. llergliaus u. rl. llelermann. >ene Ilearlreilg». aus d. .1. 1868. 6 color. Karten in Kplrsl. qu. gr. KnI. *1^6 ßi/ D. Reimer in Berlin. 4308. Kiepert, U., Wandkarte d. römischen Iteicüesk. dell8c>lu!get>rsuclr kearl,. 9 Illatt. llitli. u. coior. llnp.-IAd. " 4,^; aut lleinev. u. in hlappe ' 6Hß auk lleiorv. u. m. 8lliben * 71ß ,/s Spanier in Leipzig. 4309. KonversationS-Lexikon, illustrirtes, f.dasBolk. Zugleiche. Orbis pictuS f. die Jugend. 1. Hft. gr. 4. - ^ Verlag d. k. statift. Bureaus in Berlin. 4310. Bevölkerung, >lie, ,1er llrovinren, Kegierungs- resp. ksnddrastei- kerirke, Kreis« resp. Remter, 8tsdt« u. d. platten Kaodes in der preuss. »onareiiie. llestnitives llesnllal der 8ä!ilg. vom 3. vecdr. 1867. gr. 4. Oeli. " 8 Bicweg Sc Sohn in Braunschweig. 4311. AiUIer, L., Klemente der Oeometri« streng systematisch dargs- stellt. 1. ?>,!. Krundvorstelinngen der Keometrie. gr.8. Oek.^lß'? 4312. — dssselhe. 2. pül. Oeometrisclie Kormeolehre. gr.8. Oeii. * (4 Wcjhinann fchc Bucht,. in Berlin. 4313 Nerodoti iiistoriae, rec. II. 8tein. lomus l. gr. 8. * 3HH 43>4.llyra1iu8 l'Iuccus, <j., ex recensione et cum notis atqne emends- tionihus K. Lentiesi. 'somus prior. Kditio tertis. gr.8. 6eli.*21ß>^ Nichtamtlicher Theil. Das geistige Eigenthum mit Bezug auf Zeitungen und Zeitschriften. II. Leipzig, 15. Mai. Wie wir am Schlug des ersten Artikels (Börsenblatt Nr. 105) erwähnten, beschäftigt sich das Referat über die obengenannte Materie für den deutschen Journalistentag auch mit dein inzwischen erschienenen Entwürfe eines Nachdrncksgcsctzes für den Norddeutschen Bund. Dieser Entwurf gestattet zwar den Abdruck bloßer „lhatsächlichcr Berichte (sogenannter Zeitungs nachrichten)" aus einer Zeitung in einer andern, „vorausgesetzt, daß die Quelle angegeben ist". Dagegen verbietet er absolut den Nachdruck von „Correspondcnzartikelu und ähnlichen in Zeitungen vorkoniincndcn Mittheilungen, denen eine individuell productive Geistesthäligkeit zu Grunde liegt"?) Das Referat sagt mit Bezug hierauf: Denken wir uns den politischen Text eines Blattes nach der ganzen Strenge dieser Bestimmungen eingerichtet, so würde diejenige Praxis m Bezug auf die thatsächlichcn Nachrichten, welche jetzt schon alle größer» und anständigen Blätter zu beobachten Pflegen, nämlich daß sie solche Nachrichten nur entweder a) als telegraphische Depeschen, die sie direct von einem Bureau beziehen, oder l>) mit einem Original-Correspondenz Zeichen, oder c) als Auszug aus einem andern Blatte mit Nennung der Quelle anfnhren, überall platzgreifen müssen. Die bloße nackte An führung von Thalsachcn, sei es in einzelnen Sätzen ooer in sogenannten „Ucbersichten", müßte aufyören; bei jeder Thatsache mußte, wenn sic nicht eine Originalcorrcspondenz wäre, allemal die Quelle mit angeführt werden. Das wäre schon ein großer Gewinn, denn damit würde ein Blatt, das nur nachdrnckle, sich selbst alsbald als systematisches NachdrnckSblatt charakterisircn. Referent stellt schließlich Angesichts dieses Entwurfs eines Bundesgesctzcs folgende Anträge: 1) Mit der Bestimmung desselben, wonach auch thalsächliche Berichte nur mit Quellenangabe nachgedruckt werden dürfen, sich einverstanden zu erklären. 2) Statt der andern, wonach der Abdruck von Correspondenzen und selbständigen Artikeln einer Zeitung in einer andern verboten sein soll, als einer unnöthig strengen, zu beantragen: „daß es zwar in der Regel einer Zeitung freistehcn soll, derartige Artikel ganz oder in Auszügen aus einer andern nachzndruckcn (natürlich mit genauer Angabe der Quelle), aber jeder Zciinng unbenommen sei, gewisse Artikel dieser Art durch eine hinzugcfügtc Bemerkung davon ausznnchmen, sodaß solche dann schlechthin dem Wiederabdrucke entzogen wären". 3) Noch die Aufnahme der weitern Bestimmung in den Entwurf zu *) Die Literarconventivn mit der Schweiz gestattet den Abdruck von Artikeln aus einer Zeitung in einer andern mit Quellenangabe, sobald nicht der Verfasser des betreff.ndcn Artikels ausdrücklich erklärt hat, daß er den Wiederabdruck untersage. Ein solches Verbot soll aber bei politi schen Artikeln unstatthaft sein. Wie man sicht, fleht dies im Widerspruche mit obigen Bestimmungen des Nachdrncksgesctzenlwurfs. beantragen: „daß ein Blatt, welches nach Ausweis seiner eigenen Quellen angaben während eines gewissen Zeitraums mehr als ein bestimmtes Quan tum seines ganzen Stoßes an thalsächlichen Berichten aus andern Blättern entnommen hätte (z. B. über dir Hälfte oder ein Drittel), als systema tisches NackidrnckSblatt auf Antrag derjenigen Zeitungen, aus welche» das selbe den größer» Theil dieses Quantums abgcdruckt hat, zu bestrafen sei." 4) Ferner zu beantragen: „daß zur Entscheidung über solche und andere dnr Nachdruck in Zeitungen betreffende Fragen eine besondere pnbli- cistische Sectio» von Sachverständigen errichtet werde, die aus je einem Zcit.mgsverlcgcr, einem Zertnngsredacteur und eine!» Zeitungscorrespon- denten zu bestehen haben würde." Das Referat fügt noch einige Bemerkungen hinzu. Zunächst folgende: Die bloße Nennung der Quelle genügt zwar wohl beim Abdruck ein zelner Artikel, nicht aber beim systemalischen Nachdruck, denn cS ist nicht zutreffend, was beim Jonuialistcntag in Eisenach geäußert ward, daß das Interesse einer Zeitung dadurch in alle Wege gewahrt sei, insofern sie durch jeden solchen mit Quellenangabe versehenen Abdruck „bekannt" und folg lich in ihrer Verbreitung gefördert werde. Das ist der Fall beim Abdruck einzelner, zumal besonders prägnanter Artikel; wenn aber ein Blait den ganzen Hauptinhalt des andern Blattes wenigstens im Auszuge regelmäßig seincmLeserkreise miltheilt, so hat dieser Leserkreis (soweit er eben nur mäßige Ansprüche an die Befriedigung seines Bedürfnisses nach politischer Beleh rung macht) kein Interesse und keinen Antrieb, jene andere Zeitung selbst zu lesen. Man kann daher auch oft genug die Aenßernng hören: „Ich halte mir die und die Zeitung nicht, denn das Wichtigste daraus bringt mir doch mein Localblatt." Weiter macht das Referat aufmerksam, daß, wenn ein gesetzlicher Schutz gegen systematische Ausbeutung der größer» durch die kleinern Tagesblälter gewünscht werde, damit keineswegs gemeint sei, daß eine solche Bestimmung sofort in allen Fällen nach ihrer ganzen Strenge geltend gemacht zu werden brauche oder geltend gemacht wer den würde. Das Referat sagt in dieser Hinsicht: Wäre ans die angedentete Weise nur überhaupt erst ein gesetzlicher Boden für die Möglichkeit einer gerichtlichen Nerfolgnng des systematischen (!) Nachdrucks in Zeitungen gewonnen, so stände cs immer noch in dem Ermessen der größer» jetzt ungestraft ansgebcutetcn und gegen solche Aus beutung völlig schutzlosen Zeitungen, ob und Wieweit sie von dieser Mög lichkeit im einzelnen Falle Gebrauch machen wollten. Es ließe sich z. B. denken, daß zwischen den größern Originalzeitnngen und ihren kleinern Ncprodncentcn private Vereinbarungen getroffen würden, wonach jene diesen — sei es aus einem gemeinsamen Parleiinteresse, sei es, weil das betreffende kleinere Blatt neben solchem Abdru k fremden Stoffes wenigstens auch selbständige Artikel gäbe und dadurch seinen guten Willen, kein bloßes Nachdruckbtatt zu sein, bekundete, vielleicht auch gegen eine gewisse Ent schädigung in Bausch und Bogen — die Benutzung rhres Inhalts rach freiem Belieben gestatteten und nur in den Fällen, wo eine solche Verein barung nicht gesucht oder sogar verweigert würde, ihre rechtlichen Ansprüche zu jeweiliger Geltendmachung vorbehielten. Was das Verhältniß der größern Blätter unter einander betrifft, so kann cs wohl bei der schon bis her stillschweigend beobachteten Gegenseitigkeit bewenden, vermöge deren dieselben Einzelnes (wenn cö nicht ausdrücklich als von solcher Benutzung ausgenommen bezeichnet ist) von einander entnehmen, natürlich immer nur
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