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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1869
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- Deutsch
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1706 Nichtamtlicher Theil. IS 124, 2. Juni. seinem vollständigen Zwecke nach scheinbar durch einen doppelten Ge sichtspunkt leiten zu lassen: 1. durch den instructiv en, und 2. durch den objecliv sachlichen. Zum instructivcn gehört die Hervorhebung des Hauptsächli chen vor dem Nebensächlichen, damit Jedermann sich alsbald zu orientiren vermag, was ihm zur Belehrung über diesen oder jenen Punkt vor allem nolhwendig und interessant ist. Zwei Beispiele mö gen darthun, daß der Katalog diesem Zwecke nicht wohl entspricht. So finden sich Kirchhofs's Beiträge zur Geschichte des deutschen Buch handels unter einer langen Rubrik „Geschichte des Buchhandels und des Buchdrucks" verzeichnet, eine Rubrik, die noch dazu fast durch gängig nur ans Schriften über den Buchdruck besteht, wie denn be kanntlich die Buchdrucker und die nie aussterbenden Bewunderer ihrer „Kunst" von jeher viel redseliger gewesen sind als die Buchhändler. O. Wächter's Verlagsrecht, ein Werk, auf welches die Bezeichnung „Abhandlung" wohl unter keinen Umständen paßt, findet sich unter den „allgemeinen Abhandlungen", wo auch die Schriften Kehr's und Sleigcr's registrirt sind. Nun aber bilden Kirchhofs's Beiträge das jenige Buch, mit welchem nach Lage der Dinge von heutzutage Jeder mann beginnen muß, der in die Geschichte des deutschen Buchhandels eingcführt werden will, und Wächter's Werk ist bekanntlich das Haupt werk des deutschen Autor- und Verlagsrechts Auf diese und ähn liche Dinge durch den Katalog hingeleitct zu werden, wäre doch sicherlich zweckentsprechend. Die Unterrubrikcn sind wie gesagt zahlreich, für die richtige sachliche Gruppirung aber fast zu zahlreich, da Manches aus einan der gerissen wird, was organisch zusammengchört, während z. B. die eben angeführte Rubrik „Geschichte des Buchhandels und des Buchdrucks" Interessen zusammenführt, zwischen denen namentlich für die neuere und neueste Zeit nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht. Man möge cs dem Referenten nicht übel auslegcn, wenn er hierbei seine eigne» Schriften anzieht; es geschieht nur, weil deren Rubricirung gerade einen deutlichen Beweis für das gibt, was er hier behauptet. Sv ist die Gelegenhcitsschrift „Leipzig als Central- pnnkt" unter der Rubrik „Commissionswcsen" angeführt, während er sich bewußt ist, in dieser für das größere Publicum entworfenen Charakteristik Lcipzig's das Commissionswesen nur ganz beiläufig berührt zu haben. Dagegen enthält die Schrift über die „Usancen des deutschen Buchhandels" seines Wissens den ersten Versuch einer eingehenden Charakteristik des deutschen buchhändlerischen Commis- sionswcsens. Diese Schrift findet sich aber nicht unter der Rubrik „Commissionswcsen", sondern unter der Rubrik „Usancen". Will sich also Jemand über unser Commissionswcsen unterrichten, so er leichtert ihm, wie schon aus diesem einen Beispiel erhellt, der Katalog nicht gerade die Orientirung. Den vielen ohne irgend welche Verweise ans andere Abtheilungen gegebenen Unterrubriken mag es auch zuzuschrciben sein, daß die Ru brik „Usancen" so dürftig ausgefallen ist. Sie weist im Ganzen vier Nummern nach. Offenbar haben wir mehr dahin gehöriges Material, welches aber in dem Katalog unter anderen Benennungen versteckt ist. Die S. 56 unter den „allgemeinen Abhandlungen" genannte Denkschrift des Börsenvereins über die Organisation des deutschen Buchhandels (1845) gehört z. B. ebenfalls zur Usancenkunde. Angesichts der vielen Rubriken muß es anderseits wiederum auffallen, daß der Katalog nur ein literarisches, nicht auch ein artisti sches Recht kennt, welches letztere gegenwärtig ebenfalls seine eigene Literatur hat, wenigstens ebenso zahlreich als manche andere separat aufgcführte Theile des Katalogs. Literarisches und artistisches Recht find aber zwei verschiedene, in wichtigen Grundprinzipien scharf ge trennte Rechte. Soviel über die redaktionelle Seite des Katalogs. Hinsichtlich des materiellen Inhalts seien einige Andeutungen und Winke erlaubtp weniger für die bisherigen Leiter und Vertreter dieser Angelegenheit, als für den Buchhandel im Allgemeinen, auf dessen werkthätige Unterstützung gezählt werden muß, wenn die Bibliothek mit der Zeit mehr und mehr Abgerundetes und über die Leistungsfähigkeit des Privatsammlers Hinausragendes bieten soll. Zunächst werden die Kreis-, Provinzial- und Localvereinc selber am besten revidiren können, was der Bibliothek an den von ihnen ausgegebenen Schriftstücken fehlt. Ein Blick in den Katalog zeigt, daß einzelne wichtige Aktenstücke nicht vorhanden sind. Jeder dieser Vereine wird es sich ohne Zweifel angelegen sein lassen, in dieser Be ziehung auf diplomatische Vollständigkeit zu halten, wenigstens so weit ihre Schriftstücke ein öffentliches Interesse in Anspruch zu neh men haben. Das ist indeß ein Material, dem im Nothfalle auch der Privat sammler verkommen kann. Viel schwieriger ist es für ihn, handschrift liche Mittheilungen einzelner Geschäfte zu erhalten, die mitunter vom höchsten Interesse sind. Dahin gehören gewisse Prozeßstreitigkciten. Die große Flnth moderner Nachdrucksprozesse bietet zwar häufig we nig Charakteristisches. Interessanter dürften durchgängig die Strei tigkeiten zwischen Verlegern und Autoren ans Grund des Verlags vertrags sein, sodann Streitigkeit» zwischen Verl egerund Sortimenter, zwischen Sortimenter und Publicum, sofern dabei allgemein buch- händlerische Verhältnisse zur Sprache gelangt sind, also Klagen wegen Annahmeverweigerung bestellter Bücher, Cvnlinuationen rc., Klagen auf Ersatz verlorener oder vernachlässigter Bücherscndungcn u. s. w. Die Actenstücke wird 'Niemand gern aus den Händen geben; allein viel besser ist auch der Bibliothek mit handschriftlichen Auszügen ge dient, die sich auf das Wesentliche beschränken. Eine höchst wichtige Angelegenheit, die dem Börsenverein noch in anderer Weise zur Pflege empfohlen sein möge, ist die Statistik unseres Geschäftswesens. Manche Firmen werden in der Lage sein, dem gemeinsamen Organ hierbei in ihrer Art zur Hand zu gehen. Namentlich unter den Verlagshändler» ist die Geschäftsstatistik, Ab satz-, Zahlungsvcrhältnisse rc. betreffend, nicht ganz vernachlässigt. Auch die größeren Commissionsgeschäfte vermögen sehr wichtige Dinge durch die Ziffer zu illustrircn, ohne sich ihren Commiltentcn gegen über irgend etwas damit zu vergeben. Eine Hauptaufgabe fürdie Bibliothek ist dieZusammenführung der älteren und neueren periodischen Literatur, welche sich nicht immer durch den Titel als Vertreterin specifisch buchhändlerischer Interessen ankündigt. So liegen mir aus den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts einige Bände des,, Allgemeinen littcrarischen Anzeigers" (Leipzig) vor, ein Ccntralorgan der deutschen literarischen Interessen, wie wir cs leider gegenwärtig nicht mehr besitzen, und welches für die Geschichte des damaligen Buchhandels von direktem und großem Interesse ist. Andere durch den Titel sich kennzeichnende Organe, so der „Allgcm. lypogr. Monatsbericht für Teutschland" (Weimar 1811 —12), welcher wichtige, auf den deutschen Buchhandel bezüg liche Actenstücke ans der französischen Zeit enthält, bedürfen kaum der Erwähnung und ist die Beschaffung derselben sicherlich bereits vor gesehen. Eine fernere, sonst kaum zu lösende Aufgabe erwächst dem Bör senverein in der Ansammlung einzelner, für den Buchhandel interes santer Nummern unserer großen deutschen Sammelwerke, Encyklo- pädien und Zeitschriften. So enthält Raumer's historisches Taschenbuch in seinenverschie- dcncnJahrgängen namhafte Beiträge zur Geschichte des griechischen und römischen Buchhandels, zur Geschichte der Buchdruckerkunst rc., von denen die Bibliothek die bedeutsame Arbeit Sotzmann's ,,Gutcn- bcrg und seine Mitbewerber" bereits besitzt. Fast alle culturhistorischen Organe bieten eine gewisse Ausbeute für die Geschichte unseres Geschäftswesens, sowie sich denn unsere Cul-
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