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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1896-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1896
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- Deutsch
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200, 28. August 1896. Nichtamtlicher Teil. 5193 Kleine Mitteilungen. Verlangzettel-Coupons der Sortimenter. — Aus Stuttgart wird uns von geschätzter Seite folgendes mitgeteilt: -In der letzten General-Versammlung des Stuttgarter Ver leger.Vereins wurde auch der Gegenstand der Coupons oder Klebezettel besprochen, deren Ausklebung einzelne Handlungen zur Bedingung machen für die Annahme von Büchersendungen durch ihre Kommissionäre. Die Belästigungen und Differenzen, die aus einer derartigen Auflage hervorgehen, wurden gerügt, da kein Recht bestehe, aus dem der Einzelne dem allgemeinen Verkehr die Pflicht des Aufklebens machen könne. -Der Verleger versendet seine Wahlzcttel meist über eine Mehr zahl von Neuigkeiten. Wenn dann der Sortimenter den Zettel ausfüllt und mit seinem Klebezettel als Einlaßpaß versieht, so ist der Eingang damit noch nicht gesichert, denn die Neuigkeiten werden nicht gleichlautend zumal fertig, sondern sie werden zu verschiedenen Zeiten versendet, und selbst derjenige Ver leger, der dem Klebeverlangen entsprechen will, kann nicht, weil der empfangene eine Klebezettel nur für ein Paket reicht, nicht für mehrere. Ebenso bei festen oder Lagerbestellungen. Wie oft kann die ganze Bestellung nicht zumal geliefert werden! Ein Teil wird etwa sofort in Leipzig ausgeliefert, ein weiterer Teil mutz erst vom Verlagsort kommen und besitzt dann natürlich keinen Klebezettel. Der Kommissionär weist unbeliebte Eingänge ab, wie sein Kommittent vorschreibt, dem Personal mangelt die Zeit und oft das Urteil, das anders als mechanisch und unterschiedlos zu thun, der Verleger aber nimmt die Sache krumm und verweigert fernere Sendungen, denn er expediert nicht zum Zweck der Ab weisung; damit ist die Differenz fertig zwischen Verleger und Sortimenter, und auch der Kommissionär kann von beiden Seiten Vorhalte ernten. Das abgewiesene Paket, das verlangt war, liegt vielleicht einige Wochen in Leipzig herum, wenn etwa der Kommissionär darüber ansragt; schließlich wird es ausgepackt, und der Verleger erhält sein nicht zur Zeit gekommenes Paket zurück, der Sortimenter ärgert sich ebenfalls, vergißt aber, daß seine Klebezettel die Sperre angerichtet haben. Der Verleger hält nach solchen Vorkommenheiten die Kleberei sür eine Chikane, sein Verlag erscheint ihm zu gut, um unter dem Joch durchkriechen zu müssen, er liefert also Handlungen, die ihm Pakete abgewiesen haben, nur noch bar. -Diese und andere Uebelstände der Kleberei wurden in der Stuttgarter Verlcgeroersammlung als mißlich beurteilt, obgleich kein Beschluß darüber gefaßt wurde.- Die Aenderungen der Gewerbeordnung. — lieber die vielen Aenderungen, denen die Gewerbeordnung des Deutschen Reichs seit ihrer ersten Annahme unterworfen gewesen ist und noch weiter unterworfen wird, lesen wir folgende Zusammenstellung im Leipziger Tageblatt: -Vom 7. April 1868 datiert der Entwurf zu einer Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund, wie er dem Parlamente vorgelegt, damals aber nicht erledigt wurde. In der folgenden Tagung wurde die Vorlage wiederholt und auch zu stände gebracht, so daß, nachdem Anfang der siebziger Jahre das Geltungsgebiet auf Hessen, Württemberg, Baden und Bayern, später auch auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt war, diese Gewerbeordnung die Basis für das Deutsche Reich darstellt, auf Grund deren dann weiter gebaut wurde. Schon vom 2. März 1874 datiert die Novelle, welche eine Er weiterung der genehmigungspflichtigen gewerblichen Anlagen oor- nahm, vom 8. April 1876 diejenige, die die Verhältnisse der ge werblichen Hilfskassen neu regelte. Die Novelle vom 11. Januar 1878 behandelte den Gewerbebetrieb der Maschinisten auf See dampfschiffen. Eine völlige Umgestaltung erfuhr der Titel VII über die gewerblichen Arbeiter in der Novelle voni 17. Juli 1878. Die darauf folgenden Novellen behandelten Punkte von nicht wesent licher Natur, so die vom 23. Juli 1879 eine Verschärfung der Be stimmungen bezüglich gewisser konzessionierter Betriebe, und die vom 15. Juni 1880 betr. die Schauspielunternehmungen. In den achtziger Jahren wurde dann dem Jnnungswesen eine fort währende Aufmerksamkeit zugewendet. Vom 18. Juli 1881 datiert das Gesetz, das das Jnnungswesen auf eine neue Grundlage stellte, vom 8. Dezember 1884, 23. April 1886 und 6. Juli 1887 drei weitere das Jnnungswesen behandelnde Novellen. Eine um fassende Novelle, die auch den Gewerbebetrieb im Umherzichen be traf, wurde am 1. Juli 1883 erlassen. Damals wurde auch eine vollständige Neuredaktion des Textes der Gewerbeordnung ver öffentlicht. In den neunziger Jahren hat die Umwandlung der Gewerbeordnungsbestimmungen nicht geruht. Das sogenannte Arbeiterschutzgesetz, das sich hauptsächlich auf den Titel VII bezog, datiert vom 1. Juni 1891. In der vorigen Reichstagstagung ist die Novelle, deren Hauptpunkte das Detailreisen und das Hausier- gcwcrbe betrasen, zu stände gekommen und am 6. August d. I. er lassen. Nunmehr wird beabsichtigt, den Titel VI über das Hand werkswesen einer gänzlichen Neubearbeitung zu unterziehen. Kommt diese Absicht zur Ausführung, so würde damit in der Zeit seit der Wiedererrichtung des Reiches die vierzehnte Novelle zur Ge werbeordnung erlassen werden.» Beschlagnahme. — Für das polnische Lied -Noch ist Polen nicht verloren» soll, wie der -Pos. Ztg.» aus Posen gemeldet wird, auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Amtsgericht I zu Berlin die Beschlagnahme angeordnet haben. Die Verfügung sei damit begründet, daß das Lied die Aufforderung an die polnische Be völkerung zur Anwendung der Waffen behufs Wiederherstellung eines selbständigen polnischen Reiches enthalte und somit, da die national-polnische Agitation hierfür auch einen Teil des preußischen Staates reklamiere, eine Klasse der Bevölkerung des Deutschen Reichs zu Gewaltthätigkeiten gegen die andere öffentlich anrcize. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Orisvtalia uvä äuäaiea. tlntiq.-Ik/ataloA dir. 124 voa Hermann L ^.Itmann in IVion. 8". 74 8. Intsrnationalsr rvisssnsobaktliob-Iittsrarisobsr Nonatsbsriebt. No- natliLÜs Ilobsrsivbt aller rviebtigsn blsnsrsolisinnnAgn äss ln- uncl ^.uslanäss nsbst ^.ntiquarisoirom ^.nssigsr. 5. äabrqang. Hr. 12. (1. 8sptsmbor 1896.) 8". 8. 353—384. Verlag vou 8. Oalvar^ L 6c>. in Lsrlin. blaturas klovitatss. Liblio^raplris nsusr Krseboinnngsn allsr Dünäsr unk äsw Olsbists clor blaturASsebiobts unä äsr oxaeten IVisssnsobakton. 1896. klr. 15, August. 8". 8. 381—404. dir. 5889—6252. Dsrlin, R. Drisälänäsr L 8oün. Dinrieüs' Dünkjabrs-LataloA äsr im äsutsobon Luobbanäsl sr- sobisnsnsn Lüebör, 2sitsolrriktsn, Danäimrton sto. Nit Nitsl- vsrLsiobnis unä 8aobroAistsr. blsuntsr Lanä 1891—1895. Ls- arbsitst von Dsiurivlr IVsiss. 16. Instsrung. 8aoirrsAistsr: Duisburg—Drisäon. 4". 8. 97—114. Dsipräg, 9. 6. Dinriobs' svbs Lnobbanälung. Ossobiobto unä Llsograpbio von Dsntsoblanä. ^ntig.-Lntalog Hr. 6 von N. Danptvogsl in 6otbn. 8". 62 8. 1803 dlrn. Ein japanisches Generalstabswerk. — Ein japanisches Generalslabswerk über den Landkrieg mit China von 1894/95 soll demnächst angefangen werden. Wie die -Osaka-Asahi-Schimbun» meldet, hatte der Kriegsminister Marquis Oyama die Absicht, bereits in den folgenden Tagen selbst einige Generalstabsoffizicre zur Abfassung dieses Werkes auszuwählen und ein besonderes Bureau, im Generalstabe dafür einzurichten. Für die gesamten Arbeiten ist ein Zeitraum von drei Jahren in Aussicht ge nommen, damit der Stoff mit größter Sorgfalt möglichst von allen Seiten behandelt werde. Wie das Blatt noch zu berichten weiß, soll zum Hauptoerfasser des Werkes, das den Titel: -Ni-Schin-Rikugun-Ssenschi« (Japanisch-Chinesische Land- Heer-Kriegsgeschichte) führen wird, der Oberstlieutenant Jasumasa Fukuschima ausersehen sein, der als Major in den Jahren l891/92 durch seinen kühnen Ritt von Berlin quer durch Deutsch land, Rußland, Sibirien, die Mongolei und die Mandschurei bis nach Wladiwostok bekannt geworden ist. Auch der japanische Ma rineminister Marquis Saigo will ein ähnliches Werk herausgeben lassen, das -Ni-Schin-Kaigun-Ssenschi« heißen und den Seekrieg mit China behandeln wird. (Lpz. Tgbl.) ^.ssooiatton littsrairs st artistiqus intornationals. — Der Kongreß der -^.ssociation- in Bern sprach sich in seiner Sitzung am 26. August für die Gleichstellung des Schutzes des Urheber rechts an Zeitungsartikeln mit dem Schutze aller anderen litterarischen Erzeugnisse aus. Vorbehalten bleiben politische Artikel und vermischte Nachrichten, worüber der nächstjährige Kongreß, der in Monaco stattfinden wird, beschließen soll. Centralvcrband deutscher Kaufleute. — Der Central verband deutscher Kaufleutc, dessen Ziel die Bekämpfung schädlicher wirtschaftlicher Richtungen ist, hielt unter dem Vorsitz von Senator Schulze-Gifhorn am 23. August in Halle a/S. seine neunte Jahres versammlung ab. Nach dem Jahresbericht beträgt die Mitglieder zahl gegenwärtig ca. 13000. Von den gefaßten Resolutionen sind folgende hier hervor zuheben: 1) Antrag des Verbandes Schlesien-Posen (einstimmig an genommen): «Die Generalversammlung erkennt dankend die Für sorge an, welche die hohen Regierungen und der Reichstag in diesem Jahre dem deutschen Mittelstand in Handel und Gewerbe gewidmet und mit der sie Verbesserungen in der gewerblichen und genossen schaftlichen Gesetzgebung hcrbeigesührt habe». Die gesetzlichen Aenderungen in letzterer Beziehung sind indes nicht ausreichend, die soziale Gefahr, welche in der auch jetzt noch fortdauernden 705*
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