Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1869
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- 1869-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1869
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1760 Nichtamtlicher Theil. 128, 7. Juni. sowie seine Biographie ganz fehlen. Auch Tro'emel's Schiller- bibliothck ist nicht verzeichnet. Ein passender bibliographischer Bei trag wäre auch O. Marbach's Bericht über die literarischen Lei stungen im Königreiche Sachsen lebender Schriftsteller während der Jahre 1847—67. In Bezug auf die sehr anerkenuenswerthcn Bestrebungen des Börscnvcrcins zur Erlangung eines einheitlichen Urheberrechts in Deutschland gibt der Katalog leider keine Uebersicht der verschiede nen Gesetzentwürfe. So fehlt gleich der erste von Heydemann, Hinschius und v. Rönne bearbeitete, der in den sehr ausführ lichen Motiven gerade ein so wichtiges Material für die Gesetzgebung bietet. Nur der zweite, von Hinschius, Reimer und Veit re- digirte Entwurf (December 1857) ist verzeichnet, dagegen fehlen die von Seiten der k. sächsischen und k. k. österreichischen Negierung im Jahre 1662 dem Bundestage vorgelegten Gesetzentwürfe (abgcdruckt in den Bundestags-Protokollen 1862), ferner der von der Frankfurter Commission ausgcarbcitctc Entwurf, welcher der im August 1864 in Nürnberg abgehaltenen Konferenz vorgelegt wurde, nebst dem vom Börsenarchivar Volkmann darüber erstatteten Berichte. Daß unter den Biographien von Buchhändlern Friedrich Per thes' Leben fehlt (nur die englische Uebersetzuug ist aufgeführt), hätte doch selbst bei der flüchtigsten Revision dcsKataloges nicht übersehen werden dürfen. Bei der kleinen Abtheilung Rabattverhältnisse (Se. 64) fehlen u. a.: die Münchener Mitthcilungcn in Sachen: Ucbergrifsc der Antiquare, Hft. 1 — 4. 1855. 56., Bericht des Vorstandes des Kreisvercins der rheinisch-westphälischeu Buchhändler 1847, Gegen den sogenannten Antiquar-Buchhandel (1856). Die Abthcilnng: Tech nikdcrHülfsgcw erbe (Se.107—23) ist nur sehr fragmentarisch vertreten. Es tritt hierbei die Frage her vor, ob in dieser Beziehung überhaupt etwas Ncnncnswerthes ge leistet, oder ob dieser Abschnitt nur nebenbei ergänzt werden soll. In crstcrcm Falle würde ncl IV., Holzschnitt, Kupferstich, Litho graphie allerdings eine ziemlich kostspielige Vervollständigung durch kritische Werke und Kunstkataloge nothig sein (z.B. L a r t s o b, lWintre- Aravonr, Naglcr's Künftlcrlcrikon, wegen der darin enthaltenen Verzeichnisse der Werke der Künstler, Weigcl's Kunstkataloge, das Archiv für zeichnende Künste, Drugulin's Portraitkatalog, fer ner die kleineren Handbücher von Bartsch, Heller re., die werth- volleren Einzelkataloge, wie Engelmann über Chodowiccki, Le Blanc über Witte, Keil über Bause, Jacoby über Schmidt, Th ie- nemann über Nicdinger rc. rc). Bei Fortführung der Bibliothek würde wohl zunächst die Er gänzung der unvollständig vorhandenen Reihenfolgen ins Auge zu fassen sein; so ist z. B. das Journal für Buchdrucker nur bis 1844 vorhanden. Auch die verschiedenen Folgen der Kataloge und Jahr bücher sind meist lückenhaft vertreten. Selbst kleinere, aus wenigen Heften bestehende Werke sind nur in Bruchstücken verzeichnet. Ein anderer Punkt, der nicht minder Beachtung verdient, ist die Anschaf fung einzelner Abschnitte aus größeren Werken, die im klebrigen kein spccicllcs Interesse für die Bibliothek haben, z. D. wegen der werthvollcn Bearbeitung der Lehre vom Verlagsvcrtrage: Bornc- mann's Civilrccht Band 3., Koch, Recht der Forderungen Band 3., Förster, Privatrecht Band 2., ebenso die größeren Abhandlungen hierüber aus Wciskc's Rechtslerikon, aus dem Rotteck und Welcker'schcn Staatslerikon. Vor allem aber würde sich die gewissenhafteste Ergänzung der zum Theil sehr werthvollen Literatur der letzten dreißig Jahre em pfehlen. Hier müßte möglichst Alles angeschafft werden, was an literarischen Erscheinungen nur irgend auf den Buchhandel und seine Rechtszustände Bezug hat. Nach dieser Seite hin ist eine Vollstän digkeit jetzt noch am ehesten zu erreichen, da die meisten Schriften noch im Handel zu beschaffen sein werden. Dagegen würden Erwer bungen aus früherer Zeit eben nur gelegentlich, wie sie sich gerade darbieten, zu machen sein. Daß der Katalog, wie aus dem Vorwort ersichtlich, nur die An schaffungen bis zum 1. Juli 1868 enthält, ist leider auf dem Titel anzugebcn versäumt worden. Es wäre aber gerade wünschenswerth gewesen, diesen stattlichen Katalog, der ja doch nicht ohne Fortsetzung bleiben kann, als erste Abtheilung in die Welt zu schicken. Hierin hätte gewissermaßen schon eine Andeutung für die ernstlich in Angriff genommene höchst wünschenswcrthc Fortführung der Bib liothek gelegen; auch wären dann die Lücken — als gewissermaßen für spätere Anschaffungen offen gehalten — erklärlicher und weniger fühlbar gewesen. Hoffen wir indessen, daß die erheblichsten durch die inzwischen gemachten Anschaffungen schon ihre Erledigung gefunden haben! Hermann Kaiser. Eine Verlagsrechts-Frage. Das Magazin für d. Lit. d. Ausl, schreibt: „Eine interessante Frage des Autoren- und Verleger-Rechtes bietet der nachstehende Fall dar: Friedrich Spielhagen's neuer, das psychologische Gebiet der problematischen Naturen abermals mit poetischer Dar- stcllungskraft behandelnder Roman: »Hammer und Ambos« wird gleichzeitig in fünf Octavbänden von der Hildebrand'scheu Verlags handlung in Schwerin und in einem starken Foliobande von der Vcr- lags-ErPedition des »Hausfreund« in Berlin angekündigt. Woher dieser bisher in der Praris des deutschen Buchhandels noch nicht vorgekommcne Dualismus? „Unbefangen und ohne Mißtrauen gegen literarische Bctriebsgenosscn, wie Dichter und besonders deutsche Dichter zu sein Pflegen, hatte Friedrich Spielhagcn das Manuscript seines Romans, bevor er ihn in Buchform erscheinen ließ, auch einigen Journal-Nedactionen zur Benutzung als Feuilleton überlas sen/ und zwar zunächst der Ncdaction der »Neuen freien Presse« von Wien und dann mit Zustimmung der lctztcrn dem Verleger der von Hans Wachenhusen redigirten populären Wochenschrift »Der Hausfreund«, Hrn. E. Grätz in Berlin, von welchem letzteren der Dichter bona ücks voraussehtc, daß er, ebenso wie die Nedaction der »Neuen freien Presse«, keine stärkere Auflage des Romans, als die gewöhnliche des laufenden Jahrganges und in keiner andern Form werde erscheinen lassen, als die der üblichen Monats- oder Quartal- Hefte dieser Zeitschrift. Aber diese bona üäs-Voraussetzung ist nicht allein nicht zugetroffen, wie die bereits vor längerer Zeit erschienenen Ankündigungen des Romans durch Hrn. E. Grätz und dessen antioi- xauäo gedruckte und ausgegebene, spätere Nummern des »Haus freundes«, welche den Schluß der Erzählung erst bringen konnten, bewiesen, sondern Hr. Grätz hat auch ein Dildniß des Dichters, das ihm dieser nur behufs Veröffentlichung im »Hausfreund« — wo cs mit einer redactioncllcn Biographie begleitet erschienen — übersandt hatte, auf dem Titelblatte seiner ohne Zustimmung des Autors in dieser Form publicirten Ausgabe von »Hammer und Ambos« ab- druckcn lassen. „Der Fall ist so neu und eigcnthümlich, er verletzt die Rechte des auf den Ertrag seiner geistigen Production angewiesenen Dich ters in so flagranter Weise, daß er von bnchhändlerischer wie von juristischer Seite einer eingehenden Erwägung und Besprechung Werth ist, und wir erlauben uns daher, ihn ganz besonders unserer Kollegin,, der Redaction des »Buchhändler-Börsenblattes« in Leipzig, zu cm- Pfchlen. I. L." Miscellen. Heidelberg, Ende Mai. Die an den beiden Pfingstfeicrtagen dahier abgehaltene Versammlung süddeutscherBuchhandlungs-Gehilfen hat, wie wir constatiren dürfen, einen allgemein befriedigenden Ver-
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