Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18690614
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186906144
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18690614
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1869
- Monat1869-06
- Tag1869-06-14
- Monat1869-06
- Jahr1869
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
JL 134, 14. Juni. Nichtamtlicher Theil. 1843 unter VII. „Aufsätze und Miscellcn", während das General-Register der ersten 25 Jahre weniger gut ordnet und die Aufsätze zwischen die Rcchtsfällc und Verbote hincinschiebt. Während der Rechtsfälle in Anbetracht der Zeit, welche die beiden General-Register umfassen, unter der gegenwärtig noch wir kenden Ncdactio» wesentlich mehr in den Spalten des Börsenblattes zur Aufnahme gelangten, haben die Bücherverbote glücklicher Weise sehr nachgelassen. Diese Rubrik des neuen General-Registers ist, dank unseren gegenwärtigen politischen Zuständen, reckt blaß und farblos geworden und steht an Interesse weit hinter den betreffenden Ko lumnen des älteren Bruders zurück. Dort beschäftigt sich die Polizei eifrig damit, ein Ziel jener geistigen Bewegung zu setzen, die nach her anno 1848 und 1849 in Flammen aufschlug. Und in den darauf folgcndcnJahrcn politischenKatzcnjammers fanden sich ebenso wieder Bücher, welche nur ein beschränkter Untcrthancnvcrstand für unge fährlich halten konnte. Unter den Verboten des neuen Registers glänzt nur Oesterreich mit zwei Kolumnen. Im klebrigen beschränkt sich die Thätigkeit der Polizei vorwiegend auf das Ausspüren der Bücher, die der Strafe der Nachdruckgesctzc unterliegen können. Hieraus erklärt sich, daß Sachsen dem Umfange nach fast dem Kaiscr- staat Gleiches geboten hat. Den Abschnitt „Aufsätze und Miscellcn" könnte man wohl einen Rechenschaftsbericht über die Thätigkeit der Redaction nennen, wenn man von derjenigen Thätigkeit absicht, welche die Rcdaction auch auf den andern Gebieten zu entfalten hat und entfaltet. Diesem großen Abschnitt hat Hr. Büchting, indem er zur Uebersichtlichkeit Einzelnes erweiterte, Anderes kürzte, besondere Aufmerksamkeit zu- gcwandt und, wie er in dem Vorworte sagt, auch von den Miscellcn nur ganz Unbedeutendes, Ephemeres nicht registrirt. Es war dies gewiß zweckmäßig. Freilich hat er dadurch man cher Zeile, die verdientermaßen in den Spalten früherer Jahrgänge vergraben lag, wieder zur Auferstehung vcrholfen, aber wir geben zu, daß cs von vornherein schwierig ist, genau eine Grenze zu ziehen, über die hinaus Notizen im Register nicht berücksichtigt werden sollen. Den Schluß des Ganzen bilden auch im neuen General-Register „Nekrologe" und „Etablisscmcnts-Circulare". Wir dürfen dem Vorstande des Börsenvereins sehr dankbar sein für die Beschaffung des Mittels, durch das allein das Börsenblatt in seinen einzelnen Jahrgängen auch heute noch brauchbar erscheint. Denn cs wäre eine undankbare Aufgabe, aus einem Blatte, das wie wenige Fachblättcr neben ihm nur dem Bedürfnisse des Alltags zu dienen bestimmt ist und nur nebenbei bringt, was für längere Dauer Werth behält, dasjenige herauszusuchen, was man im gerade vorlie genden Falle wissen möchte. Wenn man auch jetzt noch manchen Band vergeblich aufschlagen wird, weil man unter dem intcressirenden Stichwortc nur Unbedeutendes findet, so ist doch die Arbeit des Nachspürens jetzt wesentlich erleichtert. Und nicht allein für den Buchhändler, sondern auch für den Gelehrten erschließt sich durch die Register viel brauchbarer Stoff, den nutzbar zu machen sie nicht versäumen werden. Hoffen wir, daß im Jahre 1879 ein drittes Register vorliege, das ebenso reichhaltig ist wie seine Vorgänger, und wiederum ein solches Zcugniß ablcgt von der fruchtbaren Thätigkeit Derjenigen, die für das Börsenblatt die Feder führen. li. L. Entgegnung. Unter der Ucberschrift: „Eine Verlagsrechts-Frage" bringt Nr. 128 des Börsenblattes den Abdruck eines gegen uns gerichteten Artikels aus dem „Magazin für die Literatur des Aus landes". Wäre es dem geehrten Verfasser oder der Redaction des Börsen blattes darum zu thun gewesen, ein parteiloses Urtheil sich über die Angelegenheit zu bilden, so würden sie einfach auch uns gefragt haben. Wir begreifen es wohl, daß die Rcdaction des „Magazin f. d. Lit. d. Ausl." ohne Rücksicht auf das audiatur st altsra pars Par tei nahm für einen anscheinend in seinen Rechten gekränkten Kol legen, wundern uns aber aufrichtig, daß das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel ohne Weiteres einen Angriff von außen her gegen ein Mitglied des Standes, den cs vertreten soll, abdruckt*). Wir glauben, wir könnten unsere Entgegnung in wenige Worte zusammcnfasscn: Wir haben den Roman „Hammer und Amboß" von Friedrich Spielhagcn zum Abdruck im Hausfreund erworben und mit 1500 Thlrn. bezahlt, haben ihn auch nirgends anders, wie als „Abdruck im Hausfreund" angekündigt und verkauft. Wir wußten allerdings, daß die „Neue Freie Presse" gleich zeitig mit uns den „drei-" bändigen Roman „Hammer und Am boß" veröffentlichen würde; wir wußten auch, daß ein amerika nisches Journal denselben gleichzeitig drucken würde: statt dessen war, als unsere Anfangshefte nach Amerika kamen, dort der Druck weit vorgeschritten und unser New-Uorker Agent schreibt diesem Umstande allein das Scheitern unseres Unter nehmens in Amerika zu**). Wir hatten in unserem Vertrage mit Hrn. Fricdr. Spielhagcn den Passus, am 1. April 1869 sei der Autor berechtigt, mit einer Buch-Ausgabe vorzugehcn. Wir unterschrieben dies, weil wir selbst über diese Buch-Ausgabe mit Hrn. Spielhagcn unterhandelten, da wir glaubten, denselben Preis bezahlen zu können, den ein anderer Verleger zu zahlen im Stande ist. Schließlich war cs uns unmög lich, auf die Forderung des Autors cinzugehcn. Dieselbe bestand in 3000 Thlrn. für 1500 Exemplare des, wohlverstanden, dreibän digen Romans; wir brachen daher die bis dahin oberflächlich ge führten Verhandlungen ganz ab. Anfang Februar d. I. erscheint plötzlich das Circular des Hrn. Hildebrand, welches einen „fünf"- bändigen Roman „Hammer und Amboß" von Friedrich Spielhagcn ankünbigt. Wie sehr uns diese Ankündigung, der die gewöhnlichen Notizen in den Zeitungen folgten, und das Erscheinen des „fünf"- bändigen Romans geschadet haben, das kann Hr. F. A. Brockhaus, in dessen Officin der Hausfreund gedruckt wird, bestätigen, denn wir sahen uns bereits Ende April genöthigt, die Auflage wesentlich hcr- abzusetzen ff). Unsere Abonnenten konnten nicht vergleichen, ob unser dreibändiger Roman nicht nur ein Auszug des fünfbän digen sei, denn wir waren, als der letztere erschien, kaum mit dem zweiten Bande fertig. Wir möchten nun den unserer Kollegen sehen, der, wenn er nur die Wahl hat: Separat-Ausgabe, oder 2—3000 Eremplare Maculatur eines bis dahin 60 Bogen Quartformat um fassenden Unternehmens, das Letztere wählt. Daß wir von vorn herein an unsere Separat-Ausgabe nicht gedacht haben, beweisen unsere Auflagen. Die 1867 er Auflage des Hausfreund erwies sich als absetzbar, wir druckten 1868 naturgemäß 5000 Eremplare mehr; als auch diese Auflage sich 1868 als absetzbar zeigte, druckten wir 1869 abermals 5000 mehrffff), allerdings in dem Glauben, daß diese Auflage durch den Spiclhagen'schen Roman noch eine Stei gerung erfahren würde. (Den Grund, der uns zu einer derartigen *) Eben für den Buchhandel ist der fragliche Artikel, der sich als eine „Rechtsfrage" betitelt, also eo ipso nicht als ein Angriff genommen sein will, von ganz besonderem Interesse und die Redaction durfte darum nicht unterlassen, demselben Gelegenheit zu dessen Besprechung zu geben. D. Red- ") Das betreffende Schreiben ist der Red. d. Börsenbl. zugesandt. ff) Die Auflage wurde Ende April wesentlich reducirt. F. A. Blockhaus. ffff) Die Steigerung der Auflagen in der oben angegebenen Weise wird bestätigt. F. A. Brockhaus. 264*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder