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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1917
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- Deutsch
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139, 18. Juni 1917. Redaktioneller Teil. Diese Herabsetzung ist ein großer Schritt zur Verallge« meincrung des PostscheckverkehrS und namentlich der bargeld losen Zahlung. Man möge sich doch nicht verhehlen, daß der Postscheckverkehr bisher doch nur zu einem Teil, allerdings zu einem großen, bis zu zwei Dritteln des ganzen Umsatzes, ein bargeldloser gewesen ist, während der durch Zahlkarte vermit- teile Barauszahlungen umfaßt. Die Herabsetzung der Slamm einlage dürfte auch manchen Privatmann veranlassen, sich dem Postscheckverkehr anzuschließen, um die Vorteile der bargeld losen Zahlung zu genießen. Erst wenn dies in größerem Maß- stabc der Fall ist, wird der Postscheck seinen Zweck, bares Geld mehr und mehr entbehrlich zu machen, erfüllen. Daß damit nicht alle Wünsche erfüllt sind, sei offen aus gesprochen. Der eine Wunsch betrifft die Gewährung einer kleinen Zinsvergütung, der andere den Fortfall der Gebühren für Überweisungen. Der erste Wunsch wird vorläufig kaum erfüllt werden, weil die Postverwaltung den Banken keine Kon kurrenz machen will, obwohl die Zinsgewährung sicherlich dem Postscheckverkehr einen weiteren Aufschwung bringen würde. Der zweite Wunsch sei aber umsomehr der Erfüllung empfohlen, als der Fortfall der Gebühren bei Überweisungen der Post- Verwaltung keinen Ausfall bringen würde, der nicht reichlich durch die Zinsen an dem durch diese Maßregel herbeigeführten weiteren Zuströmen von Einlagen ausgewogen würde. Eine kleine Genugtuung habe ich doch empfunden, als mir der Entwurf des Gesetzes vor Augen kam, der das Verbot einer Abwälzung des Waren-Umsatz- stempels bezweckt. Ich habe von vornherein, als das Gesetz eingebracht wurde und als es verabschiedet wurde, betont, daß eine Abwälzung des Waren-UmsatzstempelS dem Geiste des Gesetzes widerspricht, wenn auch zugegeben werden mutzte, daß eine vorherige Vereinbarung zwischen Lieferer und Empfänger einer Ware hinsichtlich der Übernahme des Stempels rechtlich zulässig sei. Einer solchen Vereinbarung soll nun auch der gesetzliche Boden entzogen, und die vielfach umstrittene Frage, wer den Waren-IImsatzstempel zu tragen habe, soll damit ein für alle Mal beantwortet werden. Da diese Gesetzbestim mung zwingendes Recht schafft, sind entgegengesetzte Verein barungen von Partei zu Partei unzulässig und verboten. Der Bundesrat hat das Gesetz bereits angenommen, ebenso der Reichstag, und zwar an einem Tage in allen drei Lesungen. Damit ist eine Frage aus der Welt geschasst, die für mich aller dings keine Frage gewesen ist, und damit recht viel Ärgernis zwischen Geschäftsfreunden: denn gerade derartige kleine Nadel stiche sind häufig die Veranlassung zum Abbruch von Verbin dungen, welche jahrelang bestanden haben. Obwohl der Besitzer Willy Pollack seit zwei Jahren im Felde steht, hat die rührige Firma Neuß L Pollack den noch wiederum eine Ausstellung veranstaltet. Es handelt sich diesmal um eine Exlibris-Ausstellung, und zwar um die Vor führung vornehmlich der in den Kriegsjahren von 1914 bis 1917 entstandenen Blätter. Außer den etwa 30 Exlibris von Künstlern der Düsseldorfer Schule, die der Sammlung vr. Lenze entstammen, gehört der größte Teil der vorge führten Exlibris zu der Sammlung des Herrn Georg Eich - städt, der sich auch sonst um die Ausstellung sehr verdient gemacht und den abwesenden Willy Pollack trefflich vertreten hat. Es werden mehrere hundert Stücke zur Ansicht gestellt, unter denen sich recht viele tüchtige Arbeiten befinden. Es ist durch weg die moderne Richtung vertreten, die weniger Wert darauf legt, die Zugehörigkeit zum Buch zu betonen, als den Besitzer der Bücher zu charakterisieren. Ich mutz gestehen, daß ich die ältere Richtung vorziehe, die den Zusammenhang mit dem Buch in den Vordergrund stellt, also das Buchzeichen so ge staltet, daß man seine Zweckbestimmung, das betreffende Werk als Eigentum einer bestimmten Person zu erweisen, sofort er kennt. Abgesehen davon, wird die Ausstellung sicher einem großen Interesse begegnen, da, wie gesagt, neben manchem weniger gelungenen und manchem, das den Zusammenhang mit dem Bnch ganz verloren hat und auch nicht durch eine Charakterisierung des Eigentümers entschädigt, sich recht lüch- tige Arbeiten dem Beschauer darbieten. Von Düsseldorfer Künstlern sind etwa 30 Buchzeichen vor handen, von denen ich nur die Namen Sittel, Aufseesser, Ujanskt, herausgreise. Außer den zahlreichen bekannten Ber liner Künstlern sind vornehmlich die Münchener, wie Rolf Schott, Sepp Frank, Rich. Ehrlich, Maria Ressel, G. Broel, H Wilm und A. Kunst, mit etwa 100 Stücken vertreten. Von Stuttgartern seien Pankok, Eckencr, Hollenberg hervorgehoben, besonders sollen auch die von K. O. Speth radierten Blätter Erwähnung finden. Rob. Budzinsky-Konitz erzielt bei seinen Arbeiten mit der Ätzung und kalten Nadel im Linoleum aus gezeichnete Wirkungen. Nicht vergessen werden dürfen die Schweizer A. Soder, Emil Anner, A. Peter, O. Krebs und Anton Btöchlinger, der uns in Inhalt und Form wahre Buch- etgnerzeichen darbietet. Aus der großen Menge der Künstler, die durch Blätter vertreten sind, kann ich nur einige namentlich aufführen. Die Ziffer hinter dem Namen bedeutet die Anzahl der von den einzelnen beigesteuerten Exlibris: Amadeus, Wien (3), Basta rner, Berlin (5), BayroS, Wien (3>, Broel, München (3), Budko, Berlin (15), Coßmann, Wien (6), Eckener, Stuttgart (?), Ehlers, Berlin (9), Ehrhard, Dresden (8), Rich. Ehrlich, München (7), Fidus, Berlin (20), Fingesten, Berlin (30), Sepp Frank, Mün chen (10), Hildebrand, Berlin (22), Johanna Metzner, Berlin (12), Orlik, Berlin (18), Rehn, Dresden (20), Philipp, Dresden (10), Maria Ressel, München (6), Schott, München (10). Elfr. Wendtland, Berlin (8), Speih, Wangen (Württ.) (20), Stassen, Berlin (10), Struck, Berlin (15), Wilm, München (10). Die Technik der einzelnen Stücke ist zum kleinen Teil Holzschnitt und Zinkätzung, wesentlich aber Radierung. Aufmerksam machen will ich noch, obwohl nicht zu den Exlibris gehörig, auf die Auslage einer sehr interessanten Ra dierung von Richard Ehrlich-München: »Das Idol« und einer Folge von 12 Radierungen desselben Künstlers: »Das wahre Gesicht«, die in kurzem vollständig erscheinen werden. Der Subskriptionspreis dieser Radierungen wird in unver- stähltem Druck 240 .U, in verstähltem 120 betragen, überaus zarte radierte Arbeiten enthält eine Mappe mit dem Titel »Pierrot« von Rolf Schott-München. Die hier zuletzt genann ten Blätter sind etwas Besonderes für den Sammler von Graphik. Im Berliner Tageblatt Nr. 229 vom 6. Mai 1917 befindet sich ein sehr interessanter Aufsatz von Fritz Mauthner: »Von berühmten ungedruckten Büchern«. Es handelt sich hier erstens um die berühmten Wolfen- bütteler Fragmente, die man H. S. ReimaruS verdankt und von denen Lessing in seinem Streit mit dem Hauptpastor Goeze einige herausgegeben hat. Weitere Bruchstücke sind im Jahre 1778 veröffentlicht worden, aber in ihrer Gesamtheit sind sie bis heute ungedruckt geblieben, verdienten aber Wohl eine gute Ausgabe. Sodann spricht Mauthner von dem im Jahre 1530 ge borenen, 1596 oder 1597 verstorbenen Jean Bodtn. Dieser spielte, wie Mauthner anführt, in einer Ständeversammlung ungefähr die Rolle eines Girondisten von 1792; er verteidigte die Rechte des Volkes und der Hugenotten, entging gerade noch dem Blutbade der Bartholomäusnacht und endete als ein be geisterter Anhänger Heinrichs IV. Bodin hat ein Gespräch hinterlassen, das die Vertreter von sieben Religionen oder Welt anschauungen zu Worte kommen läßt und das ebenfalls eine Drucklegung nicht erfahren hat. Als dritte dem Druck entzogene Schrift führt Mauthner das Buch an: »Von den drei Betrügern«. Dieses Buch war überhaupt nicht geschrieben. Der Titel war ein geflügeltes Wort geworden, das auf Friedrich II. zurückgeht, den deutschen Kaiser aus dem 13. Jahrhundert aus dem Staufengeschlecht: aber die Legende erzählte, daß das Buch vorhanden sei. »Die reichsten Bücherliebhaber wollten das Buch besitzen: da war 691
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