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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1930
- Sprache
- Deutsch
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W 231, 4. Oktober 1930. Sprechsaal. vürt-nblntt s. d. Dtschn. Buchhandel. Sprecksaal Weniger Arbeit! (Stehe Börsenblatt Nr. 217 vom 18. September 1930.) Herr Froese im Hause Weidmannsche Buchhandlung hat mit seinem Artikel »Weniger Arbeit« ein Thema behandelt, das wohl die meisten Sortimenter, die mit Zeitschriften zu tun haben, äußerst interessierte. Die sich vierteljährlich wiederholende Arbeit des Neu bestellens von Zeitschriften ist tatsächlich sowohl für den Sortimenter als auch für den Verleger im Grunde genommen eine wirklich un nötige Arbeit. Es wäre sehr wünschenswert, wenn von seiten des Verlegervercins dessen Mitglieder des öfteren daran erinnert würden, daß einmal bestellte Fortsetzungen bis zu einer Abbestellung immer weiter laufen. In unserem Betriebe werden alles in allem etwa 2000 verschiedene Fortsetzungen vertrieben. Jedes Vierteljahr sitzt eine Kraft 10 bis 12 Tage über die Listen gebeugt und schreibt Bücher zettel über Bücherzettel aus. In früheren Jahren ist es zweimal versucht worden, die vierteljährlichen 2lestcllungen zu unterlassen. Der Erfolg war so, daß wir nie wieder daran denken können, diese unheimliche und doch auch wieder unnötige Arbeit zu unterlassen. Ein großer Teil von Zeitschristenverlegern hat ja ohne weiteres die alte Fortsetzung geliefert, ein anderer, und das war kein un beträchtlicher Teil — vor allem trifft dies bei wissenschaftlichen Ver legern zu —, hat die Lieferung einfach eingestellt. Bei Reklamation, warum wird nicht weitergeliefert, kam regelmäßig die Antwort: von Ihnen liegt keine Bestellung vor. Wenn dann noch darauf hin- gewicscn wird, daß es Verleger gibt, die regelmäßig vor Beginn eines Vierteljahres gedruckte Fortsctzungsbestcllzettel verschicken, auf denen ausdrücklich vermerkt wird »Qnartalsfortsctzungen können nur gegen Rücksendung dieses Zettels ausgeführt werden«, so ergibt sich wohl, daß die Hauptschuld dieser für beide Teile unnötigen Arbeit mehr auf der anderen Seite zu suchen ist. Bei der Unmenge der verschiedenen Fortsetzungen, die wir führen, können und dürfen wir es niemals wieder riskieren, die vierteljährlichen Wiederholungs- bestellungen zu unterlassen. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn diese Arbeit endgültig verschwinden würde. Bedingung ist allerdings, daß sämtliche Ver leger ohne Ausnahme unaufgefordert bis zu einer Abbestellung jede bisherige Fortsetzung immer weiter expedieren. Wir würden in diesem Falle einen ganzen Monat Arbeitskraft, mindestens 250 NM. an Porto und dann noch die vielen Formulare im Laufe eines Jahres ersparen, wenn alle Verleger so dächten wie die Weidmannsche Buch handlung. Des öfteren wird geschrieben, daß der Buchhandel in vielen Sachen noch sehr unrentabel arbeitet; hier ist ein Punkt, an dem wirklich gespart werden kann. Unseres Erachtens gehen all jährlich bei dem gesamten deutschen Buchhandel Tausende von Reichsmark für obige Unkosten heraus. Neißmann i. Fa. Hanseatische Buch- und Zeitschriftengesellschaft m. b. H. Richtigstellung zu der Notiz: „Karten im Maßstab größer als 1:3ülI0ltü in Italien verboten". (Siehe »Kleine Mitteilungen« im Bbl. Nr. 213 vom 13. Sept. 1930.) Der l'ouiinZ-OIub Italiens (1. 6. I.) in Mailand bevollmächtigt uns als seinen General-Vertreter für Deutschland zu nachstehender Richtigstellung zu der oben angeführten Notiz: 1. Die Behauptung, daß eine Veröffentlichung des 6. I. den Anlaß zu dem Gesetz gegeben habe, ist nicht richtig. 2. Die bisher und auch nach dem 1. April erschienenen Karten des 3'. 6. I. im Maßstab 1 : 50 000 und 1 : 250 000 werden unver ändert und anstandslos weiter geliefert. Auslän dische Besitzer solcher Karten haben keinerlei Schwierigkeiten zu er warten. 3. Der IV 6. I. wird auch in Zukunst die begonnene Serie der Touristcnkarte 1 : 50 000 weiter vervollständigen und seine Karte von Italien 1 : 250 000 stets auf dem neuesten Stand halten. 4. Die Beziehungen des 1. 6. I. znm Istituto OsoZimkieo Mili tärs sind die denkbar besten. Wie sehr der Schreiber des Artikels im Irrtum war, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß das Karto graphische Institut des l'. 6. I. augenblicklich in Gemeinschaft mit dem Kgl. Italienischen Acro-Club, mit Unterstützung des Luftsahrt- ministeriums und unter Benützung der Unterlagen des Militär geographischen Instituts eine Fliegcrkarte (also mit genauer An gabe der Flughäfen usw.) im Maßstab 1 : 250 000 bearbeitet, die für den öffentlichen Verkauf bestimmt ist. 5. Vorstehende Richtigstellung richtet sich also speziell gegen die in oben angeführtem Artikel (Bbl. Nr. 213) ausgestellte Behauptung, als ob der 'I'oui-iux-OIub ltnliano seine Karten großen Mahstabcö nicht mehr oder nicht mehr in der gewohnten genauen Ausführung würde liefern können. Dies entspricht nicht der Tatsache. Das betr. italienische Gesetz über »Disziplin und Kontrolle der nationalen karto graphischen Veröffentlichungen zwecks Geheimhaltung« lautet aus zugsweise in der deutschen Übersetzung folgendermaßen: Artikel l: Es ist verboten, geographische und topographische Kar- ten, Pläne und Skizzen, die sich auf das Nattonalgebiet ( : Königreich Italien samt Besitzungen und Kolonien) bestehen, lose oder in Werken geographischen, wissenschaftlichen, touri stischen oder monographischen Charakters in einem Maßstab größer als l : 300 000 zu drucken, zwecks Verbreitung in den Handel zu bringen oder unter irgend einem Vorwand der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne dazu vorher die Billigung des Direktors des Militärgeographischen Insti tutes eingeholt zu haben, dem in Durchführung des vor liegenden Gesetzes die Kontrolle der italienischen kartographi schen Verlegertätigkeit übertragen wird als Verteter der drei Ministerien der bewaffneten Macht. Artikel 7: Die in gegenwärtigem Gesetz enthaltenen Verfügungen finden keine Anwendung auf die Karten, Pläne und Skizzen, die vor dem 1. April 1930 veröffentlicht worden waren; es ist gestattet, diese weiterhin zu drucken und zu verkaufen, bis die ursprünglich verwandten Typen und Matrizen völlig ab genutzt sind. Daraus geht hervor, daß cs nicht verboten ist, Karten von Italien in größerem Maßstab als 1 :300 000 zu drucken; gefordert wird lediglich, daß vorher die Genehmigung des Militärgeographi schen Instituts cingeholt wird. Wir bitten das verehr!. Sortiment also, davon Kenntnis zu nehmen, daß der Verkauf und die Mitnahme der 3'. 0. I.-Karten nach Italien ans keinerlei Schwierigkeiten stößt. Frei bürg t. Br. Reise- und Verkehrsverlag, (Deutscher General-Vertreter des l'ourinZ-eiub ltaliauo, Mailand). * Inzwischen ist vom Börsenverein eine Klarstellung, soweit deutsche Karten in Frage kommen, von amtlicher Seite erbeten wor den, worüber Benachrichtigung evtl, an dieser Stelle erfolgt. Eine nachahmenswerte Werbung. Der bekannte große Verlag Ernest Beim, Ltd., tn London, hat unter dem Titel »Lomr's Sampler- einen starken Band mit Kost proben aus seinen Berlagswerke» herausgcgeben in der Form unserer bekannten Verlags-Almanache. Das Buch kostet 1/S >1 und wird auch so verlaust, aber am Schluß besindet sich eln Gutschein, der sür denselben Betrag von jedem Buchhändler bet Verlaus von Büchern aus dem Verlage Bcnn tn Zahlung genommen wird. Der Gedanke tst so werbewirksam, daß er bet uns ausgegrisfcn werden sollte. Hugo Btckhardt. Inhaltsverzeichnis. Artikel: Formen und Methoden der russischen Literatur-Propaganda im Westen. S. 957. Von der Tagung des Internationalen Bibliographischen Insti tuts Brüssel 1930. Von vr. I. Hanauer. S. 958. Besprechungen: Meyers Lexikon. S. 980 / Besinnung zum Buch. S. 981. Kleine Mitteilungen S. 961—983: 100 Jahre Buchhandlung in Schleiz / Jubiläum Hartmann sr Dosiert, Köln / Ausstellung / Vortragsabende / Nicht nur für alle Angestellten / Arbeitsge meinschaft rhcin.-westfäl. Jungbuchhändler / Die Bereinigung ehcm. Schüler der Dtschn. Buchh.-Lehranstalt / Gcsahrcnmomcnie des Geschäftsverkehrs / Bilanz Ernst Rowohlt Verlag, Berlin / Hauptversammlung der Feuerversicherungs-Genossenschaft sür das Buchgewerbe / Neichssugcndverbände / Aus dem Buchdruck gewerbe / Der junge Buchhändler. V c r k e h r s n a ch r i ch t e » S. 983: Umbenennung türkischer Orts namen. SprcchsaaI S. 964: Weniger Arbeit / Richtigstellung / Eine nach ahmenswerte Werbung. Druck: E.Hcd^ich Nacht Sämtt. tn Lelppa. — Anschrift d Lchrittlettnna u. Lrpcdttton: Lelppst 8 t. «AertchtSwca Ä! lBuchbanülerbaus^ PosttchUebtach 27t/7v 984
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