Erscheint außer Sonntag- täglich. — Bi- früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beltrdge sür d»S Börsenblatt sind an die R-dacIton, — Anjet« gen aber an dte Skdeditton dkSselben ja sende». Deutschcn Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. «ige»t-«m de« BörseovereinS der Deutschen »uch-Ludler. M 173. ieipjig. Donneritaz rin VS. Jnli. 1869. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Mehrfach laut gewordene Beschwerden über verzögertes Aufnehmen der für das Börsenblatt bestimm ten Anserate haben den Unterzeichneten Borstand veranlasst, dem Gegenstände seine Aufmerksamkeit zuzuwcndcn. Eine sorgsame Prüfung des bei den Börsenblatt-Inseraten beobachteten Geschäftsganges hat ergeben, daß die ge rügten Verzögerungen so wenig der Expedition als der Redaction zur Last fallen; vielmehr haben alle bi» 7 blhr Abend» bei der Expedition ciugcgangencn Anzeigen, gemäß der bis dahin bestehenden Vorschrift, in der zwcitnächstcn Nummer Auf nahme gefunden, soweit der Ranm dies zugclasscn. Dagegen gebrauchen die auf dem gewöhnlichen Wege des Buchhandels abgesandten Jnscrataufträge, nament lich wenn sie unter Couvert eingehcn, sehr häufig eine längere Zeit, ehe sie an die Expedition des Börsenblattes gelangen, als die Auftraggeber cs annehmcn, und ist hierin die Ursache des scheinbar verzögerten Abdruckes zu suchen. Um aber den letzteren nach Möglichkeit noch zu fördern, hat der Vorstand die Einrichtung getroffen, daß fortan noch sämmtlichc bis früh 9 Uhr bei der Expedition des Börsenblattes, Herrn H. Kirchner, eingehenden In serate in die nächste Nummer des Börsenblattes, soweit der Raum es gestattet, ausgenommen werden. Herr Kirchner wird früh 9 Uhr die bis dahin bei der Bcstellanstalt cingcgangenen Inserate einholcn lassen. Die Herren Absender haben sonach dafür Sorge zu tragen, daß entweder eilige Jnscrataufträge direct mit Post an Herrn Kirchner gelangen, oder die Einrichtung zu treffen, daß sie durch die Commissionäre Morgens früh vor 9 Uhr an die Bestellanstalt geliefert werden können, in welchem letzteren Fall es nützlich sein wird, sie äußerlich erkennbar zu machen. Berlin, Bonn und Leipzig, den 15. Juli 1869. Der Vorstand des Görsenvereins der Deutschen Duchhändler. Julius Springer. Gust. Marcus. Franz Wagner. König!. Sächsische Verordnung, die Ausführung des Artikels 19. der Litcrar-Convcntion zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien vom 19. Mai 1869 betreffend; vom 12. Juli 1869. Zu Ausführung der Bestimmung im Artikel 12. der Ueberein- kunft zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien wegen gegen seitigen Schuhes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst vom 12. Mai 1869 (Börsenblatt Nr. 164) wird hierdurch Folgendes verordnet: Alle Verleger, Buchdrucker und Buchhändler, in deren Besitze sich vollendete oder angefangene Nachbildungen italienischer Originale befinden, welche nach dervorgcdachtenUebcreinkunft künftig alsNach- druckc anzusehen sein werden, gleichviel ob dieselben im In- oder Auslande erzeugt sind, haben binnen vierzehn Tagen vom Erscheinen gegenwärtiger Verordnung an gerechnet vollständige Verzeichnisse Sc chSunddreißigster Jahrgang. aufzustellen, in welchen die von jeder dieser Nachbildungen auf ihrem Lager befindliche Anzahl von Exemplaren anzugebcn ist. Dabei sind von den Verlegern die in ihrem Verlage erschienenen und noch erscheinenden oder von ihnen mit Verlagsrecht erworbenen, noch unvollendeten Werke und periodischen Schriften unter Angabe sowohl der von jedem Bande oder Theile, jedem Hefte oder jeder Nummer auf dem Lager befindlichen Eremplarzahl, als der Stärke der Auflage des letzten erschienenen Bandes, Theiles oder Heftes, oder der letzten erschienenen Nummern in einem besonderen Verzeichnisse zusammcnzustellen. Ferner sind die Verzeichnisse der Clichös, Holzstöcke und ge stochenen Platten aller Art, sowie der lithographischen Steine von den Verzeichnissen der Bücher getrennt zu halten. Diese Verzeichnisse sind sofort nach ihrer Aufstellung der zu ständigen Verwaltungsbehörde zu übergeben. Letztere hat auf Grund dieser Verzeichnisse so schleunig als mög lich und jedenfalls bis zum 28. August dieses Jahres bei den Ver- 640