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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1856
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1350 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^?91, 21. Juli. über eine Verletzung des §. 2 der Statuten zu erstatten, nach wel chem nur der dem Verein angehören kann, der sich nicht mit Nach druck befaßt. In einer kleineren württembergischen Stadt erscheint in dem Verlage eines VereinsmitglicdS eine durch ihre Wohlfeil heit vielverbreitcte Zeitschrift bereits in ihrem 11. Jahrgange unter dem Titel: „Der Erzähler", welche in monatlichen Heften Erzäh lungen und Novellen bringt, die irgend anderswoher, ich will nur sagen „entlehnt" worden sind. Ich bin auf diese Thatsache dadurch aufmerksam geworden, daß gleich das erste Monatheft des heurigen Jahrgangs mit einer Novelle beginnt (fortgesetzt durch drei Hefte), welche aus meinem eigenen Verlag ohne mein Wissen und Willen, aber mit langen Fingern, ebenfalls entlehnt wurde. Eine weitere Novelle meines Verlags hatte schon früher das gleiche Schicksal und bildete, ohne daß ich eine Ahnung davon hatte, drei Hefte des Jahr gangs 1854 dieses Erzählers. Jede dieser Novellen würde einen hübschen Leihbibliothekband bilden. So sehr es mich nun freut, daß ! das Vereinsmitglied Geschmack an meinem Verlage findet, so un gehalten mußte ich über die Art und Weise der Reproduclion sein; ich beabsichtigte deshalb, gemäß der Statuten, einen Antrag auf Ausschluß des betreffenden Vcreinsmitglieds aus dem Verein zu stellen. Mir vorbehaltend, wenn es nöthig bleibt, in der nächsten Generalversammlung darauf zurückzukommcn, unterlasse ich es heute, einen derartigen Antrag zu stellen; theils deshalb, weil ich mich ge genwärtig als Vorsitzender an diesem Platze befinde und Niemand Veranlassung geben möchte, zu sagen: ich hätte meine augenblick liche Stellung zur Verfolgung selbstsüchtiger Zwecke zu benützen ge sucht; theils deshalb, weil ich dem Vereinsmitglied Zeit zur Umkehr offen lassen will. Aber als eine unerläßliche Pflicht mußte ich cs erachten, auf die erwähnte Zeitschrift um so mehr hier in Stuttgart aufmerksam zu machen, als gerade der württembergische Buchhandel cs war, der in nicht geringem Grade und mit ehrenvollem Eifer dahin wirkte, daß der früher in Württemberg erlaubte Nachdruck verboten und auch hier ein gesetzlicher Schutz dem literarischen Eigenthum gewährt wurde. Herr Kaiser, Firma: E. H. Schroeder in Berlin hat dem Verein kürzlich seine Schrift eingesandt, welche den Titel führt: „Gegen den sogenannten Antiquar-Buchhandel. (Als Manuskript für Buchhändler gedruckt.)" Die Tendenz derselben geht zur Ge nüge aus dem Titel selbst hervor; sie enthält der beherzigenswerthcn, bittern Wahrheiten sehr viele und deckt einen Thcil derjenigen Krebs schäden, an denen der Buchhandel leidet, mit schonungsloser Offen heit auf, so daß ich glaube, sie der Beachtung des Verlegers und Lortimenters empfehlen zu dürfen- Herr Kaiser sucht Abhilfe durch Association; wünschen wir ihm auf diesem Wege einen bessern Er folg, als ich ihn zu hoffen wage. Bei dieser Gelegenheit kann ich aber nicht umhin, auf die rast losen und dankenswccthen Bemühungen des Herrn Franz in Mün chen aufmerksam zu machen, welcher mit nachahmungswerlhem Eifer für Bayern eine gesetzliche Feststellung der Gewerbsbefugnisse der Antiquare zu erzielen sucht; ist es ihm auch bis jetzt noch nicht gelungen, sein Ziel vollständig zu erreichen, so ist doch schon viel ge schehen, und es läßt sich von der Weisheit der bayerischen Regie rung erwarten, daß in der nächsten Zeit der bayerische Buchhandel gegen die Ucbergriffe oes Trödels, dem man gern die ehrenhafte Stellung des Antiquar-Buchhandels vindiciren möchte, denjenigen gesetzlichen Schutz erlangt, den er anzusprechen berechtigt ist. Indem ich nunmehr zum Schluß meines kurzen Vortrags ge langt bin, ersuche ich noch Herrn Meck, Nachweis über den Stand der Lasse zu ertheilen. Meck verliest die angeschlossene Berechnung über Einnahmen und Ausgaben, wornach das von ihm übernommene Vereinsver mögen betrug in württembergischen Obligationen . 800 fl. - kr. Baar 55 fl. 6 kr. Hinzu kamen Zinsen 36 fl. 28 kr. Eintrittsgeld von den Mitgliedern 15 fl. — kr. Beitrag von 174 Mitgliedern . . 174 fl. — kr. 1080 fl. 34 kr. Während die Ausgaben betrugen: — 187 fl. 55 kr. — Nämlick: Kosten der Abrechnung, des Proto kolls rc. 1855 Druck, Papier rc. der Versendungsli- 22 fl. 2 kr. stcn, welche an die Vereinsmitglic- der vertheilt worden, an K- Göpel 13, fl. 7 kr. An F. Engel in Ulm 18 fl. 18 kr. und I. F. Steinkopf 14 fl. 18 kr. für verschiedene Druckauslagen . . 32 fl. 36 kr. Porto-Ausgaben 2 fl. 10 kr. 187 fl. 55 kr. Redner gibt die weitere Auskunft, daß eine der Obligationen durch das Loos herausgekommen sei mit 100 fl. Um der Versamm lung über die Verwendung der Summe die Disposition anheimzu stellen, habe er das Geld nicht definitiv, sondern bei sich selbst ange legt gegen eine Zinsenvergütung von 3 LH, wie solche sein Banquier ihm gewähre. Unter den Ausgaben von 187 fl. 55 kr. sei noch ein Posten unberichtigt von — 14 fl. 18 kr. — über welchen er der Versammlung die Entscheidung anheimstcllen müsse. Es sei dies eine Rechnung der Steinkopsischcn Buchdruckerei für den Druck eines Eirculäcs, die Abrechnung von 1855 betreffend. Neben der Einladung des Vereinsvorstandcs sei noch ein Eirculär desselben Inhalts ergangen von dem Stuttgarter Verein, dessen Ko sten nun von der Lasse des süddeutschen gefordert werde». Zwar heiße es, es sei immer so gehalten worden, allein da der Vorstand des süddeutschen Vereins keine Erlaubniß dazu gegeben, so habe er geglaubt, der Versammlung den Entscheid darüber anheimgebcn zu müssen. Steinkopf. Allerdings ist es seit vielen Jahren so gcbalten, und es sind die Einladungen immer unter Kreuzband versendet wor den. Man wiro übrigens dem Stuttgarter Verein dafür Dank zu sagen haben, denn er handelt dabei im allgemeinen Besten, und hat nichts dafür als Mühe. Hoffman». Gleichwohl muß man die formelle Seite von der materiellen getrennt halten. Der Vorstand hat es immer mit dem süddeutschen Verein zu thun und ec darf eigentlich keine Aus lage genehmigen, die nicht von chm ausgegangen ist. Gleichwohl bin ich dafür, daß der süddeutsche Verein den Posten bezahle, weil er in seinem Interesse aufgewendet wurde, und weil es früher auch so in Frankfurt gehalten wurde. Erhard. Als Vorstand des Stuttgarter Vereins trifft der Vorwurf mich. Allerdings hätte ich fragen sollen, ob der süddeutsche Verein nichts dagegen habe, ich unterließ es, weil Steinkopf mir sagte, es sei immer so gehalten worden. Uebrigens wird das Ver fahren im Interesse des ganzen süddeutschen Vereins sein, da Alle dadurch an das erinnert werden, was ihnen obliegt, ich möchte des halb beantragen, daß der süddeutsche Verein den Aufwand auf im mer übernehme. Hoffmann. Dann muß die Sache vom süddeutschen Ver ein ausgchen und nicht vom Stuttgarter.
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