Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960511
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189605116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18960511
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-05
- Tag1896-05-11
- Monat1896-05
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Der Angeklagte gab hierzu an, daß diese Angaben nur auf allgemeiner Schätzung beruhten. Wie sorglos und oberflächlich diese Schätzung vorgcnommen wurde, bezeugt der Zeuge D., der — um dies gleich hier zu bemerken — angiebt, daß diese einen Zeit raum von nur wenigen Stunden beansprucht habe. Der Angeklagte Weller hat nunmehr angeblich eine Inventur seines Geschäftes vorgenommen, diese mit einem Wertbetrage von ca. 15 000 Mark abgeschlossen und sodann in Nr. 58 des Börsen blattes sllr den Deutschen Buchhandel sein Geschäft »in einer größeren Industriestadt mit einem festen Lagerwert von ca. 15 000 Mark und ca. 5000 Mark Reingewinn unter Zu sicherung von Extraeinnahmen sür 12 000 Mark- zum Verkaufe ausgeboten, seinen Namen dabei jedoch nicht genannt. Zunächst kan, ein Verkauf seines Chemnitzer Geschäfts mit dem Buchhändler Lautenschläger in Hannover zu stände. Lautenschläger zahlte auf den Kaufpreis von 10 000 Mark 6000 Mark bar an, trat jedoch nachmals unter Verzichtleistung auf die Anzahlung von dem Kaufe wieder zurück. Inzwischen hatte Staude, der von dem Verkaufe des Geschäfts an Lautenschläger nichts erfahren hatte, dieses dem Buchhändler von Maack in Zürich zum Kauf angeboten und ihm dabei alles dasjenige, was der Angeklagte über den Wert und Umfang des Geschäfts selbst angegeben, brieflich mitgeteilt, von Maack war auch alsbald nach Chemnitz gereist, um sich das Geschäft anzusehen, hatte jedoch hier in Erfahrung bringen müssen, daß es bereits verkauft sei. Unmittelbar nach dem Rücktritte Lautenschlägers zeigte nun der Angeklagte dem von Maack an, daß der Handel sich zerschlagen habe und das Geschäft wieder verkäuflich sei. Obschon von Maack bezüglich des Ankaufs eines Geschäfts in Augsburg bereits wieder in Unterhandlung ivar, entschloß er sich doch für das Chemnitzer Geschäft und suchte den Angeklagten Weller in seiner Wohnung in Chemnitz auf. Nachdem von Maack die Bestände des Geschäfts noch einmal flüchtig angesehen und dem Angeklagten — um die Verhandlungen möglichst kurz zu gestalten — den Staude'schen Brief mit der Frage vorgelegt hatte, ob das Alles auch wahr sei, was ihm Staude über das Geschäft geschrieben habe, und nachdem er hierauf von dem Angeklagten bejahende Antwort erhalten hatte, wurde der Kauf perfekt. Der Inhalt des zwischen Beiden abgeschlossenen Kaufvertrags lautete dahin. »Weller verkauft an von Maack seine bisher in Chemnitz be triebene Antiquariats- u. Sortiments. Buchhandlung mit allen Vorräten, Mobiliar und anderem Inventar, so wie sie liegt und steht — ausgeschlossen sind die Vcrlagsartikel aller im fachwissen schaftlichen Katalog verzcichnetcn Werke, Wolf, Ich und mein Haus, Wolf, Commeiitar, Rührig, Buchführung, Herzog, Kirchen- gcschichte, Pseilstücker's Bibel rc. bis je auf 1 Exemplar, die dem Sortiment zukommen — für den Kaufpreis von 11500 Mark.» Nach den Angabe» des Zeugen von Maack ist bei diesen Kaufs- verhaudlungen auch mit zur Sprache gekommen, daß Lautenschläger von dem Kauft zurückgetreten sei, weil er, wie der Angeklagte er klärt, Sortimenter gewesen sei und an einer größeren Musikalien handlung sich habe beteiligen wollen, des Umstandes aber, daß Lautenschläger 6000 Mark angczahltc Kaufgclder dem Angeklagten belassen habe, ist mit keinem Worte Erwähnung geschehen. von Maack sandte von Zürich aus die verabredeten 6000 Mark Anzahlung und gab sür den Nest Accepte. Mitte Juli übersiedelte er nach Chemnitz und übernahm das Geschäft, während der An geklagte seinen Wohnsitz nach Nadebeul bei Dresden verlegte. von Maack mußte bald die Wahrnehmung machen, daß der Angeklagte alle Unterlagen von Bezugsquellen, Kundenverzeich- uisscn ec. mit sortgcnommcn hatte, ja selbst die Fakturen über die Bezüge konnte er von Weller nicht erlangen. Vor seiner Uebersiedclung nach Nadebeul hatte der Angeklagte seinen Kunde» den Wohnsitzwechsel angezeigt und sich -zum ge neigten ferneren Wohlwollen» empfohlen, während von Maack in Ermangelung der Kundenlisten nicht einmal die Uebernahme des Geschäfts bekannt geben konnte. Der Angeklagte widerspricht im wesentlichen den Angaben des Zeugen von Maack und stellt jede betrügerische Absicht auf das bestimmteste in Abrede. In der Verhandlung kommt u. a. mit zur Sprache, daß der Angeklagte mehrere Werke rc., die er dem Zeugen Lautenschläger früher mit verkauft gehabt, in der Zwischenzeit und vor Ueber- nahmc des Geschäfts durch von Maack an sich genommen und für sich verkauft habe, daß jedoch die wegen widerrechtlicher Wegnahme dieser Sachen angcstcllte» staatsanwaltschasilichen Erhebungen zu einem Ergebnis nicht geführt haben. Gleich nach Uebernahme des Geschäfts hat der Zeuge von Maack in Gemeinschaft mit dem Geschäftsgchilfen D. eine Inventur ausgenommen, und beide sind bei der Taxation der vorhandenen Bestände in der Weise verfahren, daß neue Bücher nach den Ein kaufspreisen von den verschiedenen Verlegern, die alteingekauften Bücher aber nach den in den Büchern eingestellten Einkaufspreisen ausgenommen wurden. Die Inventur hat mit einem Gesamtwert von ca. 5000 Mark, den Wert des Inventars, das von einem Sach verständigen auf 721 Mark geschätzt worden ist, mit inbegriffen, geschlossen. Auf Ersuchen des Zeugen von Maack hat der inzwischen verstorbene Herr Buchhändler Ernesti das Ergebnis der Inventur nachgeprüft, dabei aber nur geringe Abweichungen gefunden, die sich schließlich gegeneinander ausglichen. Der Angeklagte behauptet, diese Inventur sei falsch, die Be stände seien weit unter dem Werte geschätzt, und spricht überhaupt dem Buchhändler Ernesti die Fähigkeit ab, ein Antiquariat zu taxieren, da er nur Sortimentsbuchhändler sei. Die Herren Buchhändler Winter aus Dresden, auf besonderen Wunsch des Angeklagten, und Troitzsch aus Chemnitz, von der Königlichen Staatsanwaltschaft beordert, die beide als Sachver ständige gehört wurden, schließen sich der in der Inventur nieder gelegten Wertberechnung der vorhandenen Bücherbestände in der Hauptsache an, der eine von den beiden Herren Sachverständigen geht noch weiter, er versichert, die eingesetzten Preise seien bei ein zelnen Werken noch um geringe Beträge zu hoch gegriffen. Beispielsweise mag hier erwähnt werden, daß der von dem Angeklagten mit 250 Mark in Ansatz gebrachte »Voigtsche Verlag» bei einer späteren Versteigerung nur 25 Mark Erlös erzielte. Ein weiterer mit 4000 Mark eingestellter Posten Bücher — ein größerer Teil dieser Bücher bildete die sogenannte Bischoff'sche Bibliothek, die im wesentlichen aus Ritter- und Räuberromanen aus den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts bestanden hat, die vielfach defekt waren und bei denen von zu einem Werke zusammen hängenden Bänden sehr häufig einzelne gefehlt haben — ist in der von Maackschen Inventur mit 400 Mark Wert eingesetzt worden. Auch diese Schätzung bemängelt der Angeklagte, obwohl er nach träglich zugestehen muß, daß ihm diese Bücher, die er seiner Zeit in Jena gekauft, nicht viel über 300 ^ gekostet haben. Rücksichtlich verschiedener Restartikel äußern sich beide Sach verständige übereinstimmend dahin, daß sie für den Zeugen von Maack jetzt deshalb einen wesentlich geringeren Wert haben, weil der Angeklagte durch den vorangegangenen partieweisen Ver kauf dieser Bücher den Markt bereits überschwemmt gehabt habe und nunmehr geringe Nachfrage darnach vorhanden sei; sowie, daß ein Teil der Restartikel im Leipziger Geschäft noch gehalten und von dort aus vertrieben werde, deshalb aber in Chemnitz der Ver trieb erschwert sei. Ein Teil der Bestände ist später als Makulatur nach dem Gewicht verkauft worden. Von den verbliebenen Sachen wurde ungefähr ein Neuntel in das wissenschaftliche Antiquariat aus genommen, der Nest später versteigert. Der Angeklagte selbst hat diesen Rest für 200—250 Mark erstanden und nach seiner Aussage einen Teil hiervon wieder als Makulatur nach dem Gewicht ver kauft, zur Hälfte auch verschenkt. Die Herren Sachverständigen äußerten sich weiter dahin, daß sie die speziell aufgesührten antiquarischen Bücher meist nur als veraltete, ungangbare Sachen, als sogenannte Ramschware be zeichnen könnten, während die wirklich guten gangbaren Bücher dünn gesäet seien; sie haben weiter den Bruttogewinn eines Anti quariats im allgemeinen auf 40°/„ und nur im allergünstigsten Fall auf 50°/o, einer Sortimentsbuchhandlung auf durchschnittlich 30°/g und schließlich den Wert des ganzen Wcllerschen Geschäfts auf mindestens 5000 bis höchstens 7000 beziffert. Der teils durch freihändigen Verkauf, teils durch Versteigerung schließlich erzielte Gesamterlös des ganzen Geschäfts beträgt etwas über 2000 Der kaufmännische Sachverständige und Bücherrevisor, Herr Kausmann Rüdiger aus Chemnitz, hat in der Verhandlung bekundet, daß die von dem Angeklagten geführten Bücher höchst unvoll kommen und liederlich geführt worden seien und zweckdienliche Auskunft über den Gang und Ertrag des Geschäfts nur in unvoll ständiger Weise gaben. Die Beweisaufnahme gestaltete sich sehr umfänglich, so daß diese zwei Verhandlungstage beanspruchte. Der Staatsanwalt hielt unter Zusammenfassen der Ergebnisse der Beweisaufnahme die Anklage aufrecht. Der Verteidiger bean tragte die Freisprechung des Angeklagten. Das Urteil des Gerichts lautete auf 1 Jahr 3 Monate Ge fängnis und 3 Jahre Ehrenrechtsoerlust. Ucber den verurteilten Angeklagten, der sich bis dahin auf freiem Fuße befand, wurde die sofortige Inhaftnahme verhängt. Neue Bücher, Kataloge ec. für Buchhändler. Vsrrsieünis von (lrisdsne ksissdnobsrn. ^.negads kür äis Usiss- 8s,ison 1896. ^lit clsn La,» null Lartisprsissn. Vsrlrcg von ^.^.Idsrt Coläsedmiät in ösrlin. 8". 4 8. f^Is Uanäsedritt kür- LuoddäncUsr.) Die Moden-Zeitungen und ihr Rabatt. 8". 39 S. Druck von Hesse L Becker in Leipzig.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder