Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18570417
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185704171
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18570417
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1857
- Monat1857-04
- Tag1857-04-17
- Monat1857-04
- Jahr1857
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bekanntmachung. Die öffentliche Prüfung der Schüler der Lehranstalt für Buchhandlungslchrlingc findet Sonntags den 19. April 10'/» Uhr früh im großen Saale der Buchhändlerbörse statt. Es werden dazu die Herren Principale, Acltern, alle übrigen Buchhändler und sonstige Freunde der Anstalt ergebenst cingcladcn. Leipzig, den 15. April 1857. Die Deputieren des Dnchhandcls zu Leipzig. Friedrich Fleischer. Vorsitzender. Leipziger Verleger Verein. Unter Hinweis auf unsere Anzeige vom März in Nr. 39 u. 40 des Börsenbl. zeigen wir hierdurch den ferneren Beitritt der Firmen: Adolf Gump recht und E. F. W inler'sche Verlagshandlung zu unserem Vereine an. Leipzig, April 1857. Die Commission des Leipziger Verleger-Vereins. Bekanntmachung. Auszug aus der Geschäftsordnung des Berliner Verleger- Vereins. ,.Regelmäßigkeit, namentlich im Abschlüßen der Conti und Zah len der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbindungen seiner Mit glieder, theils aufrecht zu erhalten, theils, wo sie noch vermißt wird, herbeizuführen, ist der Zweck des Verleger-Vereins. ß. 1. Als geeignete Mittel zur Erreichung dieses Zweckes haben sich bewährt, und sollen auch ferner zur Anwendung kommen: ») Mahnung mit Drohung, b) Zeitweise Eredilentziehung. o) Gänz liche Ereditcntziehung. <i) Entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins, e) Einziehung durch Wechsel, l) Einzieh ung durch gerichtliche Klage. §. 2. In welcher Reihefolge und Ausdehnung diese Mittel anzuwenden sind, bleibt dem Ermessen einer aus dem Verleger-Verein erwählten Commission von 3 Mitgliedern überlassen. §. 8. Zweimal in jedem Jahre fertigt die Commission eine Liste derjenigen Handlungen an, die ihre Verbindlichkeiten gegen die Mitglieder des Vereins erfüllt haben. Die erste Liste erscheint am 1. Juli des laufenden, die zweite zu Anfang des neuen Jahres. tz. 12. Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von EincmThaler, eine ihm gleich nach Pfing sten zuzufertigende Liste auszufüllen und an den Verein zurückzu- scndcn. Diese Liste muß enthalten: Die Beiträge gänzlich Rest gebliebener Saldi, bestimmte Zeichen für die Firinen, welche thcil- weis, aber nicht genügend zahlten, rcsp. nicht rcmittirten, für die, welche ordnungsmäßig gezahlt haben, und endlich für diejenigen, mit denen der betreffende Verleger nicht in Rechnung steht." Vorstehender Auszug, sowie das hierunter aufgcführte Ver zeichniß der Mitglieder des Verleger-Vereins bringt die Commission desselben, gemäß tz. 21 der Geschäftsordnung, hiermit wiederholt zur Kenntniß. Zugleich wird hiermit, unter Bezugnahme auf die Erklärung der Mitglieder unseres Vereins vom 2. Dccemb. 1856 (Börsenbl. 1857 Nr. 2), erinnert, daß die daselbst festgestelllcn fünf Beding ungen, unter denen sie fortan Credit gewähren, — nämlich: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus frühe rer Rechnung disponirt Uebertragenc muß, soweit cs nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Leipziger Ostermesse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgcsetzter und das Remittiren fest bezoge ner Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers stalt- sindcn. 3) Wer in der Oster-Messe die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Oster-Messe crcditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Aus gleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Oster-Messe zurück zu senden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurück zu nehmen, resp. sich anrcchnen zu lassen nicht mehr ver pflichtet. 5) Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurück zu verlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahl ung dafür in der Oster-Messe zu fordern berechtigt. als seil dem 1. April d. I. vollständig in Kraft getreten erachtet werden. Berlin, den 4. April 1857. W. Adolf Eo. W. Besseres Verlagsbchhdlg. Bcsser'schc Svrtimentsbchhdlg. G. Bosselmann. F. Dümmler's Verlagsbchhdlg. Th. Ehr. Fr. Enslin. Ernst de Korn. Expedition von Steffens' Volkskalender. R. Gaertner. Gebauer'sche Buchhdlg. Th. Grieben. I. Guttcntag. Hassclberg'sche Verlagshdlg. A. W. Hann. G. Hempel. W. Hermes. E. Heymann. A. Hirschwald. Hofmann ck Eo. O. Zanke. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angckommen in Leipzig am 14. u. 15. April 1857. Abel in Leipzig. 2242. Reichenbach, H. G- L., u. H. G. Reichenbach, Deutschlands Flora m. höchst naturgetreuen Abbildungen. No. 193. u. 194. gr. 4. n » ^ ^ ; color. » * >? 2243 dasselbe. Wohlfeile Ausg. halbcolor. Serie I. Hft. 125. u. 126. Lex.-8. * I6N-( 2244. Icone» storae germanicae et kelveticae »imul terrarum all zacentium ergo melliae Europa«. I'om. XVI11. Oecas 7. et 8. gr. 4. a * <^; color. a *1s/» E. H. Jonas Verlagsbchhdlg. E. I. Klcmann. Leo's Verlagsbchhdlg. E. G. Lüderitz. C. W. Mohr L Co. G. W. F. Müller. A. Nauck L Eo. Nicolai'schc Buchhdlg. L. Rauh. D. Reimer. G. Reimer. F. Riegel's Verlag. Gcbr. Schcrk's Verlag. G. Schlawitz. VeitckEo. Vereinsbuchhandlung. Allgcm. DeutscheVerlags- Anstalt. Wiegandl L Grieben. Winckelmann <b Söhne.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder