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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1917
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 118, 23. Mai 1917. Ausübung desselben bestellt ist. Vielmehr wird er, auf dem Boden der allgemeinen Rechtsordnung stehend, nur von diesem festen Grunde aus an die Lösung seiner Ausgaben herantreten können. Daran vermögen auch Majoritätsbeschlüsse nichts zu ändern. Es wäre jedoch irrig, anzunehmen, daß ein Verein, der, wie der Börsenverein, auf der Grundlage vertraglicher Ab machungen der Mitglieder untereinander und dieser zum Ver eine errichtet ist, etwa der Willkür einer kleinen Grrlppe hals starriger Verleger oder dem Massenansturm einer über Recht und Billigkeit hinausgehenden Sortimentergruppe preisgegeben sei. Was unter den Begriffen Willkür, Recht und Billigkeit zu verstehen ist, läßt sich freilich, in die Verhältnisse eines großen Vereins hineingestellt, nicht immer klar erkennen, während es dem einzelnen im geschäftlichen Verkehr recht deutlich zum Bewußt sein kommt. Da der Börsenverein, eine Vereinigung von Ver legern und Sortimentern, den Schutz des Ladenpreises über nommen hat, so kann diese Aufgabe sinngemäß nur unter die Voraussetzung gestellt werden, daß dem Ladenpreis ein ange messener Nettopreis gegenübersteht. Ist das nicht der Fall — sei es, daß die Spanne zu hoch oder zu niedrig ist —, so entbehrt der Schutz des vernünftigen Grundes. Wohl gilt auch dann noch der Satz: Der Ladenpreis ist einzuhalten, nur wird man billiger weise nicht vom Börsenverein verlangen dürfen, daß er auch da noch Schutz gewährt, wo ein solcher Schutz nach Meinung der mit seiner Wahrung betrauten Stellen sich nicht recht- fertigen läßt. Wenn daher zu Kantate 1917 der Antrag auf Abänderung des A 7 der Verkaufsordnung ohne Widerspruch des Vorstandes angenommen worden ist, so ist damit nur zum Ausdruck gebracht, daß der Vorstand es von sich aus ablehnt, gegen den Sortimenter wegen Preisübcrschreitung vorzugehen, wenn er Werke, die der Verleger mit weniger als 30 Prozent vom Ladenpreis liefert, mit einem Aufschläge verkauft. Ob im übrigen dieser Aufschlag berechtigt ist oder nicht, wird damit nicht entschieden. Auch die Vertragsfreiheit unterliegt gewissen Einschränkungen, wie Miet- und Dienflbertrag beweisen. Bei dem Monopolcharakter des Buches und der Notwendigkeit des Sortiments, auch mit den Verlegern zu kontrahieren, die nicht gewillt sind, seinen wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, erscheint es nicht ausgeschlossen, daß die Recht sprechung — wenn auch nicht grundsätzlich, so doch in beson deren Fällen — die wahre Vertragsfreiheit gegenüber der rechtlichen durch Schutz des wirtschaftlich Schwächeren, hier also des Sortimenters, zu sichern sucht. Mehr als diese moralische Hilfsaktion, wie sie in der vom Vorstande ausge sprochenen Versagung des Preisschutzes dieser Werke liegt, kann der Börsenverein jedoch nicht gewähren, wenn er sich nicht in Widerspruch zu der herrschenden Rechtsanschauung setzen will. Deshalb wird man sich auch keinen Illusionen darüber hin geben dürfen, daß dieser Paragraph, gegen dessen neue Fassung der Verlegerverein wahrscheinlich ebenso Verwahrung einlegen wird, wie er es gegenüber der alten getan hat, nur ein Not behelf ist, von dem ein möglichst spärlicher Gebrauch gemacht werden sollte. Sein wirklicher Zweck liegt wohl auch weniger darin, dem Sortiment ein Mitbestimmungsrecht an der Preis festsetzung zu geben, da hier Gesetz und Publikum ebenso ein Wort mitzusprechen haben wie die Konkurrenz der Sortimenter unter einander, als vielmehr in der Absicht, aus diesem Wege die noch widerstrebenden Verleger zu einer Rabatterhöhung zu veran lassen. Ob diese Absicht erreicht werden wird, ist freilich eine andere Frage, da das Interesse an der Ausrechterhaltung der Laden preise gerade in den Kreisen lebhaft ist, die sich bisher den Forderungen des Sortiments auf eine Rabatterhöhung ver sagt haben. Es ist daher anzunehmen, daß, wenn auch nicht jetzt, so doch unmittelbar nach dem Kriege, eine Reverspolitik seitens dieser Verleger einsetzen wird, der gegenüber der Schutz des K 7 der Verkaufsordnung versagen würde. Mehr als ein Notbehelf für Übergangszeiten oder eine Art Sicherheitsventil für Ausnahmefälle kann mithin dieser Paragraph nie werden. Das ist nach unserer Meinung auch gut, weil es sehr zwei felhaft ist, ob er dem Sortiment nicht mehr schadet als nützt. Wird doch seine bloße Existenz, die ja dem Publikum, beson ders den wissenschaftlichen Kreisen, kein Geheimnis bleibt, der Vorstellung von dem verteuernden Zwischenglied neue Nah rung zuführen und die Neigung des Publikums zu direkten Bezügen bei allen Werken in höherer Preislage stärken helfe». Außerdem werden die »billigen Männer« wieder erstehen, für die dieser Paragraph nur vorhanden ist, um ihn gegen die Kon- knrrenz auszuspielen. Es ist in den Kantatetagen viel von »ehernen wirtschaft lichen Gesetzen«, von dem »freien Spiel der natürlichen Rabatt bildung« und der »Erzielung einer größtmöglichen Wirkung mit den geringstmöglichen Mitteln« gesprochen worden. Wir gehören nicht zu denjenigen, die diese »natürliche Entwicklung« bestreiten: sie tritt fast unfehlbar überall da ein, wo ihr in Verkennung der Grundbedingungen eines Berufsstandes kein Widerstand entgegengesetzt wird. Was wir jedoch bestreiten, sind die Segnungen dieser »natürlichen Entwicklung« in unterschied loser Anwendung auf alle Verhältnisse. Sie hat in England und Frankreich zum Ruin des'Buchhandels geführt, hat ihn dort zu einem Krämergeschäft gemacht und ist auch an der Literatur selbst nicht spurlos vorübergegangen. Das gleiche wäre mit dem deutschen Buchhandel längst auch geschehen, wenn sich nicht immer wieder Männer dieser »natürlichen Entwicklung« ent gegengestellt und darauf hingewiesen hätten, daß die Billigkeit der Bücher nicht das einzige Ziel des Buchhandels sein könne, sondern daß er leistungsfähig und willig zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben erhalten werden müsse. Diese Aufgabe besteht darin, einem bildungsfähigen und bildungsbedllrftigen Volke Führer und Berater auf geistigem Gebiete zu sein, es auf eine möglichst hohe Kulturstufe zu heben und für edlere Genüsse empfänglich zu machen. Ein solches Ziel ist Wohl »die paar Pfennige Rabatt« wert, wenn man berücksichtigt, daß der Reich tum eines Volkes nicht so sehr in seinen materiellen Gütern als in seinen sittlichen und geistigen Kräften zu suchen ist. Vielleicht ist es nicht nötig, ja volkswirtschaftlich ist es sogar Verschwen dung, wenn an jeder Straßenecke ein Zigarrenladen oder Mode magazin seinen Sitz aufschlägt, aber für unser nationales Geistes leben hängt viel davon ab, daß auch kleinere Städte ihre Buchhandlung und damit die Möglichkeit haben, das litera rische und künstlerische Leben wie in einem Brennpunkte zu ver einigen. Ein Garten oder ein Wald, den man seiner »natür lichen Entwicklung« überlassen würde, statt ihn zu pflegen, würde bald seiner Zweckbestimmung verlustig gehen. Um wieviel mehr bedarf der Garten der Literatur der sorgsam pflegenden Hand, damit die zarten Keime geschont, das Unkraut entfernt wird und »im freien Spiel der Kräfte« die Baumriesen dem Wachs tum der kleineren Genossen nicht Luft und Sonne versperren! Legt nicht auch der Staat einen Schutzzoll auf die Produkte der Industrie, die unter seiner schirmenden Hand emporblühen sol len, zahlt er nicht sogar Prämien und Liebesgaben, wenn es gilt, schutzbedürstige Berufsstände vor rücksichtsloser Konkurrenz zu bewahren? Oder ist etwa das Interesse, das die Allgemein heit oder der Staat an einem tüchtigen leistungsfähigen Buch handel haben muß, geringer als das an Branntweinbrennereien oder Schankwirtschaften? Es hieße die Wirtschaft um der Wirt schaft willen, also zum Selbstzweck, betreiben, wenn man nicht den Menschen in ihren Mittelpunkt stellen und ihm die Mög lichkeit einer vollen Entfaltung seiner Kräfte geben wollte. Schon aus diesem Grunde wird man einer Entwicklung ent gegentreten müssen, die gerade dem Buchhandel und damit un serer Kultur zum Unsegen ausschlagen muß. Haben wir doch mehr als jeder andere Berufsstand die Pflicht, Inhaber und Angestellte unserer Betriebe nicht nur arbeits fähig, sondern auch arbeits f r e u d i g zu erhallen. Man wird deshalb zwi schen Verschwendung und fruchtbringender Kapitalanlage unter scheiden müssen. Was uns vor allem bestimmt, für eine Rabattcrhöhung einzutreten, wo es irgend angängig ist, sind nicht die agitatorischen Bestrebungen, wie sie von der Gilde ver treten werden. Auch den Leuten, die nie zufriedenzu stellen sind, möchten wir nicht Wasser auf ihre Mühlen treiben; dagegen können wir uns nicht dem Eindruck entziehen, daß so viele tüchtige Berufsgenossen von ern- ster Sorge um die Zukunft des Buchhandels und die ihrer Ge-
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