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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1878
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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3720 Nichtamtlicher Theil. 221, 23. September. selbst zu schöpfen vermochte. Wir selbst, wenn auch nicht ganz un erfahren in geschäftlichen Dingen, haben vorgezogen, unsere Ver handlungen mit Hrn. Steinkopf von Anfang an, also seine Briefe und unsere Antworten darauf, einem Rechtsanwalt vorzulegen, ebenso auch unsere auf die Zimmer'sche Angelegenheit bezüglichen Ver öffentlichungen im Börsenblatt, einschließlich der heutigen, ihm zur Begutachtung vorgelegt. Für den Fall, daß Hr. Steinkopf sich von der Richtigkeit dieser Angabe überzeugen will, haben wir der Re- dactiou des Börsenblattes den Namen des Advocaten mitgetheilt. Wir hielten es um so mehr für angemessen, nns Hrn. Steinkopf gegenüber von Anfang an auf den Rechtsboden zu stellen, als sein Auftreten uns den Eindruck machen mußte, als gewähre es ihm eine gewisse Genugthuung, eine junge Firma sein Uebergewicht in Geschäfts- fragen, „in juridischem und moralischem Recht" (Hrn. Steinkopf's eigene Worte), fühlen zu lassen. Viele Freude hat er dabei allerdings nicht erlebt, wie aus seiner spannenden Erzählung hervorgeht; andererseits ergab es sich von selbst, daß unsere Einwände energisch abgefaßt werden mußten, ohne daß jedoch zu einer öffentlichen Be schwerde darüber ein Anlaß vorläge. Wir ergänzen übrigens Hrn. Steinkopf's Beschwerde durch folgendes Citat aus unserem Brief vom 7. August: . . . Wir protestiren somit gegen Anwendung der Bezeichnung Gcwaltact auf unser lediglich auf den Schutz unserer Rechte und unseres Eigenthnms berechnetes Verfahren, ebenso wie wir die in Ihrer Mit- theilnng voni 2. Aug. liegende Insinuation mit Entrüstung zurückweisen, ais ob wir einem insolventen Geschäftsmann dazu behilflich wären, seine Gläubiger zu benachthciligen. Das ist ungefähr der Sinn der betreffen den Bemerkung, deren beleidigende Bedeutung durch die guasi Ehren erklärung in Ihrem gestrigen Schreiben nur wenig abgeschwächt wird. . . Uebrigens können auch wir uns rühmen, den Fall mit Colle ge» besprochen zu haben, auch mit solchen, die Herr Steinkops für „voll" ansehen wird; und merkwürdig: sie wunderten sich nicht ein mal über sein Auftreten und darüber, daß er rechtskundigen Er klärungen lediglich seine „Ansicht", sein „sio volo, sie g'udoo" gegenüberstellte! Daß ein andrer Sortimenter, der im gleichen Fall ist, sich bei einem Sachverständigen befragte, ob er Recht habe oder wir, erwähnten wir bereits in unserer „Antwort" in Nr. 211 d. Bl. und fügen hier noch mit Bezug darauf bei: Alle Achtung vor einem Manne, der sich nicht scheut, ein Unrecht offen einzugestehen, und dem es offenbar mehr darum zu thun ist, daß Recht Recht bleibe, als daß er seinen Kopf durchsetze! Die nachträgliche Berechnung von 2 Heften „Zeitfragen" war natürlich nur eine Pression, wie aus Nachstehendem weiter hervor gehen wird. Die Mühe aber, den Herausgebern der „Zeitfragen des christlichen Volkslebens" bei Verweigerung fernerer Hefte von unserer Renitenz Kenntniß zu geben, kann gespart werden; das ist alles schon bestens besorgt. Hr. vr. Geffcken (Professor an der rechts- u. staats wissenschaftlichen Facultät der Universität Straßburg), dem wir persönlich über die Angelegenheit Vortrag hielten, stimmte der An sicht des hiesigen Rechtsanwalts hinsichtlich Commissionslager und fester Auslieferung bei, und Hr. vr. Mühlhäußer, den wir vom Sachverhalt brieflich unterrichteten (mit Nennung des Hrn. Stein kopf im Vergleich zu seinem anders denkenden College»), findet es sehr ausfallend, daß einzelne Buchhändler „sich bei uns schadlos halten wollen für Das, was sie bei Zimmer verlieren". Daß wir Hrn. I. F. Steinkopf die Rechnung geschlossen und unsere Verlagsartikel zurückverlangt haben, bestätigen wir hier aus drücklich. Der von ihm am Schluß ausgesprochene Wunsch, daß es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen möge, ist rascher, als er vielleicht voraussetzte, seiner Erfüllung näher gerückt; denn am gleichen Tage, an dem er Obiges schrieb, besuchte ihn in unserem Auftrag ein Notar mit zwei Zeugen, um ihm eine Zustellung zu übergeben, aus deren Inhalt wir die 3 Hauptpunkte hier anführen: 1) Gebr. H. verlangen, daß I. F. St. den in der vorgelegten speciellen Rechnung von Commissionslieferungen herrührenden Rechnungsbetrag von 41 M. 32 Pf. vom Conto der Zimmer'- schen Buchh. in Frankfurt auf das Conto der Gebr. H. in H. überträgt und das davon noch Unverkaufte an Letztere zurück sendet. 2) Gebr. H. verlangen auf Grund der ihren Rechnungen beigedruckten Bedingungen, daß das ganze Commissions lager ihres eigenen Verlags (die mit ihrer Verlagsfirma ver sehenen Werke), bestehend aus den Disponenden zur Ostermesse 1878 und den auf Rechnung des laufenden Jahres eommissions- wcise gemachten Lieferungen, soweit noch vorräthig und re missionsberechtigt, von I. F. St. zurückgesendet werde. Sollte dies nicht geschehen, so werden Gebr. H. von ihrem weiteren Rechte Gebrauch machen, nach drei Monaten die Rücknahme zu verweigern und sämmtliche Lieferungen als fest übernommen zu notiren. 3) Gebr. H. erkenne» die Verpflichtung, Heft 16. 17. u. 18. der „Zeitfragen des christl. Volkslebens" nachzuliefern, ausdrücklich an, aber nur gegen die von St. auszusprechende Anerkennung des Eigenthumsrechts der Gebr. H. an das Commissionslager Zimmer'schen Verlages. Wenn diese Anerkennung aus gesprochen sein wird, werden die genannten 3 Hefte je nach Er scheinen in bestellter Anzahl geliefert werden. Auf Grund der von Hrn. Steinköpf hierauf abgegebenen, so wohl zu 1) als zu 2) ablehnendesEKlärungen wird nun das ge- gerichtliche Verfahren eingeleitet, dessen Ergebniß seiner Zeit an dieser Stelle mitgetheilt werden wird. Diejenigen Herren College», welche in dieser Angelegenheit soweit interessirt sind, daß sie mit Zimmer Gegenrechnung haben und aus diesem Grunde ein Recht an die vormals Zimmer'sche» Verlagsartikel zu haben vermeinen, und welche- sich noch nicht zur Anerkennung der Uebertragung des Commissionslagers entschlossen haben sollten, ersuchen wir dringend, die kleine Mühe und unbedeu tenden Kosten nicht zu scheuen und den Rath eines Juristen darüber zu hören. Wie in dem erwähnten einen Fall wird dieser Weg sich auch sonst in Zweifelsfällen als der richtigste erweisen undjunnöthige Schreibereien wie Widerwärtigkeiten werden dadurch in beider seitigem Interesse vermieden werden. Heilbronn, 12. September 1878. Gebr. Henninger. Miscellcn. Für sächsischeSortimenter. — Vor einigen Tagen brachte ein Blatt die Notiz, daß eine Anzahl Dresdener Buchbinder und Schreibmaterialienhändler, denen sich auch einige Buchhändler beige sellt, eine an das sächsische Cultusministerium gerichtete Petition in Vor bereitung Hütten, in welcher das genannte Ministerium gebeten wird, den von den Herren Lehrern so gern cultivirten Handel mit Schreib heften, Federn re. zu verbieten. — Wie sehr aber gerade wir sächsischen Sortimenter unter dem Handel mit Schulbüchern, welchen die Herren Lehrer des abfallenden Profites wegen mit noch größerer Vorliebe betreiben, zu leiden haben, ist ja leider Jedem von uns ge wiß bekannt, um nicht endlich einmal eine Aenderung dieses Krebs schadens sehnlichst herbeizuwünschen. Es wäre gewiß an der Zeit, wenn einige hervorragende sächsische Sortimenter eine derartige Pe tition einleiteten. Damit würde zugleich den Leipziger Schleuder firmen ein kleiner Strich durch die Rechnung gemacht, da eine große Anzahl der Herren Lehrer ihre Schulbücher-Partien von diesen mit 15—20A> beziehen. — In Preußen existirt eine derartige Ver ordnung schon seit Jahren. — Wenn nicht, so mögen die betreffenden Herren ihre Gewerbesteuer zahlen. 0. L. 8.
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