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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1935
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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>>r 270, 21. November 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchbandel. Tagungen der Fachschaft Verlag in Weimar am 26. und 27. Oktober Zur Sitzung des Rates der Fachschaft Verlag in Weimar waren nicht nur die Leiter der Arbeitsgemeinschaften, sondern auch die bisher ernannten Gausachschastsberater eingeladen. Es erwies sich als notwendig, von Zeit zu Zeit allen an irgendeiner Stelle unserer Organisation verantwortlich Wirkenden Gelegenheit zu geben, mehr zu sehen als den eigenen Frontabschnitt und vor allem die eigene Arbeit mit jener aus anderen Gebieten zu ver gleichen und in Einklang zu bringen. Die Tagesordnung umfaßte alle wichtigen Fragen, die seit Kantate zu lösen waren, insbesondere das Ergebnis der Verhand lungen mit dem Sortiment, das Exportausgleichsverfahren, die Auchbuchhandels- und Organisationsfragen. über die für Sonntag vormittag nach Weimar einberuscne Fachschaftsvcrsammlung wird im nachfolgenden kurz berichtet. Der Fachschaftsleiter, Herr Karl Baur, eröfsnete die laut Anwesenheitsliste von 157 Teilnehmern besuchte Fachschastsver- sammlung unter Hinweis aus deren rechtzeitige Einladung durch die Vertraulichen Mitteilungen und mit einem Gedenken des kürz lich verstorbenen Reichsstatthalters Loeper und des Verlagsbuch händlers Robert Voigtländer. Er erklärte, daß in den Fachschaftsversammlungen der freien Aussprache der Mitglieder größerer Raum gewährt werden solle im Vertrauen auf die Sachlichkeit und das Verantwortungs bewusstsein der Mitglieder. Nur aus solcher Haltung heraus er gebe sich auch das Recht zur Kritik. Die Arbeitsgemeinschaft zwi schen Verlag und Sortiment sei keine leere Phrase, sondern müsse zu einem Ausgleich der lebenswichtigen Belange beider Gruppen des Buchhandels führen. Herr Karl Baur gab dann zu Punkt 1 der Tagesordnung einen kurzen überblick über das Ausfuhrverfahren. Der Ver lag habe in allen Phasen der Verhandlungen seine Ansicht vorge tragen. Bestanden auch hinsichtlich des Zieles keine Meinungs verschiedenheiten, so doch hinsichtlich der Ausdehnung des Ver fahrens und der technischen Durchführung. Mit Fragen möchten die Mitglieder sich an den Börsenverein wenden, der dauernd mit der Wirtschaftsstelle in Fühlung steht. Die Belieferung des Auchbuchhandels habe durch die Bekanntmachung des Bundesvorstehers im Börsenblatt vom 7. Juni noch keine den Verlag in allen Teilen befriedigende Rege lung gefunden. Über die Aufstellung von Listen der Fachgeschäfte sei vor wenigen Tagen mit dem Bund eine Lösung besprochen, nach welcher der Bund die von den Verlegern belieferten Fach geschäfte prüfen wird. Den anerkannten Fachgeschäften wird der Bund ihre Berechtigung zum Vertrieb der Fachliteratur Mitteilen, den Verlegern dagegen nur diejenigen Firmen nennen, welche nicht anerkannt werden. Über das Maß der Zulassung von Buchvec- triebsstellcn für Volksliteratur sei leider noch keine Einigung er zielt und es werde sich hier auch nur schwer eine alle Teile befrie digende Regelung finden lassen. Offen sei auch noch die Frage der Einheitspreisgeschäfte und Warenhäuser. Als Nationalsozialist könne er sich für deren Belieferung nicht einsetzen, andererseits wisse er, daß die Verleger sie brauchen, solange das Sortiment nicht in der Lage oder gewillt ist, die Restposten des Verlags aufzunehmen. Herr Baur dankte den Leitern der Fachgruppen und Arbeits gemeinschaften für ihre zum Neuaufbau des Berufs bisher schon geleistete und auch weiterhin nötige hingebungsvolle Mitarbeit. Herr vr. Georgi erstattete Bericht über die kürzlich erfolg ten Verhandlungen mit dem Sortiment. Die unbedingte Bereit schaft, den Geist der buchhändlerischen Ordnungen zu erfüllen, sei bei der Aussprache mit dem Sortiment am 8. August, über die im Börsenblatt vom 19. Oktober berichtet wurde, der tragende Ge sichtspunkt gewesen. Man sei zwar nicht zu wesentlichen Änderun gen der Ordnungen gekommen, aber zu einer Verständigung über mancherlei schwebende Fragen im Sinne und im Geiste der Berkauss- 990 ordnung und der buchhändlerischen Gebräuche. Die Leitung des Verlags habe stets betont, daß das Sortiment wettbewerbsfähig sein müsse. Gegen Mißbräuche einzelner Verlage oder auch gegen Umgehungsversuchc der Vorschriften werde daher auch der Verlag einschrcitcn. So habe die mehrfach erfolgte Ausweitung von Vorzugs- und Subskriptionspreisen durch Verlage berechtigte Klagen des Sortiments zur Folge gehabt. Ein Vor zugspreis müsse — sowohl hinsichtlich der Handhabung wie der Gültigkeit — Ausnahme bleiben. Er dürfe z. B. nicht in Wirklich keit zum Normalpreis werden. Außerdem muß es dem Sortiment möglich sein, zu gleichen Bedingungen zu liefern. Subskriptions preise seien mehrfach angewandt worden, um Rabatte zu sparen. Auch seien zu hohe Unterschiede gegenüber den Normalpreisen und Rabatten gemacht worden. Der Verlag habe in den Verhand lungen betont, daß auch von seinem Standpunkt aus Mißbräuche beseitigt werden müssen und grundsätzlich der volle Rabatt auf die Vorzugspreise zu gewähren sei. Dem Börsenverein sei als Richt linie die Bestimmung gegeben, daß, wenn überhaupt, höchstens 5°/° Abschlag aus den Rabatt gerechnet werden dürfe. Übereinstimmung herrsche ferner zwischen Verlag und Sorti ment, daß sogenannte Hörer stücke nur aus Grund von Berech- tigungsnachwciscn an die tatsächlichen Hörer des Autors abgegeben werden unter Lieferung durch das Sortiment. Die entsprechende Empfehlung sei schon vor Jahren mit dem Hochschulverband ver abredet. Solche Hörerstücke wird das wissenschaftliche Sortiment mit 20"/° Nachlaß an die Berechtigten abgeben und der Verlag auf diese Stücke 40"/« Rabatt ohne Freiexemplare gewähren, — wie es schon grundsätzlich meist gehandhabt werde. Die Liefe rung an Autoren zu Nettopreisen gemäß H 26 des Verlagsgesetzes darf nicht umgangen und erweitert werden, son dern ist nur für den eigenen Gebrauch des Autors zulässig. Gegenüber den Wünschen des Sortiments auf Fortfall der Herbstabrechnung des Bcdingtgutes erklärte Herr Or. Gcorgi, die Rückkehr zur einmaligen Jahresabrechnung sei für den Verlag aus Kapitalmangel und auf Grund seiner eige nen Verpflichtungen nicht tragbar. Sie sei aber auch für das Sor timent nicht zu empfehlen, weil sie die Übersicht über die Konten und ihre Bereinigung erschwere. Mit der Umwandlung der Monatskonten in Vierteljahrskonten habe sich der Verlag nicht einverstanden erklären können, wohl aber zugesagt, die Monats konten bereits am 25. jeden Monats abzuschließcN und trotzdem wie bisher bis zum 15. des nächsten Monats zahlbar zu stellen. Eine Erhöhung der Rabatte des wissenschaftlichen Verlags und des Schulbuchverlags zu Lasten des Buchpreiscs konnte aus Rücksicht auf die erforderliche Nicdrighaltung der Ladenpreise nicht zugesagt werden. Es könne hier niemals um einen Rentnerstandpunkt gehen, sondern nur um die Leistung des Sor timents, kraft deren es von selbst in den Genuß höherer Rabatte und Umsätze käme. Gleichfalls habe der Verlag dem Sortiment in der gewünsch ten Aufhebung des Direktverkaufs nicht nachgeben können. Denn er brauche im Dienste des Buches für gewisse Spar ten den Direktverkauf, weil tatsächlich ein Teil des Absatzes nicht durch das Sortiment getätigt werden könne. Die vom Verlag gewünschte Wiedereinführung von Mengenpreiscn, allerdings nicht allgemein, sondern nur von einer gewissen Höhe ab, habe das Sortiment nicht bewilligt. Doch sei eine Einigung darüber zustande gekommen, daß bei tatsächlich erzielbarem Mehrumsatz von Fall zu Fall die Genehmigung des Börsenvereins zur Gewährung eines Mengenpreiscs im Einzelfall eingeholt werden könne. — Die Wiedereinführung von Partie- Preisen habe das Sortiment, insbesondere mit Rücksicht aus die billigen wissenschaftlichen Kompendien, abgelehnt. Bei dieser eingehenden Aussprache zwischen Verlag und Sor timent war es wesentlich, daß sie vom vollsten gegenseitigen Ver-
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