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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1927
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- 1927-05-03
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- 03.05.1927
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ist, d. h. dringende Gründe des Gemeinwohles auf dem Spiele sichen. Im übrigen besteht wahrhaftig keine Veranlassung, den straff organisierten Gewerkschaften zum Nachteil der Arbeitgeber von Staats wegen Hilfsstellung zu leisten. Es seien hier nur einige Zahlen über die Stärke und die finanziellen Leistungen der drei bekannten Gewerkschaftsgruppen angeführt, die eine beredt« Sprache reden: 1. Die sreien Gewerischaften: a) Der Allgemeine Deutsche Gewerkschasts- bund(ADGB). Mitgliederstärke Ende 1925 — 4 182 511 (40 Verbände). Einnahmen — 147 526 761 Mark. Vermögensstand etwa 35 Millionen Mark. b) Allgemeiner Freier A n g e ste l l te n - B u n d (Afa-Bund). Mitgliederzahl Ende 1925 — 428 185 (14 Verbände). c) Allgemeiner Deutscher Beamtenbund. Mitgliederzahl Ende 1925 - 178 296. 2. Die christlich-nationalen Gewerkschaften: a) Gesamt» erb and der christlichen Gewerk schaften Deutschlands. Mitgliederzahl Ende 1925 — 582 819 (19 Verbände). Einnahmen — 14 059 573 Mark. Vermögen rund 1 Million Mark. d) Gesamtverband Deutscher Angestellten- Gewerkschaften. Mitgliederzahl Ende 1925 -- 411 113. c) Gesamtverband Deutscher Verkehrs- und Staatsbedien st eter. Mitgliederzahl Ende 1925 — 114 412. 3. Die Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften: a) Verband der Deutschen Gewerkvereine. Mitgliederzahl Ende 1925 157 571 (20 Verbände). d) Gewerkschastsbund der A n g e st e l l t e n (GDA). Mitgliederzahl Ende 1926 -- 275 356. o) Ring Deutscher Beamtenverbände. Mitgliederzahl Ende 1925 — 54 000. Auf gesetzgeberischem Gebiete ist wiederum eine Reihe weitgreisender sozialpolitischer Maßnahmen zu erwähnen. Genannt wurde bereits das Arbeitszeit-Notgesetz im Zusammen hang mit dem in Vorbereitung befindlichen Arbeitsschutzgesetz, das augenblicklich dem Vorläufigen Reichswirtschaftsrat vorliegt. Ebenfalls einen Zwangseingriff des Staates stellt das Kün digungsschutzgesetz vom 9. Juli 1926 dar, das ursprünglich dem Schutze älterer Angestellten dienen sollte, tatsächlich aber zu einer schematischen Verlängerung der Kündigungsfristen für alle über 30 Jahre alten Angestellten führt«, soweit diese mindestens 5 Jahre in demselben Betriebe tätig sind. Ob allerdings die zu nehmende Beschränkung des Arbeitgebers den Entschluß, neue Arbeitskräfte einzustellen bzw. vorhandene Arbeitskräfte möglichst lange im Betriebe zu beschäftigen, erleichtert, sei dahingestellt. Bemerkenswert war auch die sofortige Korrektur eines Urteils des Reichsgerichts vom 21. Januar 1926, wodurch der Einstellungs zwang nach Z 1 des Schwerbeschädigtengesetzes auf die Neubesetzung von Arbeitsplätzen beschränkt wurde, seitens des Gesetzgebers, der mit dem »Gesetz zur Abänderung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter und der Personalabbauverordnung- vom 8. Juli 1926 den unbedingten Einstellungszwang zur Erfüllung der gesetzlich vor geschriebenen Pflichtzahl statuierte. Auch das Arbei-tsge- richtsgesetz wurde entgegen den von gewichtigen Stimmen nicht nur der Wirtschaft, sondern auch des Richtertums und der Anwaltschaft gegen eine zunehmende Ausbreitung der Sonder gerichtsbarkeit geltend gemachten Bedenken in einer Form ver abschiedet, die sich voraussichtlich für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechtes als verhängnisvoll erweisen dürste. Ferner waren aus dem Gebiete der Sozialversicherung und der Er werbslosenfürsorge verschiedene Gesetzesänderungen, namentlich in der Richtung einer Erhöhung der Sätze, zu ver zeichnen. Erwähnt sei hier nur die letztmals durch Verordnung vom 9. November 1926 erfolgte Erhöhung der Unterstützungssätze für Erwerbslose, die für alleinstehende Erwerbslose 15 v. H., für die übrigen Unterstützungsempfänger 10 v. H. ausmachte. Darnach erhalten alleinstehende Personen über 21 Jahre: in den Orten der Ortsklassen L 8 0 vu. 8 im Wirtschaftsgebiet I (Osten) 175 163 152 128 Reichs. „ „ 11 (Mitte) 205 191 177 152 psennige „ „ UI (Westen) 220 205 190 162 täglich. Erfreulicherweise hat die Erwerbsloscnziffer einen bedeutenden Rückgang erfahren. Die Zahl der Hauptunterstützungs- empsänger betrug am 15. April 1927 rund 987 000 gegenüber 1 121000 am 1. April 1927 und 1 436 000 am 15. März 1927. Der Rückgang in der Zeit vom 1. bis 15. April beträgt rund 134 000 — 12 v. H., in der Zeit vom 15. März bis 15. April rund 449 000 — 31 v. H. Die Erwerbslosenfürsorge, die seit vergangenem Jahre durch Sine Krsisenfürsorge für die ausgesteuerten Erwerbslosen ergänzt worden ist, sollte bereits zum I. April d. I. in eine Ar beitslosenversicherung umgewandelt werden, was bis her jedoch nicht gelungen ist. Gegen die jetzige Handhabung des Unterstützungswesens, die zu einer Untergrabung der Selbstverant wortlichkeit geführt hat, werden immer stärkere Bedenken erhoben. So heißt es z. B. in dem Geschäftsbericht der Dresdner Bank: »Die mit Recht begonnene Fürsorge für die durch Arbeits losigkeit erzeugte Not hat mit der Zeit zu einer gefährlichen Wechselwirkung zwischen Arbeit und Arbeitslosigkeit geführt, die aus finanziellen und sozialen Gründen nicht länger bestehen sollte. Jedenfalls ist zu wünschen, daß eine neue Regelung der Arbeitslosenunterstützung den Anreiz, nicht zu arbeiten, nach Möglichkeit unterdrückt, weil nur bei einem allgemeinen Willen zur Arbeit die Produktiven Kräfte des Landes gehoben und auch die Konsumkräfte gestärkt werden-. Die Tätigkeit des Verbandes erstreckte sich zunächst auf die Vertretung der buchhändlerischen Arbeitgeberinteressen nach außen, d. h. den Behörden sowie den großen Arbeitgeber organisationen gegenüber, wie der Vereinigung der Deutschen Ar beitgeberverbände und der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzel handels. Am Sitze des Verbandes wurde die von jeher bestehende Fühlungnahme mit den !m Zentralausschutz Leipziger Arbeit geberverbände vereinigten Organisationen aufrechterhalten. Na mentlich in der Frage der Arbeitszeit war es notwendig, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf das Reichsarbeitsministerium und dis in Betracht kommenden parlamentarischen Stellen ein zuwirken, damit den speziellen Bedürfnissen des Buchhandels, die schon oben geschildert worden sind, möglichst Rechnung getragen wird. Als wichtiges Bindeglied zwischen den Ortsgruppen und den Einzelmitgliedern erwiesen sich auch im verflossenen Berichtsjahr die ADB-Mitteil ungen, in denen außer den fortlaufen den Berichten über Arbeitsmarkt und Wirtschaftslage die jeweils akuten sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Fragen behandelt wurden. Besondere Aufmerksamkeit wurde hierbei der für das Gedeihen unserer Volkswirtschaft bedeutsamen Frage des Ver hältnisses von Unternehmertum und Arbeitnehmerschaft gewidmet. Darüber hinaus fand eine besondere Berichterstattung durch Vor - stands- und Mitglieder-Rund schreiben statt, die sich vornehmlich auf regelmäßige Berichte über die neuesten Lohn bewegungen, ferner auf Fragen der Arbeitszeit sowie des Arbeits gerichts- und des Arbeitsschutzgesetzes erstreckte. Erfreulicherweise war auf der letzten Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, die im September vergangenen Jahres in Baden bei Wien stattfand, Gelegenheit geboten, im Rahmen eines Refe rats des Verbandssyndikus vr. Runge über die Zusammenhänge zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik auch die sozialpolitischen Probleme zu erörtern und den Buchhandel ganz allgemein auf die Tätigkeit des Arbeitgeber-Verbandes hinzuweisen. Im Zu sammenhang hiermit sei erneut darauf hingewiesen, daß es dringend notwendig ist, die Erörterung sozialpoli tischer Fragen nicht auf die verhältnismäßig geringe Zahl von Ortsgruppen des Arbeit-
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