ö«^i" Die erlte deutsche Vuchkunde in -er zum erstenmal in leicht verständlicher, knapper und anregender Form alle Gebiete des Buchwesens für die gesamte deutsche Leserwelt und für alle Schaffenden im Reiche des Buches erläutert und dargestellt werden. Dieses Buch ist insofern erst malig und einzigartig, als es überhaupt noch keine volkstümliche deutsche Buch kunde gibt, eine Luchkunde nämlich, die nicht nur das technischewerdendesBuches schildert, nicht nur die Arbeit des Verlegers und Sorti menters, nicht nur die Wer bung, den verkauf und den Buchverkehr, sondern die darüber hinaus Aufschluß gibt über die neue un wichtige Rolle des Buches im heutigen Deutschland, über die daraus erwachsende Verantwortung und Ver pflichtung aller am Buch schaffen und -wirken Be teiligten, über ihre Einglie derung in der Reichsschrist- tumskammer, deren Ginn und Wesen, und über die fördernde und ausrichtende Mitarbeit der deutschen Staatsführung am groß deutschen Buchschaffen. „Jeder Volksgenosse hat das Recht, aber auch die Pflicht, an dem kulturellen Schaffen des deutschen Volkes teilzu nehmen", heißt es in einem DicAM i>csdSAIicS üellmutk Langenbuctier R.ump5, 6erdsr6 8cköafeI6er, V^iU Vesper, Hartkric! VoÜ Staatsrat 6anns Zoktt * 'Iskela, labellen NM Z.so (I) Wilhelm Langewiesche-Brandt Ebenhausen b. München Aufruf des Reichserzie hungsministers v. LS. Febr. 1?Z7 — darum ist es not wendig, allen Lesern, vor allem aber auch der deut schen Jugend, die gewal tige und neugestaltete Welt des deutschen Buches vor Augen zu führen, denn nicht nur wir Buchhändler, auch sie sollen stolz und sich bewußt sein, dieser Welt an- zugehoren. — Das Buch, von namhaften Fachleuten verfaßt, ist mit aller Sorg falt hergestellt, in vier Schrif ten gesetzt, mit Bildern und einem ansprechenden Ein band und Umschlag aus gestattet, so daß es sehr wohl auch als schönes Weih nachtsgeschenk empfohlen und verkauft werden kann. Jeder Sortimenter, dem sein Beruf am Herzen liegt, wird sich daher für diese Kunde vom Buch einsetzen, um da zu beizutragen, alle Leser und Buchschaffenden über die äußere Zusammengehö rigkeit hinweg zu einer inne ren Gemeinschaft zusammen- zuschließen! Nr. 244 Mittwoch, den 19. Oktober 1938 57S3