Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-10-15
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1938
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19381015
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193810158
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19381015
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
- Monat1938-10
- Tag1938-10-15
- Monat1938-10
- Jahr1938
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vertrag Die Vereeniging van Muziekhandelaren en -Uitgevers in Neder- land zu Amsterdam, und der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Leipzig, vereinbaren zum gegenseitigen Schutz der Ladenpreise für die in ihrem Gebiete erscheinenden Musikalien: §l. l. Die beiden Verbände verpflichten ihre Mitglieder und die von ihnen anerkannten Musikalienhändler a) an die Buchhändler des anderen Landes, insbesondere Musikalienhändler, die oben genannten Gegenstände des Buchhandels, falls sie verlagsneu sind, nur unter der durch Revers zu sichernden Bedingung zu liefern, daß diese die vom Verleger festgesetzten Ladenpreise einhalten und bei Weitcrlieferung an andere Händler auch von diesen sich die Einhaltung zusichern lassen, soweit nicht die buchhändlerischen Verkaufsbestimmungen des Bezugs landes Ausnahmen gestatten, b) an das Publikum im anderen Lande die oben genannten Gegenstände des Buchhandels, falls sie verlagsneu sind, nur unter Einhaltung der vom Verleger festgesetzten Ladenpreise zu liefern, soweit nicht die buchhändlerischen, vom Verbände des Bezugslandes erlassenen Berkaufs- bestimmungen Ausnahmen zulassen. An Musikbibliotheken, Musikschulen und andere Stel len darf Rabatt gegeben werden, sofern dies den von den beiderseitigen Verbänden für ihr Land erlassenen Verkaufs bestimmungen entspricht. Die vertragschließenden Ver bände stellen Listen derjenigen Stellen auf, die mit Nach laß beliefert werden dürfen, halten diese Listen dauernd auf dem laufenden und stellen sie sich gegenseitig zu. Sie sind den Mitgliedern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Leipzig, den Vereeniging van Muziekhandelaren en -Uitgevers in Ackerland, Amsterdam Jo h. A. Alsbach 2. Die Anwendung besonderer buchhändlerischer Umrech nungsschlüssel in Abweichung von den Tageskursen ist nur zu lässig, wenn diese buchhändlerifchen Umrechnungsschlüssel zwi schen den vertragschließenden Verbänden vereinbart sind. Die Exporteure des anderen Vertragslandes sind nicht zur Anwendung des Umrechnungsschlüssels verpflichtet. Die Um rechnung bei ihren Lieferungen erfolgt zum Tageskurs. Z2. Über die Musikalienhändler des Einfuhrlandes, die sich ent weder den Vertragsparteien oder den Lieseranten gegenüber weigern, eine Verpflichtung über Einhaltung der Ladenpreise nach § 1 Ziffer 1 des Vertrags einzugehen, werden Listen ge führt, die untereinander ausgetauscht werden. Änderungen sind vierteljährlich dem anderen vertragschließenden Verbände mit zuteilen. 8Z- Die vertragschließenden Verbände sind verpflichtet, die Musi kalienhändler und Wiederverkäufer von Musikalien ihres Landes zur Einhaltung dieser Bestimmungen mit allen organisatorischen und rechtlichen Mitteln anzuhaltcn. Die vertragschließenden Verbände sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß Firmen, die nach Mitteilung des anderen Verbandes sich trotz Verwarnung über die zwischen den Verbänden getroffe nen Vereinbarungen hinwegsetzen, überhaupt nicht oder nur mit wesentlich vermindertem Rabatt beliefert werden. 8 4. Der Vertrag findet keine Anwendung auf die Kolonien. Er läuft mit jeweiliger einjähriger Geltungsdauer weiter, falls er nicht bis zum Ende des sechsten Monats des laufenden Vertragsjahres auf das Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Die sofortige Kündigung ist bei Veränderung des Währungs verhältnisses zulässig. 30. September 18Z8 Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Baur, Vorsteher Erste Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Kalenderverleger Die vom Leiter der Fachschast Verlag gegründete Arbeits gemeinschaft der Kalcnderverlcger hat mit einem aus 14 nam haften Vcrlagsfirmen gebildeten engeren Arbeitsausschuß am Mittwoch, den: 12. Oktober 1838 im Saale der Reichsschrifttums kammer in Berlin unter Leitung des Verlegers Wilhelm Limpert, Berlin, ihre erste Arbeitstagung abgehalten. An dieser Arbeitstagung nahmen mit Referaten ihrer Sachbearbei ter teil: Die Reichsschristtumskammer, die Parteiamtliche Prü fungskommission, der Werbcrat der deutschen Wirtschaft und die Rcichsstclle für Wirtschaftsausbau. In einem einleitenden Referat umriß der Leiter der Arbeitsgemeinschaft die ausgelaufenen vielseitigen Aufgaben die ser Verlagsgruppe, die nunmehr im Einverständnis und in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen amtlichen Dienststellen entschlossen und aktiv durch die Arbeitsgemeinschaft in Angriff genommen werden. Als Hauptaufgaben wurden bezeichnet: 1. Steuernng der Überproduktion und Einflußnahme darauf, daß für die Folge nur Anträge auf solche neue Kalender genehmigt werden, die inhaltlich wertvoll sind und die kein geistloses Plagiat bestehender Kalender darstcllen. 2. Verpflichtung und Erziehung der derzeitigen Kalender verleger, ihren Kalendererzeugnissen einen zeitgemäßen wertvollen Text- und Bildinhalt zu geben. 3. Überprüfung und Angleichung der teilweise unverant wortlichen Rabatt- und Lieferungsbedingungen an solide und bewährte Grundlagen. 4. Gemeinschaftswerbemaßnahmen zur Absatzsteigerung der Kalenderproduktion. Im Reichsgebiet erscheinen etwa 1500 Buch- und Bild- kalendcr, von denen etwa zwei Drittel durch die Arbeitsgemein schaft erfaßt sind. Den Verlagen, die ihre Kalenderveröfsent- lichungen zur karteimäßigen Erfassung bisher noch nicht gemeldet haben, wird anheimgegeben, diese Meldung im eigenen Interesse innerhalb der nächsten vierzehn Tage noch nachzuholen. Die eintägige Sitzung zeitigte in der Aussprache mit den Sachbearbeitern der amtlichen Dienststellen eine fruchtbare Ge meinschaftsarbeit. Das Ergebnis dieser Arbeitstagung wird mit Richtlinien für die Kalendcrproduktion 1840 in Kürze allen Kalenderverlegern, die sich beim Leiter der Arbeitsgemeinschaft, Verleger Wilhelm Limpert, Berlin SW 88, Ritterstraße IS, ge meldet haben, in einem Sonderdruck zugcstellt. Nr. 241 Sonnabend, den 15. Oktober 1V36 799
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder