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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1896
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- Deutsch
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224, 25. September 1896. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 5945 -Vorhanden waren bei Geschästsübernahme an Maschinen: ein Deutzer stehender Gasmotor <1 6?.), zwei ganz alte und eine neue Schnellpresse (Größe Nr. IV) aus der Augsburger Maschinen fabrik und eine Handpresse. Die beiden alten Maschinen wurden bald verkauft. Heute befindet sich in der Druckerei: ein liegender Gasmotor (4 HL), eine Schnellpresse, Größe Nr. IV und 3 Schnell pressen, Größe Nr. V, die sämtlich von der Maschinenfabrik Augs burg geliefert sind. Die vierte Schnellpresse (Größe Nr. V) wurde am 2. August 1886 ausgestellt. Die noch sehr gut erhaltene Hand presse steht in der Setzerei und wird nur zu Korrekturabzügen benutzt. -Die Spezialität des Geschäftes ist der Druck von Werken, Zei tungen, Zeitschriften und dergleichen. -Der Verlagsbuchhandel hat in den 25 Jahren verschiedene Wandlungen durchgemacht Am 1. Januar 1872 trat das unter der Firma -I. F. Steinhaus (D. B. L T. G. Wiemann)- ins Handelsregister eingetragene Geschäft mit dem Gesamt-Buchhandel in Verbindung. Der Verlag der Firma -I. F. Steinhaus- enthielt damals 19 verschiedene Verlagsartikel. Das erste Verlagswerk der Firma -I. F. Steinhaus (D. B. L T. G. Wiemann)- erschien am l. Juni 1872, und zwar eine französische Grammatik von einem Bruder des jetzigen Jubilars, Rektor Or. A. Wiemann in Eilen burg (Prov. Sachsen). Bis 18. Januar 1881 verlegte die inzwischen in -D. B. L T. G. Wiemann- umgeänderte Firma 48 Schriften. Vom 18. Januar 1884 ab erschienen bis zum Druck dieser Fest zeitung im Verlag von -D. B. Wiemann- 167 Schriften und Werke. Demnach umfaßt der ganze Verlag 234 Schriften und Werke. -Vom 11. September 1871 bis zum 18. Januar 1884 wurden 132 geschäftliche und sonstige Zirkulare u s. w. ausgegeben; vom 18. Januar 1884 bis heute 541. -Auf Zirkular Nr. 31 (1875) wurde bemerkt, daß von dem Buche -Vergiß mein nicht! Lehre, Verheißung, Trost in Bibel sprüchen und Liedervcrscn für jeden Tag des Jahres, bevorwortet von 2. tdsol. Emil Frommcl» vier Buchhandlungen 1732 Exem plare bezogen hatten. Zirkular Nr. 127 (1883) iveist 42 Buch handlungen mit 7837 Exemplaren auf; Zirkular Nr. 531 (1896) zeigt 105 Buchhandlungen mit 29 913 Exemplaren an. -Am 23. Oktober 1874 gründete die Dovpelfirma ein -Annoncen blatt zum Barmer Kindcrsreund-, das aber am 11. Februar 1876 wieder cinging, da an diesem Tage die erste Nummer der von meinem Vater mit Hilfe eines Komitees gegründeten täglich er scheinenden Zeitung -Rheinisch-Westfälische Post- zur Ausgabe kam. Diese Zeitung nahm nach mehrfacher Vergrößerung am 15. Februar 1886 den Titel -Westdeutsche Zeitung- an mit dem Zusatz: -Früher Rheinisch-Westfälische Post-. Dieser Zusatz ist aber seit dem 17. August d. I. fortgefallen. Mein Vater leitete mehrere Jahre lang die Zeitung selbständig mit wahrer Hingebung und Freude. -Der erste Verlagskatalog kam im Jahre 1881 zur Ausgabe, 8 S. kl. 8° umfassend; 1885 der zweite, 25 S. kl. 8"; 1894 der dritte, 31 S. kl. 8".- -Ileber den Verlauf der Gedenkfeier berichtet die Westdeutsche Zeitung vom 11. September, wie folgt: -Zur Vorfeier des fünfundzwanzigjährigen Jubiläums des Ver legers der -Westdeutschen Zeitung-, Herrn D. B. Wiemann, war gestern der Gesangverein -Orpheus- fast vollzählig erschienen, um dem Jubilar im Aufträge seines Geschäftspersonals ein Abend- ständchcn zu bringen. Der Verein, dessen passives Mitglied der Gefeierte ist, sang unter großem Beifall die Lieder -Gott grüße dich- von Krücke, -Forschen nach Gott- von Kreutzer und -Glaube, Liebe, Hoffnung- von Dürrner. Dem sichtlich gerührten Jubilar kam diese Huldigung völlig überraschend, er dankte in bewegten Worten. An die musikalische Ovation, die in stimmungsvoller Weise ausgeführt wurde, schloß sich noch ein längeres Zusammensein in der Kleinschen Wirtschaft. Heute morgen wurde Herrn D. B. Wie mann ein wertvolles Geschenk als sichtbares Zeichen der Verehrung und Wertschätzung seitens seines Arbeitspersonals übergeben. Wir bemerken, daß zwei der im Geschäft Angestellten, die Herren Werthmüller und Over, am II. September 1871 zusammen mit Herrn Wiemann in das früher I. F. Steinhaussche Geschäft über traten: die genannten beiden haben ihrem Prinzipal seit einem Vierteljahrhundert ihre Arbeitskraft gewidmet und erhielten zum Zeichen des DankeS für treue Dienste zwei Sparkassenbücher. Dem älteren Erstgenannten wurde außerdem die Zusicherung zu teil, daß er bis zu seinem Lebensende volles Gehalt weilerbeziehen werde. Auch das Arbeiterpersonal hat die beiden Jubilare mit einem Geschenk bedacht. Von den übrigen Mitgliedern des Ge schäftspersonals sind die meisten 12 bis 23 Jahre ohne Unter brechung bei Herrn D. B. Wiemann thätig gewesen. Es steht zu erwarten, daß dieses gute Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nie getrübt werden wird. Von der überaus großen Teilnahme an diesem Jubelfest giebt eine Festzeitung, die in pri vaten Kreisen erschienen ist, erfreuliche Kunde.- S P r e ch j a a L» Unlauterer Wettbewerb? Eine Rechtsfrage. Im November vorigen Jahres kündigte ich im Börsenblatt unter dein Titel »Rassepferde- ein hippologisches Prachtwerk an, das in Lieferungen zur Ausgabe gelangen sollte. Die erste Liefe rung dieses Werkes erschien Anfang Februar dieses Jahres, und fast gleichzeitig erhielt ich einen Prospekt, in dem die Firma -Inter nationaler Kunstverlag M. Bauer L Co., Berlin-, ein ähnliches Werk, das ebenfalls in Lieferungen erscheinen soll, unter dem von mir gewählten und bekannt gegebenen Titel ankündigt. Da das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb damals noch nicht in Kraft war, so konnte ich gegen diese Art des Wettbewerbes nichts machen. Als am 1. Juli das Gesetz in Krast trat, beauftragte ich meinen Rechtsanwalt, gegen die weitere Benutzung des Titels unter dem Hinweis auf Z 8 des Gesetzes zu protestieren. Die Firma Jnterncnionaler Kunstverlag M. Bauer L Co., Berlin, gab denn auch ohne weiteres zu, daß diese Titelaneignung unter die Bestimmungen des Gesetzes falle, indem sie sich be reit erklärte, für die Folge einen anderen Titel zu wählen. Jedoch blieb bei den Verhandlungen als Differenzpunkt die Frage bestehen, ob sich die Titeländerung auch auf die bereits er chieneuen Lieferungen erstrecken müsse. Ich war der Ueber- zeugung, daß dies der Fall sein müsse, soweit die Lieferungen noch im Besitz der Firma Internationaler Kunstverlag M. Bauer L Co seien oder als Kommissionsgut im Buchhandel wären. Die Firma Bauer L Co. bestritt diese Forderung unter dem Vorgeben, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erschienenen Lieferungen würden von demselben nicht berührt. Um einen langwierigen und kostspieligen Prozeß zu vermeiden, erklärte ich mich dann unter Vorbehalt damit einverstanden, daß die erschienenen Hefte den Titel vorläufig beibehielten, erhielt jedoch darauf die Antwort, die Firma habe inzwischen den Besitzer ge wechselt, und der neue Besitzer, Herr Hermann Zieger, Leipzig, be streite es, daß dieser Titel durch das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb geschützt sei. Herr Zieger sagt wörtlich: -Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb kann unmög lich für das in meinem Verlage erscheinende Werk Rassepferde angewandt werden, denn wir sind Gott sei Dank noch nicht so iveit, daß man über Bcgriffrwörtcr keinerlei Titel mehr Heraus geber: kann. Rassepferde ist ein Bcgriffswort, das jeder Ver leger anzuwcuden berechtigt ist, und es wird keinem Menschen einsallen, eine Verwechselung auf Grund des unlauteren Wett bewerbes beweisen zu wollen. Bei dem Buchtitel ist aus schließlich der Autor maßgebend. Nach den Anschauungen des Herrn Dyck würde cs ja ganz unmöglich sein, noch ein -Lehrbuch der Geographie- oder dergleichen herauszugeben. Sowie Geo graphie, Geschichte ec. Begriffswörter sind, so ist cs eben auch das Wort Rassepferde, und kein Mensch vermag dafür ein an deres Wort zu setzen.« Also nach den Anschauungen des Herrn Hermann Zieger ist nur der Name des Autors geschützt, da Begriffswürter nicht unter dem Schutz des Gesetzes stehen. Es stände also jedem Verleger, der die Reklame sparen will, frei, den Titel eines Buches nachzu machen, wenn er nur den Autornamen fortläßt. So ist z. B. im Verein der Bücherfreunde ein Buch unter dem Titel: »Die jüngeren Prinzen- von A. v. d. Elbe erschienen, es stände also einem fin digen Verleger frei, den Titel ohne weiteres nachzumachcn, wenn er den Autornamen fortläßt, da -jüngere Prinzen- ja ohne Zweifel ein Begriffswort ist und man für diesen Begriff ein anderes Wort ohne Umschreibung nicht hat. Es ist dies nur ein Beispiel unter vielen Hunderten, die ich auf diesem Gebiete anführen könnte. Es wäre mir sehr angenehm, die Meinung der Herren Kollegen über diesen Punkt zu hören und zu erfahren, ob bisher bereits ein ähnlicher Prozeß anhängig gemacht ist. Daß die Titelnachahmung mich schädigt, kann wohl niemand bestreiten. Ich gebe für Pro spekte und Inserate bedeutende Summen aus, die zum Teil dem Werke des Herrn Zieger zu gute kommen. Jeder Sortimenter wird mir bestätigen, daß der Kunde in den meisten Fällen nur den Titel des Werkes nennt und nur in seltenen Fällen den Autornamen weiß. Hat der Sortimenter nun das Ziegersche Werk am Lager, das meine dagegen nicht, so legt er jenes natürlich vor. Gefällt das Werk dem Kunden dann auch nicht — für mein Werk ist der ! Käufer verloren, da er meinen Bekanntmachungen dann natürlich 803*
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